3 häufige Irrtümer beim Wechsel des Kfz-Versicherers
Bis Ende November können Auto- und andere Fahrzeugbesitzer noch einen günstigeren und/oder leistungsstärkeren Tarif für ihr Fahrzeug abschließen. In einem Merkblatt weist der Bund der Versicherten (BdV) nun auf drei Fallstricke hin, die vielen Wechselinteressenten unbekannt sind. Alle drei betreffen den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) des Versicherten.
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Der SFR wird nicht immer voll übertragen. Sondereinstufungen für Zweitwagen (oft bei Fahranfängern der Fall, die das Auto am Anfang über einen Elternteil laufen lassen) etwa teilt der Vorversicherer nicht standardmäßig seinem Nachfolger mit, sondern lediglich den wirklichen SFR bei Vertragsbeginn und belastende Schäden.
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Je nach verwendeter Rückstufungstabelle kann der Versichererwechsel zu einer Herabstufung des SFR führen. In diesen Tabellen ist festgelegt, wie weit der SFR des Versicherten nach einem Schadensereignis gemindert wird.
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Manche Tarife enthalten einen Rabattschutz, der dazu führt, dass die SFR nach einem Unfall beibehalten wird. Dem Nachversicherer wird allerdings der SFR gemeldet, der ohne Rabattschutz aktuell wäre.
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Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch