Eis und Schnee – worauf ist zu achten?
Wer als Hausbesitzer (oder wenn der Mieter vom Hausbesitzer beauftragt ist) seinen Verkehrssicherungspflichten nicht hinreichend nachkommt, riskiert unter Umständen den Schutz der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Im Winter müssen insbesondere Gehwege und Zufahrten schnee- und eisfrei gehalten sowie eventuell gefährliche Eiszapfen, etwa an Regenrinnen und Dachkanten, entfernt werden. Wird z.B. ein Dritter durch eine Dachlawine geschädigt, springt die Versicherung in der Regel ein (bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern übernimmt meist die Privathaftpflichtversicherung den Schaden). Wer Passanten, per Schild, vor der Lawinengefahr warnt, hebt damit übrigens noch nicht seine Haftung als Hausbesitzer auf.
Gebäudeschäden durch Schneedruck können mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Diese muss dafür allerdings einen Elementarschutz beinhalten. Auf einen solchen sollte auch in der Hausratversicherung nicht verzichtet werden, wenn Schneedruck oder Lawinen drohen. Denn oftmals kommen nicht nur das Gebäude und dessen fest verbaute Bestandteile zu Schaden, sondern auch der Hausrat, also Möbel und technische Geräte im Inneren des Hauses.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch