Archiv: Juli 2019

Der Beginnd er Ausbildung steht vor der Tür?

29.07.2019 | Der Beginnd er Ausbildung steht vor der Tür?

Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen für Berufsstarter und zum Berufsbeginn finden Sie hier: Hier geht's zur Infoseite! Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf. Ich berate Sie gerne ausführlich und neutral. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch (NEA)
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Niedrige Zinsen sichern

15.07.2019 | Niedrige Zinsen sichern

Niedrige Zinsen!! Jetzt zuschlagen und sich die extrem günstigen Konditionen sichern! Haben Sie vor sich ein Haus zu kaufen oder zu bauen? Gerne helfe ich Ihnen mit einer passenen Baufinanzierung weiter. Ich arbeite hier mit ca. 25 Banken und Bausparkassen zusammen und kann so, die für sie optimal Lösung erarbeiten. Inklusive Konditionsvergleich der einzelnen Institute. Sie haben bereits eine Baufinanzierung? Läuft die Zinsbindungsfrist innerhalb der nächsten 2 Jahre aus, können Sie auch schon heute die Konditionen für die Zukunft fix machen. Auch hier stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sie haben einen Privatkredit abgeschlossen? Hier kann ich Ihnen ein Alternativangebot erstellen und ggf. den bestehenden Privatkredit abzulösen und Ihnen somit Geld zu sparen Ihr Girokonto ist im Minus? Gleichen Sie Ihr Konto aus und vermeiden Sie so die teuren Dispozinsen/Überziehungszinsen. Auch für alle anderen Finanzierungs- und Kreditanfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. !! Niedrige Zinsen --- Jetz handeln und Geld sparen --- Niedrige Zinsen !! Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch Tel.: 09161 6200136 Handy: 0173 5685814
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Berufsunfähigkeitspolicen im Test

08.07.2019 | Berufsunfähigkeitspolicen im Test

Die Stiftung Warentest hat Berufsunfähigkeitspolicen unter die Lupe genommen. Dabei hat die Stiftung im Juni eine Bewertung von 59 am deutschen Markt angebotenen Tarif veröffentlicht. Das Ergebnis präsentiert sich wie folgt: Ein einziges Angebot wurde nur mit der Note "befriedigend" bewertet. Alle anderen 58 Tarifwerke erhiehlten ein "gut" oder "sehr gut". Darin spiegelt sich die hohe Qualität der Tarife wieder. Das liegt auch daran, dass sich die Versicherer in Sachen "Kleingedrucktes" immer mehr verbessert haben und sich mit guten Leistungen gegenseitig überboten haben. So wurden die Policen immer kundenfreundlicher. Und auch für Arbeitnehmer die keine Berufsunfähigkeitspolicen mehr erhalten, gibt es Alternativen am Markt: Grundfähigkeitsversicherungen, Schwere-Krankheiten-Versicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder auch Multi-Risk-Tarife. Da die private Absicherung der Arbeitskraft zu den wichtigsten Abischerungen überhaupt zählt, ist die positive Entwicklung in den Bedingungswerek, sehr gut für Sie als Kunde. Den eine Berufsunfähigkeit tritt statistisch etwa bei jeden vierten Arbeitnehmer ein. Ob Rückenbeschwerden, schwere Krankheiten oder psychische Erkrankungen. Die psychischen Ursachen nehmen mittlerweile den Spitzenplatz bei der Ursachen einer Berufsunfähigkeit ein. Damit man nicht ein Leben auf Sozialhilfeniveau führen muss, ist daher eine Absicherung in diesem Bereich absolut notwendig. Ich helfe Ihnen hier gerne zur allen Themen weiter. Mehr zum Thema auch hier! Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Darf der Fahrzeugschein im Auto bleiben?

02.07.2019 | Darf der Fahrzeugschein im Auto bleiben?

Darf der Fahrzeugschein im Auto bleiben? Diese Frage wird immer wieder gestellt, nachdem einer Kaskoversicherten im Dezember 2010 das Auto gestohlen worden war, weigerte sich der Versicherer den Schaden zu bezahlen. Begründung: Der Fahrzeugschein habe im Handschuhfach gelegen, was eine Gefahrerhöhung bedeutet habe. Damit wollte sich die Geschädigte nicht abfinden, sie zog vor Gericht. Nach einem langen Weg durch die Instanzen sprach das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich abschließend Recht: In diesem Fall stellt es keine grobe Fahrlässigkeit oder Gefahrerhöhung dar, den Fahrzeugschein im Auto zu belassen. Denn im Handschuhfach war dieser für potenzielle Langfinger nicht sichtbar; bei einer Deponierung hinter der Windschutzscheibe sähe es also demnach anders aus. In die gleiche Richtung gingen zuvor schon die OLGs Oldenburg und Hamm, die den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht dadurch verwirkt sahen, dass der Fahrzeugschein nicht mitgenommen wird. Das OLG Celle hingegen gab 2007 einem Versicherer recht, der sich auf Leistungsfreiheit wegen der geänderterten Gefahrenlage berief. Fazit: Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Fahrzeugschein mit sich führt und nicht im Auto belässt. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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