Die Bundesbürger unterschätzen ihre Lebenserwartung immer noch sehr deutlich – und damit leider auch die Dauer ihres Ruhestands. Bei einer forsa-Umfrage taxierten die ab 1964 Geborenen ihre eigene Lebenserwartung im Durchschnitt auf 83,4 Jahre, tatsächlich sind es 87,5 Jahr. Das sind 4,1 Jahre zu wenig. Jeder fünfte Teilnehmer blieb mit seiner Schätzung sogar mehr als zehn Jahre unter dem statistisch zu erwartenden Wert. Vor allem Frauen sind pessimistischer als angebracht, denn ihre Schätzungen liegen im Schnitt 5,8 Jahre zu tief, während die Diskrepanz bei Männern 2,8 Jahre beträgt.
Da die Befragten voraussichtlich mit 67 Jahren in Rente gehen werden, stehen ihnen statistisch 20,5 Jahre Ruhestand statt der erwarteten 16,4 Jahre bevor. Solche Fehleinschätzungen sollten bei der Altersvorsorgeplanung ausgeschlossen werden, damit das Geld am Ende auch ausreicht. Nicht zuletzt deshalb ist professionelle Beratung immer sinnvoll.
Überdies setzen sich die Versicherer dafür ein, im derzeit entstehenden Online-Rentenportal jeweils die statistische Lebenserwartung anzuzeigen. Es soll zukünftig allen Bundesbürgern Überblick über ihre voraussichtlichen Alterseinkünfte verschaffen.
Auch ich mache in meinem Alltag immer wieder die Erfahrung, dass die eigene Lebenserwartung zu niedrig eingeschätzt wird. Einen guten Anhaltspunkt können dazu verschiedene Internetseiten geben. Wie z.B.
"Wie alt werde ich?"
https://wie-alt-werde-ich.de/#start
Gerne berate ich Sie auch zum Thema Altersvorsorge, damit Sie auch den längsten Urlaub ihres Lebens gut verbingen können!
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
0173 5685814
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Erst kürzlich wieder erlebt, wie schnell man sich verletzen kann. Zum Glück nicht so schlimm, dass ich die Unfallversicherung gebraucht hätte... aber wieder mal gesehen, dass es sehr schnell gehen kann, dass etwas passiert.
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In dringenden Fällen können Sie sich an meinen Kollegen, Herrn Thomas Gerbig unter 09102 999111, wenden. Zudem können Sie mich auch auf dem Handy unter 0173 5685814 erreichen.
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In Zeiten, in denen die Naturgewalten von Jahr zu Jahr unkalkulierbarer und zerstörerischer zu werden scheinen, mag diese Mitteilung des Versicherer-Gesamtverbands GDV überraschen: Im letzten Jahr wurden den Versicherern so wenige Blitzschäden gemeldet wie nie zuvor, nämlich rund 200.000. Damit setzt sich der stetige Rückgang seit 2014, als rund 380.000 Schäden durch Blitzeinschläge registriert wurden, fort. Die Zahlen umfassen sowohl Gebäude- als auch Hausratversicherungen.
Die durchschnittliche Schadenshöhe erreichte mit circa 1.300 Euro allerdings ebenfalls einen Rekordwert, nämlich nach oben. Aus diesem Grund sind die Schadenszahlungen insgesamt trotz der geringen Fallzahl erneut gestiegen. Nach 250 Millionen Euro im Jahr 2019 leisteten die Versicherer im vergangenen Jahr 260 Millionen Euro für Blitzschäden.
GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen führt den Anstieg des Schadensdurchschnitts auf die fortschreitende Gebäudetechnisierung zurück. Hightech-Steuerungen für Jalousien oder Heizungen sind immer häufiger von Blitzeinschlägen betroffen, die Reparatur kann kostspielig werden.
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Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), in der sich die Versicherungsmathematiker zusammengeschlossen haben, hat Berufsunfähigkeitsfälle der letzten 20 Jahre ausgewertet. Wie sich herausstellte, hat sich das Risiko, vorzeitig wegen Krankheit oder Unfall den Beruf aufgeben zu müssen, insbesondere für Frauen unter 40 Jahren erhöht – im Betrachtungszeitraum um mehr als 30 Prozent. Primär geht dieser Anstieg auf psychische Leiden zurück, die mittlerweile den Hauptgrund für einen erzwungenen verfrühten Ruhestand darstellen.
Insgesamt beklagen die Aktuare eine anhaltende Sorglosigkeit bei den Berufstätigen in Deutschland: „Die Menschen versichern ihr Smartphone, aber nicht ihre Arbeitskraft und damit ihre Existenzgrundlage“, bringt der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Herbert Schneidemann die Lage auf den Punkt und warnt eindringlich: „Ohne eine entsprechende Absicherung sind das für die meisten kaum zu kompensierende Einschnitte im Haushaltseinkommen, und für Alleinverdiener oder Singles kann das sogar den Ruin bedeuten.“ Im Jahr 2019 verfügten nur rund 17 Millionen der 45 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland über eine Invaliditätsabsicherung.
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Die Verbraucherzentrale in Sachsen hatte gegen die Sparkasse Vogtland geklagt, weil diese bei neuen Kunden und nach einem Kontowechsel ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,7 Prozent pro Jahr verlangt. Dies zusätzlich zu den Kontoführungsgebühren, die auch noch fällig werden. Die Negativzinsen werden dabei ab einem Guthaben von 5000€ fällig. Wie das Landgericht Leipzig nun in seinem Urteil feststellt, ist das rechtmäßig. Auch Sparkassen müssten sich "an Marktgegebenheiten ausrichten und wirtschaftlich agieren“, so das Landgericht.
Zwar will die Verbraucherzentrale in Berufung gehen, doch der Trend ist ungebrochen: Es wird immer kostspieliger,sein Erspartes auf Giro- und Festgeldkonten herumliegen zu lassen – wo zudem auch noch die Inflation an der Kaufkraft nagt. Mittlerweile erheben mehr als 450 Banken Negativzinsen.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist kürzlich juristisch gescheitert, als sie einem Online-Broker per Unterlassungsverfügung verbieten wollte, schon ab einem Guthaben von 250 Euro Negativzinsen zu vereinnahmen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht befand, dass die Aufsicht kein Recht zum Einschreiten habe, solange der ordentliche Rechtsweg offenstehe.
Kommen Sie gerne auf mich zu, um attraktive Anlagemöglichkeiten für Ihr Geld zu finden und darüber hinaus noch Negativzinsen zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
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Im Rückblick wirkt es leider schon fast prophetisch, was der Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Jörg Asmussen, am 8. Juli verlauten ließ: „Es hat sich erneut gezeigt, welch große Schäden Hagel und Starkregen innerhalb kürzester Zeit anrichten können.“ Damit bezog er sich auf die Unwetter, die im Juni im Südwesten Deutschlands Schäden von 1,7 Milliarden Euro verursacht haben – seit 2002 hatte es nur einmal eine kostspieligere Sturmserie gegeben. Erfasst sind allerdings immer nur versicherte Fälle, die tatsächlichen Schäden lagen deutlich höher. Asmussen warnte, wie auch viele Klimaforscher, vor zunehmender Häufigkeit und Intensität solcher Extremwetterereignisse.
Nur eine Woche später bestätigten sich diese Befürchtungen auf schlimmste Weise, als Tief „Bernd“ mit Dauerregen und Überschwemmungen in Teilen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen für eine Katastrophe sorgte. Deren Ausmaß hatten auch Pessimisten kaum für möglich gehalten. Mehr als 170 Todesopfer sind nach jetzigem Stand zu beklagen.
Wie hoch der Sachschaden ausfallen wird, lässt sich noch nicht beziffern. Klar ist aber: Mehr als die Hälfte der Hausbesitzer ist auf staatliche Hilfen angewiesen, da sie nicht gegen Elementargefahren wie Starkregen und Hochwasser versichert sind. Diese Risiken sind von der Standard-Deckung einer Wohngebäudeversicherung nicht umfasst, sondern bedürfen einer erweiterten Naturgefahrenversicherung. Diskutiert wird nun, und dies nicht zum ersten Mal, ob der Gesetzgeber eine solche Absicherung vorschreiben sollte.
Das Argument, dass eine solche Versicherung zu teuer sei, zieht häufig überhaupt nicht, da oft schon für kleines Geld, diese Absicherung zu haben ist. Auch die "Nicht-Versicherbarkeit" stimmt in den allermeisten Fällen nicht.
Lassen Sie sich von mich gerne zu diesem Thema beraten. Ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger, 0173 5685814
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich vom Donnerstag, den 29.07., bis einschließlich Sonntag den 08.08. im Urlaub.
In dringednen Fällen können Sie mich am Handy unter 0173 5685814 erreichen.
Mit freundlichen GrüßenJochen Reininger
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