Der Höchstrechnungszins könnte weiter sinken
Bei der klassischen Kapitallebensversicherung wird eine feste Verzinsung vereinbart. Wer in den 1990er-Jahren abgeschlossen hat, konnte sich über hohe 4 Prozent freuen. Davon können heutige Anleger leider nur noch träumen: Im Zuge der Niedrigzinsphase wurde der Höchstrechnungszins (Garantiezins) nach und nach auf nur noch magere 0,9 Prozent heruntergeschraubt, wo er seit 2017 festgesetzt ist.
Das dürfte aber nicht das Ende der Fahnenstange sein: Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), der Verband der Versicherungsmathematiker, hat sich nun für eine weitere Absenkung auf 0,5 Prozent ab 2021 ausgesprochen. Damit dürfte die klassische Police weiter an Attraktivität verlieren, während die fondsgebundenen, also renditestärkeren Varianten schon seit einigen Jahren kontinuierlich Marktanteile gewinnen. Sie verbinden die Chancen des Kapitalmarktes mit Steuervorteilen und auf Wunsch auch mit Beitragsgarantien, so dass nominelle Verluste ausgeschlossen sind.
Der Ball liegt nun im Feld des Bundesfinanzministeriums, das über eine Absenkung des Höchstrechnungszinses entscheidet.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz-und Versicherungsmakler