Auch Bauspar-Darlehensgebühren sind unzulässig
Wer als Bausparkunde eine Gebühr für die Aufnahme seines Darlehens entrichten musste, darf sich nun Hoffnungen auf eine Rückerstattung machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits 2014 die Bearbeitungsgebühren für Bankkredite als nicht rechtmäßig erklärt und die Institute zur Rückzahlung verurteilt. Analog hierzu haben jetzt die BHG-Richter auch die Bearbeitungsentgelte für Bausparkredite gekippt.
In neueren Bausparverträgen sind die Gebühren gar nicht mehr vorgesehen, früher – insbesondere bis zu Jahrtausendwende – waren sie weitverbreitet. Somit sind es vor allem die Bausparer mit älteren Verträgen und noch nicht oder erst kürzlich abgerufenem Darlehen, die von der Entscheidung profitieren. Allerdings drängt die Zeit, denn bis auf Weiteres (eine höchstrichterliche Entscheidung dazu gibt es noch nicht) gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Wer vor 2014 sein Darlehen in Anspruch genommen hat, kann also vermutlich nicht mit einer Gebührenrückerstattung rechnen. Die Verbraucherzentralen stellen Musterbriefe für die Rückforderung bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch