In vergangenen Zeiten wäre diese Information ein Schock für alle Aktieninhaber gewesen, doch für Pandemie-gestählte Ohren klingt sie nach all den jüngeren Hiobsbotschaften fast moderat: Laut einer Studie einer großen Vermögensverwaltungsgesellschaft müssen sich Aktionäre weltweit auf deutlich geringere Zahlungen von Dividenden einstellen; um durchschnittlich circa 35 Prozent könnten die Firmen ihre Zahlungen an die Aktienbesitzer reduzieren – je nach Branche und Region unterschiedlich stark. In Anbetracht der ersten Pleite eines DAX-Konzerns (Wirecard) erscheint eine kleinere Beteiligung an Unternehmensgewinnen sicherlich als kleineres Übel. Zumal es sich um das Worst-Case-Szenario handelt, im Best Case würde der Dividendenrückgang lediglich 15 Prozent betragen.
Deutsche Aktiengesellschaften stehen gemäß der Studie vergleichsweise noch gut da, wenn sie nicht aus einer der besonders von Corona betroffenen Branchen wie Luft- und Raumfahrt, Ölindustrie und Bergbau, Banken oder Bauwirtschaft stammen. Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich das Pandemiegeschehen entwickelt – hierzulande wie in den wichtigen Abnehmerländern für deutsche Produkte.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
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Sie haben folgende Fragen zum Thema "Geldanlage in der Krise" und suchen Lösungen dafür?
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Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
0173 5685814
09161 8820488
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Sehr geehrte Damen und Herren,
nun bin ich auch per Onlineberatung für Sie da.
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Onlineberatung
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
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Es ist zwar noch weiterhin ungewiss, wann wi viel Geld für die Anleger zu erwarten ist, aber die betrogenen Anleger können sich zumindest über ein wenig Gerechtigkeit freuen. Zwei ehemalige Geschäftsführer des Containerverleihers P&R wurden nun vom Landgericht München in Zivilprozessen zu Schadensersatz in Höhe von 135.000 Euro verdonnert. Die Richter halten es für nachgewiesen, dass die Beklagten schon sehr früh über das P&R-Betrugssystem im Bilde waren und es durch ihr aktives Zutun mittrugen und ermöglichten. Die Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, doch die klagenden Anwälte sprechen ihnen bereits eine „bahnbrechende Bedeutung“ zu. Weitere Verfahren stehen noch an.
Die Quote, nach der die Investoren am Ende entschädigt werden, dürfte durch die eher symbolisch anmutende Schadensersatzsumme allerdings nicht merklich beeinflusst werden. Schließlich stehen Forderungen von über drei Milliarden Euro im Raum. Der Insolvenzverwalter rechnet aber mit mehr als 250 Millionen Euro Erlös aus der Containerverwertung allein im Jahr 2019. Insgesamt erwartet er über eine Milliarde für die geprellten Anleger rausholen zu können.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
seit einiger Zeit habe ich auch verschiedene Goldanlagen für Sie im Angebot. Als Sparplan und auch als kurfristige Anlage.
Für nähere Informationen können Sie mich gerne kontatkieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
0173 5685814
jochen.reininger@blickwinkel-finanz.de
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Was die Kursentwicklung betrifft, war das vergangene Jahr 2018 mit einem Minus von circa 18 Prozent im DAX bekanntlich ein Reinfall. Anders sieht es aber auf der Seite der Dividenden aus. Wie der deutsche Fondsverband BVI mitteilte, summierten sich die von börsengelisteten europäischen Unternehmen im Jahr 2018 gezahlten Dividenden auf rund 350 Milliarden Euro. Das sind 16 Milliarden mehr als im Vorjahr. Die Dividendenrendite betrug daher im Schnitt etwa 4 Prozent.
Damit machen die Gewinnbeteiligungen der Aktionäre einen Teil der Kursverluste wieder wett. Aber auch in Hausse-Phasen ist das Plus durch Dividenden nicht zu verachten; diese trugen in den letzten vier Jahrzehnten satte 41 Prozent zur Gesamtrendite aus Aktieninvestments bei. Hinzu kommt: Dividendenzahlende Unternehmen weisen durchschnittlich geringere Schwankungen auf. Es empfiehlt sich allerdings nicht, bei der Titelauswahl allein auf die Dividendenhöhe zu schauen. Entscheidend ist auch, woraus diese sich speist und wie nachhaltig sie erwirtschaftet wird. Eine qualitative Analyse des jeweiligen Unternehmens ist daher unabdingbar.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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In Großbritanien und auch in den USA ist die Idee schon seit längerer Zeit Realität: Jeder Bürger darf einen bestimmten Betrag pro Jahr steuerfrei auf ein Vorsorge- bzw. Vermögenskonto einzahlen. Wie das Geld dort angelegt wird – ob beispielsweise in Rentenversicherungen, Fondssparplänen oder Anleihen –, entscheidet allein der Bürger selbst. Die US-Amerikaner horten bereits rund 14 Billionen Dollar auf derartigen Konten.
Schon seit Anfang des Jahrtausends wird dieses Konzept auch in Deutschland diskutiert, doch dann kam erst einmal die geförderte Riester-Rente. Die SPD wollte dieser nicht das Wasser abgraben, indem eine weitere private Vorsorgeoption begünstigt wird. Nun unternimmt die FDP einen neuen Vorstoß in Richtung Vermögenskonto. Nach ihren Vorstellungen soll jeder Bürger im Jahr 24.000 Euro steuerfrei auf ein Vorsorgekonto einzahlen dürfen. Auch die Grünen stehen der Idee prinzipiell positiv gegenüber, verlangen allerdings andere Rahmenbedingungen als die FDP, beispielweise eine staatlich gelenkte Verwaltung der Konten. Ob staatliche gelenkte Verwaltungen eine optimal Lösung sind, darf jedoch starkt bezweifelt werden.
Ohnehin befinden sich beide Parteien in der Opposition, was eine Realisierung des Vermögenskontos in absehbarer Zeit unwahrscheinlich macht. Zudem gilt in der deutschen Rentenpolitik der Grundsatz, dass auch das Langlebigkeitsrisiko abgesichert sein sollte. Daraus ergibt sich, dass der Erwerb zeitlich unbegrenzter Rentenansprüche im Vordergrund steht. Und dies können nur Versicherer darstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Wenn die Inflation, am Wert des Geldes nagt, das Kapital aber gleichzeitig mit niedrigen Zinsen oder gar zinslos aufbewahrt wird, entstehen reale Verluste, der sogenannte Kaufkraftverlust. So mussten die Deutschen, die ihr Guthaben auf Sparkonten & Co. geparkt haben, im Jahr 2018 einen Kaufkraftverlust von rund 40 Milliarden Euro hinnehmen. Das bisherige Rekordjahr 2017 (32 Milliarden) wurde damit sehr deutlich in den Schatten gestellt. Seit 2011 haben die deutschen Sparer auf diese Weise fast 110 Milliarden Euro verloren.
Grund für die schlechte Entwicklung ist die im abgleuafenen Kalenderjahr relativ hohe Inflation von 1,9 Prozent. Ihr steht eine Verzinsung von rund 0 Prozent bei Sparbüchern und von knapp 0,4 Prozent bei Festgeld gegenüber. Da die Deutschen diesen Sparformen in großen Teilen eisern die Treue halten, verzichten sie nicht nur auf Milliarden an möglichen Renditen, sondern lassen ihr Vermögen kontinuierlich durch die Inflation vernichten. Das dürfte so auch noch einige Zeit weitergehen, denn die Zeichen stehen nicht auf eine baldige Zinserhöhung im Euroraum; sollte sie noch in diesem Jahr kommen, dürfte sie nur sehr gering ausfallen. Einem entschiedenen Zinsschritt stehen schwächelnde Konjunkturen in Deutschland und Italien sowie sehr hohe Staatschulden in einigen wichtigen Euroländern entgegen.
Alternative Anlageangebote können Sie gerne bei mir erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler
Neustadt/Aisch (NEA)
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Bei dem größten Anlageskandal der deutschen Geschichte, der Pleite des Containerleasing-Unternehmens P&R, macht Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé den Gläubigern Hoffnung auf erste Zahlungen im Jahr 2020. Ein wichtiger Meilenstein ist dafür vor kurzer Zeit erreicht worden, nämlich der Zugriff auf den Ableger der Unternehmensgruppe in dr Schweiz. Dieser ist nämlich nicht insolvent und betreibt sein Geschäft einstweilen weiter. Die Erträge können also nun für die Entschädigung der rund 54.000 geprellten Anleger verwendet werden.
Der ambitionierte Zeitplan Jaffés wird allerdings dadurch durchkreuzt, dass die gerichtlichen Prüfungstermine auf den 29. Mai dieses Jahres verschoben wurden. Zuvor müssen die Forderungen und die Masse der Insolvenz rechtssicher festgestellt werden. Wichtiger als der genaue Zeitpunkt dürfte für die enttäuschten und getäuschten Anleger ohnehin sein, dass überhaupt nennenswerte Auszahlungen erfolgen. Und dass nicht noch zu Unrecht erhaltene Gelder – die nicht aus operativem Geschäft, sondern in Schneeballsystem-Manier von Neuanlegern stammten – rückerstattet werden müssen. Zumindest in einzelnen Fällen dürfte das vielleicht rechtlich möglich sein, wenn auch die Insolvenzverwalter „nach derzeitiger Einschätzung“ keinen Anlass dafür sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landrkeis Neustadt/AIsch
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