Sehr geehrte Kunden,
ich habe für Sie wieder einmal eine Unterseite auf meiner Homepage aktualisiert. Diesmal den Punkt "Hausratversicherung". Die Seite bietet jetzt noch mehr Informationen rund um das Thema.
Viele Grüße
Jochen Reininger
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Für das Jahr 2020 wird eine wahre Zeckenplage vorausgesagt. Damit steigt auch automatisch das Risiko einer FSME- oder Borreliose-Erkrankung beträchtlich. Beide Krankheiten werden von Zecken übertragen. FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) nimmt in etwa jedem dritten Fall einen schweren Verlauf. Das Risikogebiet dehnt sich stetig über Bayern und Baden-Württemberg nach Norden aus. Und wir in Franken gehörten auch schon in den letzten Jahren zu den Regionen die besonders stark gefährdet sind. Geheilt werden kann die Erkrankung nicht, lediglich die Symptome lassen sich bestenfalls in Grenzen halten.
Gegen die potenziell resultierenden finanziellen Folgeschäden einer Borreliose- oder FSME-Erkrankung kanns eine Unfallversicherung schützen– wenn sie denn entsprechende Bedingungen aufweist. Insbesondere ältere Policen klammern Zeckenbisse oftmals aus und sollten daher überprüft werden. Auch beim Neuabschluss einer Unfallversicherung achte ich auf den diesen Punkt. So wird bisweilen eine Unterscheidung zwischen Tierbissen und Insektenstichen vorgenommen. Da Zecken nicht den Insekten, sondern den Spinnentieren zugerechnet werden, reicht eine Insektenstich-Deckung nicht aus.
Gerne stehe ich Ihnen mit einer Beratung zum Thema "Unfallversicherung" zur Seite!
Mit freundlichen Grüße
Jochen Reininger
09161 8820488
0173 5685814
jochen.reininger@blickwinkel-finanz.de
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Sehr geehrte Kunden,
ich habe für Sie den Unterpunkt Unfallversicherung ergänzt und mit weiteren Informationen bestückt. Gerne können Sie sich hier zum Thema Unfallversicherung informieren. Für ein konkretes Angebot stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
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Sehr geehrt Damen und Herren,
ich habe für Sie wieder einmal eine Unterseite aktuallisiert.
Diesmal den Bereich Rechtsschutzversicherung. Schauen Sie doch mal im Angebotsuniversum vorbei.
Haben Sie Fragen zum Thema "Rechtsschutzversicherung"? Kommen Sie gerne auf mich zu, ich helfe Ihnen gerne weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
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Sehr geehrte Damen und Herren,
seit ca. zwei Wochen sind nun auch persönliche Termine wieder möglich. Nachdem die Terminnachfrage zur Zeit sehr hoch ist, sollten Sie sich mindestens eine Woche (besser zwei Wochen) vorher bei mir melden.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
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Mehr als jede dritte Frau, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben muss, wird aufgrund psychischer Leiden dazu gezwungen. Bei den Männern sind es ca. 26 Prozent, zusammen genommen 29 Prozent. Damit bleibt die Psyche die häufigste Berufsunfähigkeits-Ursache, wie der GDV kürzlich mitteilte. Danach folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats (19 Prozent), Krebs (18) und Unfälle (9).
Insgesamt muss circa jeder fünfte Berufstätige in Deutschland seinen Beruf gesundheitsbedingt vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Und hier trifft es keineswegs nur ältere Berufstätige: Etwa jeder 20. Rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit (BU) wird von einer Person unter 35 Jahren eingereicht. Im Altersbereich 35 bis 50 Jahre beträgt das statistische BU-Risiko circa 30 Prozent. Vom Staat ist im Fall der Fälle nicht viel Hilfe zu erwarten, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beläuft sich auf maximal 34 Prozent des letzten Bruttogehalts. Voraussetzung für den Bezug ist, dass keinerlei berufliche Tätigkeit mehr für mindestens drei Stunden täglich ausgeübt werden kann. Bei drei bis sechs Stunden gibt es dann die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente. Einen wirksamen Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit – auch aus psychischen Gründen – bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Informationen rund um das Thema "Absicherung der Arbeitskraft"erhalten Sie bei mir.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Ein Mädchen war mit dem Fahrrad unterwegs und verursachte einen Unfall mit einer Fußgängerin. Obwohl die Eltern in der Nähe waren und ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hatten, wurde trotzdem ein Urteil gesprochen. Die Eltern wurden nicht verurteilt, da sie ihre Aufsichtspflicht ja nicht verletzt hatten. Dem Mädchen wurde aber die Verantwortung für den Unfall zugesprochen und zu Schadenersatz verpflichtet. (Quelle AssCompact- siehe Link)
Den ganzen Artikel finden Sie hier:
Mädchen muss Schadenersatz leisten
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
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Sehr geehrte Damen und Herren,
heute habe ich die Unterseite Diensthaftpflichtversicherung für sie aktuallisiert und mit noch mehr Inhalten versehen. Sind Sie Angestellter im Öffentlichen Dienst oder Beamter? Dann sollten Sie sich auf jeden Fall über die Diensthaftpflicht informieren und sich von mir beraten lassen...
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
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Sehr geehrte Damen und Herren,
nicht nur ich, sondern auch meine Homepage soll immer auf den neuesten Stand der Dinge sein. So wurde heute der Unterpunkt Privathaftpflicht von mir aktuallisiert und erweitert. Hier erhalten Sie ab sofort noch mehr Infos zum Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
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