KFZ-Versicherung
Sie sind auf der Suche nach einer guten und günstigen KFZ-Versicherung ?
Dann kann ich Ihnen hier sehr gut weiterhelfen. Mir ist es möglich aus einem sehr umfangreichen Spektrum an Anbietern, die beste KFZ-Versicherung für Sie zu finden und Ihnen anzubieten. Um die komplette Abwicklung kümmere ich mich, auch ggf. um die Kündigung Ihrer bisherigen Versicherung. So müssen Sie sich nicht mit den lästigen Formalitäten beschäftigen und quälen.
Egal ob PKW, Motorrad, Traktor, Hänger oder andere Kraftfahrzeuge… in allen Bereichen stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
In der Berechnung kann dann näher auf Details eingegangen werden, die auch teilweise preislich in der KFZ-Versicherung große Unterschiede machen können!
Auch wenn Sie eine EVB-Nummer benötigen können Sie mich gerne kontaktieren! Um den günstigsten Anbieter zu finden, benötige ich aber auch hier die Angaben zur Vorversicherung, zum Fahrzeug (Typschlüsselnummer und Herstellernummer) und ihre persönliche Angaben zu Fahrern, Fahrleistung usw.
Zu dem macht es häufig Sinn auch über die Ausgestaltung der KFZ-Versicherung nachzudenken: Nur Haftpflicht…? Teilkasko…? Vollkasko…? Welche Selbstbeteiligungen…? usw.
Des weiteren möchte ich Ihnen in der folgenden Übersicht kurze Detailerklärungen bzw. Begriffserklärungen und Informationen zu einzelnen Themenbereichen usw. geben:
KFZ-Versicherung
Unter dem Begriff KFZ-Versicherung werden alle KFZ-Versicherungen zusammengefasst. Ob für Autos, Motorräder, Quads, Traktoren, LKWs, Transporter, Anhänger usw.
Haftpflichtversicherung
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzliche Vorschrift und ist somit für jedes Fahrzeug Pflicht. Sie deckt Schäden ab, die Sie mit Ihren KFZ an anderen verursachen und die Schuld daran tragen.
Die Grundleistungen der Haftpflichtversicherung sind größtenteils vergleichbar. Der Gesetzgeber hat hier nämlich gewisse Mindestanforderungen festgelegt.
Leistungserweiterungen können z.B. sein. KFZ-Schutzbrief und Mallorca-Deckung.
Vollkaskoversicherung (Abkürzung VK)
Die Vollkaskoversicherung enthält automatisch die Leistungen der Teilkaskoversicherung und leistet zudem bei
— Schäden am eigenen Fahrzeug (auch bei selbstverschuldeten Unfällen, z.B. wenn Sie mit Ihrem Auto in den Graben fahren etc.)
— Vandalismus
— Schäden infolge einer Unfallflucht eines Anderen
Kaskoversicherung auf Wikipedia
Teilkaskoversicherung (Abkürzung TK)
Die Teilkaskoversicherung leistet bei Schäden an Ihrem Fahrzeug durch
— Brand und Explosion
— Unwetter (Sturm, Hagel und Blitzschlag)
— Kurzschlüsse
— Diebstahl und Einbruchdiebstahl
— Unfälle mit Haarwild (andere Tiere können je nach Tarif mitversichert werden)
— Marderbiss (Folgeschäden können je nach Tarif mitversichert werden)
— Glasschäden
Die Leistungen der einzelnen Tarife variieren hier teilweise. Zusätzliche Erweiterungen sind hier möglich!
Kaskoversicherung auf Wikipedia
Schutzbrief
Der Schutzbrief kommt in gewissen Umfang für die Kosten des Abschleppens eines liegengebliebenen Fahrzeuges, Pannenhilfe, Unterstellkosten usw. auf. Viele PKW-Besitzer sind hier bereits über den Autohersteller oder einen Automobilclub abgesichert, sodass dieser Bestandteil nicht immer notwendig ist, da es sonst zu einer Doppelversicherung kommen würde.
Schutzbrief-Infos auf Wikipedia
Wechselfristen und Sonderkündigungsrechte
Um die KFZ-Versicherung zu wechseln ist in der Regel der 30.11. der Stichtag für die Kündigung des alten Tarifes. Denn die meisten Laufzeiten von KFZ-Policen, beziehen sich auch auf das Kalenderjahr. Manche Verträge haben aber auch andere Laufzeiten. Hier lohnt sich immer ein kurzer Blick in die Versicherungspolice.
Bei Beitragserhöhungen in der KFZ-Versicherung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Hier dient der Grundbeitrag als Orientierung. So kann es auch vorkommen, dass der “Endpreis” für Sie zwar gleich bleibt, aber der Grundbeitrag gestiegen ist, z.B. wenn Sie in eine bessere Schadensfreiheitsklasse gekommen sind.
Also auch wenn der 30.11. bereits verstrichen ist, kann es noch Möglichkeiten für einen Wechsel geben.
Faktoren die den Preis der KFZ-Versicherung beeinflussen
Es gibt viele Faktoren die den Preis Ihrer KFZ-Versicherung beeinflussen. Diese sind
KFZ-Versicherung, Colt
©Jochen Reininger
— der Wohnort
— der Fahrzeugtyp (Typschlüsselnummer und Herstellernummer)
— die Schadensfreiheitsklasse (siehe nächster Unterpunkt)
— die jährlich gefahrenen Kilometer
— der nächtliche Abstellplatz (Garage, Parkplatz etc.)
— der Fahrerkreis Ihres Fahrzeugs
— Abweichende Halter und Versicherungsnehmer
— die Höhe der gewählten Selbstbeteiligungen (bei Voll- und Teilkasko)
und viele weitere Merkmale wie z.B. spezielle Berufsgruppen, Mitgliedschaften…
Was ist die “Grüne Karte”
Auf gut Amtsdeutsch heißt die Grüne Karte „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“. Sie dient bei Fahrten ins Ausland als Nachweis, dass das Auto Kfz-haftpflichtversichert ist. In einigen Ländern muss die internationale Versicherungskarte bei der Einreise sogar vorlegt werden – sie sollte auf Reisen also immer dabei sein. Bei einem Unfall im Ausland kann sie die Regulierung des Schadens deutlich vereinfachen, denn sie enthält wichtige Informationen über den Halter und die Versicherung des Autos.
Alle Details zur grünen Karte unter folgenden Link:
Grüne Karte
Schadensfreiheitsklasse / SF-Klasse / Rabattübertragung
Mit jedem Jahr ohne einen Schaden steigt die sogenannte Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) und damit Ihr Rabatt auf die Versicherungsbeiträge. Dies gilt für die Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkasko gibt es keine SF-Klassen. Maximal kann in der Vollkasko und Haftpflichtversicherung die SF-Klasse 35 erreicht werden. Vereinzelte Versicherung gehen auch noch darüber hinaus und erweitern die Staffel bis auf SF50.
Durch einen Unfall sinkt die SF-Klasse wieder (man wird zurückgestuft). Die Rückstufungen sind je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich hoch. Die Rückstufungstabellen können bei jeder Versicherung angefordert werden. Rabattretter oder ein Rabattschutz können dies verhindern, müssen aber separat versichert werden!
Das heißt also, um so höher Ihre SF-Klasse ist, umso günstiger sind auch die Beiträge für Ihre KFZ-Versicherung.
Wie kann ich Schadensfreiheitsklassen übertragen?
Die Übertragung von Schadensfreiheitsklassen wird bei Versicheren unterschiedlich gehandhabt.
Folgende Übertragungen gehen in aller Regel, jedoch kläre ich dies immer noche einmal für Sie ab:
— auf den Ehepartner
— auf die Kinder/Enkelkinder
— Personen in häuslicher Gemeinschaft
— auf die Eltern/Großeltern
Viele andere Konstellationen sind auch noch möglich, hängen aber häufig von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Kommen Sie gerne auf mich zu, um ggf. eine individuelle Lösung für Sie zu finden.
Welche Voraussetzungen gibt es sonst noch
— die abgebende Person verliert alle SF-Klassen/Rabatte
— Empfänger kann nur so viele schadensfreie Jahre übernehmen, wie er auch seinen Führerschein hat (Bsp. Übertrag einer SF20 von Eltern auf 25jähriges Kind, Führerschein mit 18. Das Kind konnte sich nur 7 Jahre erfahren, also wird aus der SF20 eine SF7)
— Sondereinstufungen werden nur in Ausnahmen übernommen
— Es wird nur die echte SF-Klasse übertragen. Haben Sie einen Schaden in einem Vertrag mit Rabattschutz, werden Sie nicht zurückgestuft. Jedoch wird nur der Rabatt übertragen, den Sie mit Rückstufung hätten. Auch hier gibt es Sonderlösungen, die ich gerne mit Ihnen bespreche.
Bitte beachten Sie auch, dass die prozentuale Einstufung bei gleicher SF-Klasse unterschiedlich sein kann. Jeder Versicherer hat seine eigenen Prozentsätze je SF-Klasse.
— Der Empfänger muss zuvor regelmäßig mit dem Auto des Gebers gefahren sein
FÜr die Rabattübertragung gibt es ein spezielles Formular, dass Sie bei mir erhalten. Geber und Empfänger müssen jeweils unterschreiben. Das Ausfüllen des Formulares übernehme ich für Sie. Ist der Geber bereits verstorben, kann auch ohne Unterschrift (aber mit Sterbeurkunde übertragen werden). Die Übertragung nach Tod des inhabers ist innerhalt von 12 Monaten möglich. Bei einzelnen Gesellschaften auch länger. Notwendig ist immer auch eine Führerscheinkopie des Empfängers.
Für weitere Fragen rund um das Thema Rabattübertragung und SF-Klassen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Zum Beispiel:
— Rabattübertragung aus dem Ausland
— Übertragung auf “fremde” Personen
— Umgang mit Sondereinstufungen
Elektronische Versicherungsbestätigung / EVB-Nr. für die KFZ-Versicherung
Die EVB-Nr. oder auch Elektronische Versicherungsbestätigung (früher auch Deckungskarte genannt) benötigen Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle. Diese Bestätigung können Sie auch bei mir erhalten.
EVB-Nr. auf Wikipedia
Aus dem Newsarchiv zum Thema KFZ-Versicherung:
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Statistik der Teilkasko-Schäden 2015
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Amateurvideos können Beweismittel sein
Wie die KFZ-Versicherer die Prämienhöhe berechnen
Sicher durch die neue Saison
Auch für ein Finanzierungsangebot für Ihr neues Fahrzeug stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Mehr Informationen zum Autokredit – Hier
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch und Umgebung
Parkstraße 25
91413 Neustadt/Aisch
Infos zur Autoversicherung im Allgemeinen, auch auf Wikipedia: Hier geht’s zum Wikipedia-Eintrag