Im Jahr 2018 konnte, aufgrund meiner Zusammenarbeit mit der Fonds Finanz, ein Betrag von 103€ an die World Vision Stiftung gespendet werden!
Urkunde World Vision 2018 Reininger
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Man sollte der Meinung sein, dass die vielfältigen ergonomischen Verbesserungen der Arbeitswelt zu einer sinkenden Berufsunfähigkeitsrisiko führen. Immerhin wird heute z.B. auf rückenschonendes Sitzen geachtet, Sicherheitsvorschriften werden fortlaufend verschärft, zunehmend werden körperlich strapaziöse Arbeiten von Maschinen erledigt und auch das Gefahrenbewusstsein der Angestellten und Arbeiter steigt stetig.
Wie die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) kürzlich errechnet hat, ist aber der Quote derjenigen, die vor dem Rentenalter ihren Beruf aufgeben müssen, seit rund 20 Jahren gleich geblieben: Noch immer trifft dieses Schicksal jeden vierten Arbeitnehmer. Als Datenbasis dienten 17 Millionen private Berufsunfähigkeitspolicen und das Tafelwerk „DAV 1997 I“.
Dramatisch verschoben haben sich allerdings die Ursachen: Während früher vor allem körperliche Schädigungen den vorzeitigen Renteneintritt ausgelöst haben, sind heute psychische Leiden der Berufsunfähigkeits-Auslöser Nummer eins. Fast jeder dritte Versicherungsfall geht laut dem Versicherer-Gesamtverband auf Psychische Erkrankungen, wie z.B. Burn-Out und Depressionen zurück. Danach folgen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats, die für jeden vierten Fall einer erzwungenen Berufsaufgabe verantwortlich sind.
Unter diesen Umständen, bleit eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Policen für jeden Kunden!
Mehr zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es hier!
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt an der Aisch
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In Großbritanien und auch in den USA ist die Idee schon seit längerer Zeit Realität: Jeder Bürger darf einen bestimmten Betrag pro Jahr steuerfrei auf ein Vorsorge- bzw. Vermögenskonto einzahlen. Wie das Geld dort angelegt wird – ob beispielsweise in Rentenversicherungen, Fondssparplänen oder Anleihen –, entscheidet allein der Bürger selbst. Die US-Amerikaner horten bereits rund 14 Billionen Dollar auf derartigen Konten.
Schon seit Anfang des Jahrtausends wird dieses Konzept auch in Deutschland diskutiert, doch dann kam erst einmal die geförderte Riester-Rente. Die SPD wollte dieser nicht das Wasser abgraben, indem eine weitere private Vorsorgeoption begünstigt wird. Nun unternimmt die FDP einen neuen Vorstoß in Richtung Vermögenskonto. Nach ihren Vorstellungen soll jeder Bürger im Jahr 24.000 Euro steuerfrei auf ein Vorsorgekonto einzahlen dürfen. Auch die Grünen stehen der Idee prinzipiell positiv gegenüber, verlangen allerdings andere Rahmenbedingungen als die FDP, beispielweise eine staatlich gelenkte Verwaltung der Konten. Ob staatliche gelenkte Verwaltungen eine optimal Lösung sind, darf jedoch starkt bezweifelt werden.
Ohnehin befinden sich beide Parteien in der Opposition, was eine Realisierung des Vermögenskontos in absehbarer Zeit unwahrscheinlich macht. Zudem gilt in der deutschen Rentenpolitik der Grundsatz, dass auch das Langlebigkeitsrisiko abgesichert sein sollte. Daraus ergibt sich, dass der Erwerb zeitlich unbegrenzter Rentenansprüche im Vordergrund steht. Und dies können nur Versicherer darstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Ein Autofahrer war an einem Abend im November im letzten Jahr auf regennasser Straße ins Schleudern gekommen und gegen eine Warnbake geschleudert. In der Dunkelheit stellte der Fahrer lediglich einen kleinen Schaden am Seitenspiegel des Autos fest. Die Polizei hinzuzuziehen hielt der Autofahrer deshalb nicht für notwendig – und fuhr daraufhin nach Hause. Erst am nächsten Tag bemerkte er Kratzer an seinem Fahrzeug und erstattete eine Meldung bei der Polizei. Ein Sachverständiger schätzte den Schaden dann auf rund 10.400 Euro.
Zwar hatte der Fahrer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, doch die Versicherung warf ihm unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. So habe beispielsweise seine Fahrtüchtigkeit nicht amtlich/polizeilich festgestellt werden können. Damit liege eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung vor, die den Versicherer von seiner Leistungspflicht entbinde. Dieser Auffassung folgten auch das Landgericht Kleve und im Berufungsverfahren das Oberlandesgericht Düsseldorf. Beide Gerichte sahen den Fahrer zudem wegen einer möglichen Beschädigung der Warnbake in der Pflicht, die Polizei zu rufen. Den Fahrzeugschaden muss der Verunfallte nun aus seinen eigenen Geldbeutel bezahlen.
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KFZ Versicherung
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Finanz und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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