Was Sie über Handyversicherungen wissen sollten
Man sollte jedoch genau hinschauen, denn oftmals finden sich zahlreiche Ausschlüsse in den Bedingungen, die das Preis-Leistungs-Verhältnis dann fraglich erscheinen lassen. Diesbezüglich gibt es riesige Unterschiede zwischen den Anbietern. So enthalten beispielsweise manche Tarife eine Nachtzeitklausel (wie oft auch Fahrradversicherungen), der zufolge zwischen 22 und 6 Uhr gestohlene Handys nicht erstattet werden. Überdies schließen manche Versicherer einfachen Taschendiebstahl aus, obwohl die meisten Handy-Diebe genau nach dieser Methode vorgehen. Viele Verträge verlängern sich auch automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch