Archiv: August 2017

Riester-Förderung ab 2018 verbessert

29.08.2017 | Riester-Förderung ab 2018 verbessert

Die Riester-Förderung wird im Form der Grundzulage ab 2018 steigen. Der Bundestag hat beschlossen die Grundzulage von aktuell bis zu EUR 154.- pro Person auf bis zu EUR 175.- pro Person und Jahr zu erhöhen. Somit steigt die Förderung erstmals seit 10 Jahren. Von dieser Erhöhung profitieren sowohl Bestandsverträge als auch Neuverträge im Riester-Bereich. Durch die erhöhte Grundzulage sinken auch auf der anderen Seite zusätzlich die notwendigen Eigenbeiträge geringfügig, was praktisch einen doppelten Vorteil darstellt. Zudem wurde einer Forderung nachgegeben die schon sehr lange im Raum stand: In Zukunft wird die Riester-Rente nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet. Eine monatliche Rente von bis zu EUR 202.- bleibt dann in der Riester-Rente anrechnungsfrei. Somit ist die Riester-Rente gerade für Geringverdiener oder Menschen mit einer unregelmäßigen Erwerbsbiografie ( Mütter mit langen Erziehungszeiten, teilweise Selbstständige Personen etc.) sehr interessant. Gerne berate ich Sie zu dem Thema "Riester-Rente" und zeige Ihnen verschiedene Möglichkeiten bei den unterschiedlichsten Anbietern auf. Auch ein ausführlicher Anbieter-Vergleich gehört hier dazu. Infos zur aktuellen Änderung z.B. auch auf n-tv Mehr zum Thema Riester gibt es hier! Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch 09104 8265865
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Wo lohnt sich der Kauf einer Immobilie?

22.08.2017 | Wo lohnt sich der Kauf einer Immobilie?

Die eigene Immobilie ist für viele Deutsche einer der wesentlichen Bestandteile der Altersvorsorge; denn schließlich spart man sich im Ruhestand ja die Miete und hat somit mehr von der Rente übrig. Einen Punkt sollte man jedoch bedenken; auch die Immobilie erfordert immer wieder Investitionen für Reparatur und Instandsetzung. Auch abgesehen davon ist es nicht immer selbstverständlich das der Kauf langfristig wirklich immer günstiger kommt als das Wohnen zur Miete. Ob sich dann der Erwerb einer Immobilie lohnt, kann man unter anderen auch an dem Verhältnis von Kaufpreis zur Jahresnettomiete ersehen. Die Postbank hatte zu diesem Thema eine Studie in Auftrag gegeben, die große regionale Unterschiede aufdeckt. Im thüringischen Kyffhäuserkreis muss man gerade mal das 10-fache der Jahresmiete für eine 100-Quatratmeter-Wohnung bezahlen, währen es in Nordfriesland das 61-fache sind – der Spitzenwert in Deutschland. Aber Nordfriesland? Nicht München? In der Tat, denn zum Landkreis Nordfriesland zählt auch die Insel Sylt mit ihren hochpreisigen Ferienhäusern. Auf Platz 2 folgt der Landkreis Aurich mit 41 Jahresnettomieten, dann Miesbach mit 38 und Wittmund mit 37. Hohe Preise sind vor allem an den Küsten und in den Metropolregionen in Süddeutschland üblich, insbesondere in Bayern. Günstig ist es hingegen in Bremen, Essen, Hannover, Dortmund un im Osten. In rund der Hälfte der 402 Kreise und kreisfreien Städte wurden Preise unter 20 Jahresmieten aufgerufen – ein Niveau, das bei Experten für vertretbar gilt. Alles was darüber ist, sollte einen dazu bringen sich noch mal mit dem Kaufgedanken zu beschäftigen – auch wenn natürlich noch viele andere Faktoren für den Erwerb wichtig sind. Infos zum Thema Baufinanzierung gibt es hier! Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Bei den Standmitteilungen der Lebensversicherung gibt es nun mehr Klarheit

21.08.2017 | Bei den Standmitteilungen der Lebensversicherung gibt es nun mehr Klarheit

Bisher sorgt es leider nicht immer für die erwartete Aufklärung und Transparenz, wenn einmal pro Jahr die Standmitteilugen der Lebensversicherer verschickt werden. Denn die Gestaltung der Informationsschreiben finden viele Kunden als kompliziert und schwer zu durchschauen. Um an die gewünschten Infos zu kommen, muss der Kunde häufig den Text genau studieren und/oder den Vermittler um Erläuterung bitten. Dies soll nun besser werden. Der Bundesrat hat kurz vor seiner Sommerpause die Pflichten zur Informationsweitergabe im Detail festgelegt. Einige grundlegende Kennzahlen müssen in Zukunft deutlich erkennbar in den Vordergrund gerückt werden. Dies sind, der aktuelle Auszahlungsbetrag bei Kündigung, die Todesfallleistung, die garantierte Ablaufleistung und die Ablaufleistung bei einer Beitragsfreistellung. Zudem muss bei neu abgeschlossen Tarifen die bisher gezahlten Beiträge mit angegeben werden. Das ist ein großer Schritt in Richtung mehr Transparenz – obwohl der Gesetzgeber sogar hinter den Vorschlägen des GDV (Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft) zurückbleibt. Ich freue mich, dass es hier zu mehr Transparenz kommt. Auch wenn in vielen Standmitteilungen bereits heute die wesentlichen Informationen zu erkennen sind. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Der Ausbildungsbeginn steht vor der Tür?

15.08.2017 | Der Ausbildungsbeginn steht vor der Tür?

Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen für Berufsstarter und zum Berufsbeginn finden Sie hier: Hier geht's zur Infoseite! Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf. Ich berate Sie gerne ausführlich und neutral. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch (NEA)
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Lebenswandel gibt Rabatte bei Versicherungen?

01.08.2017 | Lebenswandel gibt Rabatte bei Versicherungen?

Seit inzwischen mehreren Jahren sind Versicherungstarife erhältlich, die bei risikoarmen Verhalten einen Nachlass auf den Beitrag gewähren. Die neuen digitalen Technologien haben dies möglich gemacht, da sie relevante Daten der Versicherten kleinteilig erheben und auswerten können. Die Kfz-Sparte mit den sogenannten Telematiktarifen war hierbei der Vorreiter. Nun gibt es seit rund einem Jahr auch Angebote für Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die dabei interessanten Nutzerdaten werden dabei auch mit Wearables, wie Fitnessarmbändern gewonnen. Die Kritik der Datenschützer ließ dabei nicht lange auf sich warten. Und nun hat sich auch die BaFin eingeschaltet. Die NRW-Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit wirft den entsprechenden Versicherern eine Entsolidarisierung vor und hat die BaFin um eine Prüfung ersucht. Diese läuft noch; aus Kreisen der Versicherer heißt es hierzu, dass die offizielle Erlaubnis kurz bevorstehe. Damit müssen die mehr als 100.000 Kunden, die bereits derartige Tarife abgeschlossen haben, wohl nicht um ihren Versicherungsschutz bangen. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz- und Versicherungsmakler
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