Sind Wärmepumpen über die Gebäudeversicherung abgedeckt?
DIe Bundesregierung möchte circa 500.000 Wärmepumpen ab 2024 jährlich in Deutschland installiert wissen. Zu den Unsicherheitsfaktoren gehört eine eklatante Knappheit an Wärmepumpengeräten und geschulten Installationspersonal. Schon wird auch wiederholt von Wärmepumpen-Diebstahl berichtet, was angesichts von Preisen bis zu 60.000 Euro und der oft ungeschützten Lage vor dem Haus kaum verwundert. In solchen Fällen, aber auch bei Beschädigung zum Beispiel durch einen Sturm, stellt sich die Frage, inwieweit die Gebäudeversicherung greift.
Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Denn zum einen schließen einige Versicherer Wärmepumpen komplett aus, da sie nicht zum Gebäude gehören, während andere sie bei einer direkten Verbindung mit dem Gebäude mit abdecken. Zum anderen unterscheidet sich auch das Spektrum der eingeschlossenen Gefahren. Wohngebäudeversicherungsverträge erstrecken sich meist nicht auf Diebstahl und Vandalismus, sondern springen bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Naturgefahren ein.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Deckungsumfang der eigenen Gebäudepolice checken und im Zweifel eine Elektronikversicherung für die Wärmepumpe abschließen. Für oft überschaubare Beträge deckt sie nicht nur Diebstahl und Vandalismus ab, sondern auch beispielsweise Fehlbedienung oder Überspannung.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger