„Geschenktes“ Versicherungspaket darf nicht kostenpflichtig werden
Wer unaufgefordert Gratis-Versicherungen erhält und einer kostenpflichtigen Weiterführung nicht widerspricht, ist keineswegs zur Zahlung verpflichtet. Das hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ BW) mit gerichtlicher Flankierung durch das Landgericht Limburg an der Lahn klargestellt.
Anlass hierfür war eine Versicherungspolice, die als „Treuebonus“ einem Zeitschriftenabo beigefügt wurde. Die Empfänger, die nie zu einer Versicherung angefragt hatten, erhielten ein Urlaubsreisen-Versicherungspaket für drei Monate „geschenkt“. Wer jedoch spätestens nach der Hälfte dieser Zeit nicht einer Fortführung explizit widersprach, sollte anschließend Versicherungsbeiträge bezahlen. Dieses unlautere Geschäftsgebaren hat keinen Bestand, wie nun klar geworden ist. „Durch Schweigen kommt kein Vertrag zustande“, betont Dr. Peter Grieble, der Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
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Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch (NEA)