Gericht bestätigt das Negativzinsen zulässig sind
Die Verbraucherzentrale in Sachsen hatte gegen die Sparkasse Vogtland geklagt, weil diese bei neuen Kunden und nach einem Kontowechsel ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,7 Prozent pro Jahr verlangt. Dies zusätzlich zu den Kontoführungsgebühren, die auch noch fällig werden. Die Negativzinsen werden dabei ab einem Guthaben von 5000€ fällig. Wie das Landgericht Leipzig nun in seinem Urteil feststellt, ist das rechtmäßig. Auch Sparkassen müssten sich “an Marktgegebenheiten ausrichten und wirtschaftlich agieren“, so das Landgericht.
Zwar will die Verbraucherzentrale in Berufung gehen, doch der Trend ist ungebrochen: Es wird immer kostspieliger,sein Erspartes auf Giro- und Festgeldkonten herumliegen zu lassen – wo zudem auch noch die Inflation an der Kaufkraft nagt. Mittlerweile erheben mehr als 450 Banken Negativzinsen.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist kürzlich juristisch gescheitert, als sie einem Online-Broker per Unterlassungsverfügung verbieten wollte, schon ab einem Guthaben von 250 Euro Negativzinsen zu vereinnahmen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht befand, dass die Aufsicht kein Recht zum Einschreiten habe, solange der ordentliche Rechtsweg offenstehe.
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Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger