Betriebsrenten sollen Kapitalmarkt stärker nutzen
In der Pipeline des Gesetzgebers steckt aktuell das „Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ (Betriebsrentenstärkungsgesetz). Damit soll die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen- bis mittelgroßen Betrieben gefördert werden und auch Geringverdienern der Zugang erleichtert werden.
Künftig sollen die Sozialpartner im Rahmen von Tarifverträgen reine Beitragszusagen einführen können, was für Arbeitgeber die Haftungsrisiken für die Betriebsrenten reduziert. Garantierte Leistungen gibt es damit dann nicht mehr, stattdessen einen stärkeren Fokus auf renditeträchtige Anlageformen wie Aktien. Arbeitgeber und Beschäftigte, die nicht tarifgebunden sind, können sich entsprechenden Tarifverträgen anschließen.
Geringverdiener sollen von einem neuen Steuer-Fördermodell und von neuen Anrechnungsregeln profitieren. So bleiben Betriebsrenten beispielsweise bei Empfängern von Grundsicherung im Alter bis zu 202 Euro anrechnungsfrei.
Aktuell wird der Gesetzentwurf zwischen Bundesrat und Bundesregierung abgestimmt.In der ersten Märzhälfte stehen dann voraussichtlich Beratungen im Bundestag an.