Bei den Standmitteilungen der Lebensversicherung gibt es nun mehr Klarheit
Bisher sorgt es leider nicht immer für die erwartete Aufklärung und Transparenz, wenn einmal pro Jahr die Standmitteilugen der Lebensversicherer verschickt werden. Denn die Gestaltung der Informationsschreiben finden viele Kunden als kompliziert und schwer zu durchschauen. Um an die gewünschten Infos zu kommen, muss der Kunde häufig den Text genau studieren und/oder den Vermittler um Erläuterung bitten.
Dies soll nun besser werden. Der Bundesrat hat kurz vor seiner Sommerpause die Pflichten zur Informationsweitergabe im Detail festgelegt. Einige grundlegende Kennzahlen müssen in Zukunft deutlich erkennbar in den Vordergrund gerückt werden. Dies sind, der aktuelle Auszahlungsbetrag bei Kündigung, die Todesfallleistung, die garantierte Ablaufleistung und die Ablaufleistung bei einer Beitragsfreistellung. Zudem muss bei neu abgeschlossen Tarifen die bisher gezahlten Beiträge mit angegeben werden. Das ist ein großer Schritt in Richtung mehr Transparenz – obwohl der Gesetzgeber sogar hinter den Vorschlägen des GDV (Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft) zurückbleibt.
Ich freue mich, dass es hier zu mehr Transparenz kommt. Auch wenn in vielen Standmitteilungen bereits heute die wesentlichen Informationen zu erkennen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch