Die am deutschen Versicherungsmarkt handelnden Anbieter, die zu den größten professionellen Investoren zählen, haben erstmals für rund ein Fünftel ihrer Aktien und Unternehmensanleihen den CO2-Fußabdruck ermittelt. Heraus kam ein Wert von rund 71 Tonnen CO2 pro investierte Million Euro. Er soll künftig als Referenz dienen, um angestrebte Fortschritte bei der Dekarbonisierung zu messen und sichtbar zu machen. Schon bis 2025 soll er signifikant gesenkt werden. Weitere Anlageklassen sollen in den kommenden Jahren ebenfalls in diese Betrachtung mit einbezogen werden.
85 Prozent der hiesigen Versicherer haben sich für ihre Kapitalanlagen das Ziel „Null-Emission“ auf die Fahnen geschrieben. Auch den eigenen Geschäftsbetrieb wollen 80 Prozent auf Nachhaltigkeit trimmen, sei es bei der Energieversorgung oder bei der Auswahl von Dienstleistern. Jörg Asmussen, der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), hebt das Tempo der Transformation hervor: „Die erst zum Anfang des letzten Jahres von uns angestoßenen Veränderungen werden von den Unternehmen umgesetzt.“
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Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt in Paragraf 6 vor, dass Kunden vor dem Abschluss einer Versicherung beraten werden. Diese Pflicht gilt auch, wenn es sich um die Fortschreibung eines bestehenden Vertrages zu unveränderten Konditionen handelt, wie ein aktueller Fall unterstreicht.
Die SparkassenVersicherung hatte ihren Kunden in der Wohngebäudeversicherung eine vierjährige Vertragsverlängerung gegen 25 Prozent Beitragsrabatt angeboten, wenn sie dafür auf eine Beratung dazu verzichten würden. Daraufhin schickte ihr die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Abmahnung, da ein „wesentliches Verbraucherschutzrecht“ ausgehebelt worden sei. Gerade bei der Wohngebäudeversicherung gebe es immer wieder Neuerungen und Bedingungsverbesserungen, sodass auch vor einer Vertragsverlängerung eine Aufklärung notwendig sein würde. Zudem seien grundsätzlich die jeweils aktuellen Wünsche und der aktuelle Bedarf des Kunden zu erheben.
Die SparkassenVersicherung zog ihr Angebot infolge der Abmahnung zurück, findet es aber dessen ungeachtet nach wie vor statthaft.
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Infolge der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 waren die Rufe nach eine obligatorischen Gebäudeversicherung für Elementarschäden wieder laut geworden. Auch die Bundesländer forderten im Juni 2022 eine bundesweite Pflicht. Zu dieser wird es jedoch vorerst nicht kommen. Bundesjustizminister Buschmann begründete die Entscheidung gegen eine bundesweite Regelung im „Handelsblatt“ mit der allgemein kritischen Lage: „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht.“ Der Politiker weist aber darauf hin, dass die Länder die Versicherungspflicht jeweils selbst einführen könnten.
Nur rund jedes zweite Gebäude ist gegen Elementarschäden versichert, die nach Meinung vieler Experten zukünftig infolge des Klimawandels häufiger auftreten werden. Dazu zählen Hochwasser, Überschwemmungen und Erdrutsche. Diese Schadensereignisse werden von Standard-Gebäudeversicherungen nicht abgedeckt.
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Entgegen einem weitverbreiteten Klischee denken die jungen Menschen in Deutschland durchaus an ihre finanzielle Zukunft – selbst in Zeiten der Inflation. Laut Umfrage eines großen Zahlungsdienstleisters sparen ganze 92 Prozent der 18- bis 24-Jährigen regelmäßig, und zwar durchschnittlich 13 Prozent ihres verfügbaren Einkommens. Von den Babyboomern, die aktuell 56 bis 75 Jahre zählen, legen hingegen nur zwei Drittel im Schnitt 7 Prozent ihrer Einkünfte zurück.
Eine wesentliche Rolle dürfte dabei spielen, dass die junge Generation Z im Durchschnitt länger bei den Eltern wohnt als frühere Alterskohorten. Die dadurch geringeren Lebenshaltungskosten eröffnen finanzielle Spielräume.
Um diese zu nutzen, setzt jeder Dritte in der jungen Altersgruppe auf langfristige Anlagen wie Immobilien und Aktien – hier erfreuen sich vor allem Investmentfonds großer Beliebtheit. Vor einem Jahr waren es in der Vorgängerumfrage nur rund halb so viele. Möglicherweise hat die durchwachsene Performance von Kryptowährungen Anteil an dieser Entwicklung.
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Die alternden Gesellschaften in Europa, aber auch in einigen Ländern Asiens wie China und Japan bilden einen der Megatrends, die die Märkte der Zukunft dominieren werden. In einer aktuellen Umfrage unter institutionellen Investoren und Finanzanlagenvermittlern aus Europa, Asien und den USA geben drei Viertel an, dass der demografische Wandel ihre Investitionsentscheidungen in den vergangenen drei Jahren beeinflusst habe. 78 Prozent erwarten, dass dieser Faktor in den nächsten zehn Jahren noch wichtiger wird.
Unter den Wirtschaftssektoren, die davon profitieren, sticht vor allem der Gesundheitsbereich hervor: 95 Prozent der Umfrageteilnehmer halten ihn für attraktiv. Dahinter folgt der Technologiesektor mit 81 Prozent. Aber auch strukturell findet die demografische Umwälzung ihren Niederschlag, denn es gilt, immer weiter aufklaffende Rentenlücken zu schließen und Vermögen primär zu erhalten. Dafür erachten die befragten Investmentprofis Aktien (53 Prozent) und Infrastruktur (47) als bestgeeignete Assetklassen.
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Die Kosten für die Reparatur von Pkw-Schäden sind erneut deutlich angestiegen. Zwischen August 2021 und August 2022 legten sie um circa 8 Prozent zu – was ziemlich genau dem Preisanstieg bei Ersatzteilen entspricht. Pro Reparatur mussten die Versicherer zuletzt im Schnitt 3.375 Euro überweisen. 2013 reichten noch 2.400 Euro aus.
Für von außen sichtbare Ersatzteile wie Windschutzscheiben, Türen und Kotflügel gilt der sogenannte Designschutz. Er läuft auf ein Quasi-Monopol der Hersteller hinaus. Diese ließen und lassen sich nicht zweimal bitten und drehen regelmäßig kräftig an der Preisschraube. Während die allgemeine Inflation zwischen 2013 und 2022 kumuliert 22 Prozent betrug (2,1 Prozent p. a.), verteuerten sich Kfz-Ersatzteile im selben Zeitraum um mehr als 55 Prozent (4,7 Prozent p. a.). Noch höher fiel der Preisanstieg etwa bei Rückleuchten mit 79 und bei Kofferraumklappen mit 73 Prozent aus. Das einträgliche Privileg der Autohersteller soll zwar gesetzlich abgeschafft werden – allerdings erst 2045.
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Die Deutschen zeigen sich seit einigen Jahren offener gegenüber einem Engagement an den Kapitalmärkten. Das sieht der Gesetzgeber gern, denn es hilft bei der Altersvorsorge, die bekanntermaßen bei vielen Menschen besorgniserregende Lücken aufweist.
Zur weiteren Stärkung privater Aktien- und Aktienfonds-Investitionen plant das Bundesfinanzministerium nun im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, das 2023 in Kraft treten soll, einen neuen Freibetrag einzuführen. Er soll ausschließlich auf Gewinne aus Aktien(fonds)verkäufen anwendbar sein. Seine Höhe ist noch nicht bekannt, soll dem Vernehmen nach aber vierstellig ausfallen.
Der „herkömmliche“ Sparer-Pauschbetrag soll derweil im nächsten Jahr von 801 auf 1.000 Euro steigen. Auf dem verfassungsgerichtlichen Prüfstand in Karlsruhe steht zudem aktuell die sogenannte Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste. Diese wurde vom Bundesfinanzhof bereits für verfassungswidrig erklärt. Hier könnte es demnach schon bald zu größeren steuerlichen Freiheiten für die Anleger kommen.
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Für viele Häuslebauer (in spe) bergen die steigenden Leitzinsen eine große Herausforderung, denn die Finanzierungskonditionen verschlechtern sich zusehends. Eine gute Nachricht stellt die Zinsentwicklung hingegen für Lebensversicherungskunden dar: Weil die Versicherer voraussichtlich Mittel aus der Zinszusatzreserve entnehmen können, werden sie solventer und resilienter – und können in vielen Fällen mittelfristig die Überschussbeteiligung für die Kunden erhöhen, wenn die Zinsentwicklung anhält.
Die Zinszusatzreserve wurde 2011 eingerichtet, damit die Versicherer ihren Verpflichtungen auch in einem anhaltenden Niedrigzinsumfeld dauerhaft und zuverlässig nachkommen können. Das Volumen dieses „Puffers“ wuchs seither kontinuierlich an und näherte sich Ende vergangenen Jahres der 100-Milliarden-Euro-Marke. In diesem Jahr aber wird sie erstmals schrumpfen, und zwar um gut 3 Milliarden auf 93 Milliarden Euro. Die entnommenen Mittel dürfen ausschließlich den Kunden zugutekommen, nicht den Versicherungsgesellschaften selbst oder ihren Aktionären. Kurzfristig müssen jedoch noch lang laufende „Hochprozenter“-Verträge aus der Vergangenheit mit Rückstellungen abgesichert werden.
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Da die Kosten für Bauleistungen und -materialien Jahr für Jahr steigen – und somit auch die für Instandsetzungen –, sind Wohngebäude im Regelfall zum sogenannten gleitenden Neuwert versichert. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme der Preisentwicklung angepasst wird, damit keine Unterversicherung entsteht. Die kann nämlich dazu führen, dass Kunden einen großen Teil eines Schadens selbst tragen müssen. Im Gleichschritt mit der Versicherungssumme werden auch die Beiträge angehoben.
Für die bereits von den Energiekosten gebeutelten Immobilienbesitzer wird es nun aufgrund der ebenfalls immens gestiegenen Preise für Material und Bauleistungen noch ungemütlicher: Der „Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert“ – im Durchschnitt der letzten 10 Jahre rund 3 Prozent – springt 2023 auf fast 15 Prozent. Berechnet wird er auf Basis des Tariflohnindex für das Baugewerbe und des Baupreisindex für Wohngebäude, beide herausgegeben vom Statistischen Bundesamt.
Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), räumt ein, dass die happigen Prämienerhöhungen viele Hausbesitzer „hart treffen“ dürften: „Sie sind aber notwendig, damit ein Haus auch künftig ausreichend versichert ist und existenzielle Risiken abgewendet werden können.“
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