Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), in der sich die Versicherungsmathematiker zusammengeschlossen haben, hat Berufsunfähigkeitsfälle der letzten 20 Jahre ausgewertet. Wie sich herausstellte, hat sich das Risiko, vorzeitig wegen Krankheit oder Unfall den Beruf aufgeben zu müssen, insbesondere für Frauen unter 40 Jahren erhöht – im Betrachtungszeitraum um mehr als 30 Prozent. Primär geht dieser Anstieg auf psychische Leiden zurück, die mittlerweile den Hauptgrund für einen erzwungenen verfrühten Ruhestand darstellen.
Insgesamt beklagen die Aktuare eine anhaltende Sorglosigkeit bei den Berufstätigen in Deutschland: „Die Menschen versichern ihr Smartphone, aber nicht ihre Arbeitskraft und damit ihre Existenzgrundlage“, bringt der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Herbert Schneidemann die Lage auf den Punkt und warnt eindringlich: „Ohne eine entsprechende Absicherung sind das für die meisten kaum zu kompensierende Einschnitte im Haushaltseinkommen, und für Alleinverdiener oder Singles kann das sogar den Ruin bedeuten.“ Im Jahr 2019 verfügten nur rund 17 Millionen der 45 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland über eine Invaliditätsabsicherung.
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Die Verbraucherzentrale in Sachsen hatte gegen die Sparkasse Vogtland geklagt, weil diese bei neuen Kunden und nach einem Kontowechsel ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,7 Prozent pro Jahr verlangt. Dies zusätzlich zu den Kontoführungsgebühren, die auch noch fällig werden. Die Negativzinsen werden dabei ab einem Guthaben von 5000€ fällig. Wie das Landgericht Leipzig nun in seinem Urteil feststellt, ist das rechtmäßig. Auch Sparkassen müssten sich "an Marktgegebenheiten ausrichten und wirtschaftlich agieren“, so das Landgericht.
Zwar will die Verbraucherzentrale in Berufung gehen, doch der Trend ist ungebrochen: Es wird immer kostspieliger,sein Erspartes auf Giro- und Festgeldkonten herumliegen zu lassen – wo zudem auch noch die Inflation an der Kaufkraft nagt. Mittlerweile erheben mehr als 450 Banken Negativzinsen.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist kürzlich juristisch gescheitert, als sie einem Online-Broker per Unterlassungsverfügung verbieten wollte, schon ab einem Guthaben von 250 Euro Negativzinsen zu vereinnahmen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht befand, dass die Aufsicht kein Recht zum Einschreiten habe, solange der ordentliche Rechtsweg offenstehe.
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Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
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Im Rückblick wirkt es leider schon fast prophetisch, was der Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Jörg Asmussen, am 8. Juli verlauten ließ: „Es hat sich erneut gezeigt, welch große Schäden Hagel und Starkregen innerhalb kürzester Zeit anrichten können.“ Damit bezog er sich auf die Unwetter, die im Juni im Südwesten Deutschlands Schäden von 1,7 Milliarden Euro verursacht haben – seit 2002 hatte es nur einmal eine kostspieligere Sturmserie gegeben. Erfasst sind allerdings immer nur versicherte Fälle, die tatsächlichen Schäden lagen deutlich höher. Asmussen warnte, wie auch viele Klimaforscher, vor zunehmender Häufigkeit und Intensität solcher Extremwetterereignisse.
Nur eine Woche später bestätigten sich diese Befürchtungen auf schlimmste Weise, als Tief „Bernd“ mit Dauerregen und Überschwemmungen in Teilen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen für eine Katastrophe sorgte. Deren Ausmaß hatten auch Pessimisten kaum für möglich gehalten. Mehr als 170 Todesopfer sind nach jetzigem Stand zu beklagen.
Wie hoch der Sachschaden ausfallen wird, lässt sich noch nicht beziffern. Klar ist aber: Mehr als die Hälfte der Hausbesitzer ist auf staatliche Hilfen angewiesen, da sie nicht gegen Elementargefahren wie Starkregen und Hochwasser versichert sind. Diese Risiken sind von der Standard-Deckung einer Wohngebäudeversicherung nicht umfasst, sondern bedürfen einer erweiterten Naturgefahrenversicherung. Diskutiert wird nun, und dies nicht zum ersten Mal, ob der Gesetzgeber eine solche Absicherung vorschreiben sollte.
Das Argument, dass eine solche Versicherung zu teuer sei, zieht häufig überhaupt nicht, da oft schon für kleines Geld, diese Absicherung zu haben ist. Auch die "Nicht-Versicherbarkeit" stimmt in den allermeisten Fällen nicht.
Lassen Sie sich von mich gerne zu diesem Thema beraten. Ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger, 0173 5685814
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