Ein Freund leiht sich Ihr Auto und verursacht einen Schaden – was nun?

4.10.2016
Trau, schau, wem: Wer sein Kfz gern mal privat verleiht, sollte sich über die möglichen Konsequenzen und Folgen im Klaren sein. Das betrifft Bußgelder und Knöllchen ebenso wie die persönliche Haftung bei Unfällen. Auch mit Vollkaskoschutz können dabei Kosten anfallen – daher schadet es nicht, im Vorhinein konkrete Abmachungen zu treffen.
Bei Bußgeldverfahren ist die Sache noch relativ klar: Der Fahrer steht in der Pflicht. Gegebenenfalls muss dem Halter nachgewiesen werden, dass er auch gefahren ist, was in der Regel mit dem Blitzerfoto auch passiert. Da dieses aber gemeinhin eher unscharf ist, muss man nötigenfalls Einspruch einlegen und vor Gericht einen Abgleich von Foto und Person vornehmen lassen. Anders sieht es bei Knöllchen aus: Fürs Falschparken haftet der Autohalter, der sich dann mit dem tatsächlichen Verursacher sozusagen inoffiziell einigen muss.
Um größere Geldsummen geht es meist bei Unfällen. Hier sollte unbedingt geklärt werden, ob der Ausleihende zum Kreis der berechtigten Fahrer gehört (etwa wegen eines Mindestalters). Bei selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug braucht man eine Vollkaskoversicherung, um nicht auf den Kosten einer Reparatur sitzen zu bleiben. Doch auch mit Vollkasko können Kosten entstehen, etwa durch eine folgende Beitragserhöhung, eine Selbstbeteiligung, geminderten Fahrzeugwert oder Mietwagengebühren. Es lohnt sich also, vor dem Verleihen alle Eventualitäten zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
Plärrer 3
91413 Neustadt/Aisch

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