Diensthaftpflicht
Wenn Sie im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind oder Beamter sind, kann es ggf. notwendig sein, sich über die Private Haftpflichtversicherung hinaus auch noch im Bereich der Diensthaftpflicht abzusichern.
Was ist eine Diensthaftpflicht (Diensthaftpflichtversicherung)?
Bei einer Diensthaftpflichtversicherung handelt es sich um eine spezielle Haftpflichtversicherung für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst. Sie soll vor Schadensersatzansprüchen schützen, die aus verursachten Schäden während ihrer Dienstzeit entstehen können.
Eine Privathaftpflichtversicherung reicht für diese Personen nicht aus, um alle Risiken abzusichern. Denn eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt nur die Schäden, die sie privat verursachen. Schäden während der Dienstzeit fallen nicht darunter.
Warum eine Diensthaftpflicht abschließen?
Generell lässt sich sagen: Wer Beamter ist oder Angestellter im Öffentlichen Dienst ist, sollte eine Diensthaftpflicht abschließen. Zwar ist im Grundgesetz festgelegt, dass bei einer Verletzung der Amtspflicht der jeweilige Dienstherr verantwortlich ist. Allerdings kann der Diensther seinen Beschäftigten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für die entstandenen Schäden Dritter in Regress nehmen. Das heißt der Dienstherr kann seine Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst für gezahlte Entschädigungn haftbar machen. Und dies sogar unbegrenzt und ggf. in voller Höhe.
Das klingt schrecklich?
Im ersten Moment ja… aber ein umfassender Schutz ist gar nicht teuer und kann häufig in die Private Haftpflicht mit aufgenommen werden!
Für wen ist die Diensthaftpflicht bzw. Diensthaftpflichtversicherung sinnvoll?
Die Diensthaftpflicht ist grundsätzlich für alle Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes zu empfehlen. Egal ob Verwaltungsbeamter, Polizist, Lehrer, Städtischer Angestellter, Heilberufe, Soldaten, Richter…
Schadensbeispiele in der Diensthaftpflichtversicherung
Dem Sportlehrer kommt der Schulschüssel abhanden, nachdem er diesen nicht beaufsichtigt auf einer Bank in der Turnhalle abgelegt hat. Die Schließanlage der Schule muss darin teilweise ausgetauscht werden
Ein Polizist verletzt bei einer Verfolgungsjagd einen Passanten, der nicht in das Verbrechen involviert ist.
Ein Gemeindearbeiter sichert Baumfällarbeiten nicht ordnungsgemäß ab und der umsürzende Baum beschädigt einen vorbei laufenden Passanten.
Ein Erzieher oder Lehrer verletzt seine Aufsichtspflicht und ein Kind verletzt sich schwer.
Gerne berate ich Sie zu diesem Thema und stehe Ihnen für Fragen und ein Angebot zur Verfügung!
Im Jahr 2016 habe ich zu allen Themen die Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst betreffen eine umfangreiche Schulungsreihe der DBV-Versicherung besucht.
Hier habe ich mich auch erfolgreich zum Experten im Öffentlichen Dienst (AXA/DBV) zertifiziert!
Öffentlicher Dienst Zertifikat
Urkunde Zertifizierung ÖD DBV
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Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch und Umgebung
Spezialist für den Öffentlichen Dienst und Beamte
Parkstraße 25
91413 Neustadt/Aisch