„Gleichbehandlung“:Erneut Zehntausende Bausparverträge vor Kündigung
Bereits im letzten Jahr fegte eine sehr groß angelegte Kündigungswelle über die Bausparkunden hinweg, deren Verträge seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif waren und lediglich als Ansparform fungierten. 200.000 Altverträge wurden von den Bausparkassen aufgehoben, da diese in der aktuellen Niedrigzinsphase die Zusagen über eine Verzinsung von 3 bis 4 Prozent nicht mehr erfüllen können. Zum Vergleich: Aktuell werden,Bausparverträge mit 0,1 bis 0,25 Prozent Zinsen angeboten. Wie nun bekannt wurde, rollt die nächste Welle an; diesmal dürften Schätzungen zufolge rund 60.000 Kunden betroffen sein. Die Bausparkassen berufen sich auf den
„Gleichbehandlungsgrundsatz“. Ob das in Anspruch genommene Sonderkündigungsrecht wirklich Gültigkeit hat, beschäftigt nach wie vor die Gerichte. In den meisten Entscheidungen wurden die Kündigungen bislang für rechtens erklärt, einige Urteile fielen allerdings auch zugunsten der Bausparkunden aus. Zudem schließen auch viele Bausparkassen mit ihren Kunden Vergleiche.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch