Acht Jahre altes Mädchen muss Schadenersatz leisten
Ein Mädchen war mit dem Fahrrad unterwegs und verursachte einen Unfall mit einer Fußgängerin. Obwohl die Eltern in der Nähe waren und ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hatten, wurde trotzdem ein Urteil gesprochen. Die Eltern wurden nicht verurteilt, da sie ihre Aufsichtspflicht ja nicht verletzt hatten. Dem Mädchen wurde aber die Verantwortung für den Unfall zugesprochen und zu Schadenersatz verpflichtet. (Quelle AssCompact- siehe Link)
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Mädchen muss Schadenersatz leisten
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger