Der Höhenflug des Goldpreises seit Ende des Jahres 2022 verleitet die Deutschen offenbar nicht dazu,
sich von ihren gelagerten Gold zu trennen – eher das Gegenteil ist der Fall. Laut der vom CFin – Research
Center for Financial Services der Steinbeis-Hochschule Berlin durchgeführten Umfrage
„Goldinvestments 2024“ hielten sich Goldkäufe und -verkäufe insgesamt in etwa die Waage. 4,4
Prozent der befragten Personen haben 2023 erstmals Gold erworben. Das sind mehr als in der Vorgängerstudie aus dem Jahr 2021. Im Schnitt investierten sie dabei 4.764 Euro. Drei Viertel aller Käufer gaben an, auch in Zukunft Gold kaufen zu wollen. Die Motivation liegt dabei im Schutz vor Inflation und im Werterhalt.
Fast 28 Millionen Deutsche besitzen laut der Studie Gold. Dessen Gesamtwert beläuft sich auf rund
315 Milliarden Euro. Gösse man all dieses Gold mitsamt den Beständen der Bundesbank
in einen Würfel, dann hätte er eine Kantenlänge von 8,6 Metern. Am beliebtesten bei
Privatpersonen sind Goldmünzen und -barren, die sich allein auf 5.230 Tonnen summieren.
Möchten auch Sie in Gold inverstieren? Kontaktieren sie mich gerne. Ich berate Sie gerne zum Thema "Gold"
Viele Grüße
Jochen Reininger
0173 5685814
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Starkregen- und Hochwasserereignisse sind Themen, die im Zuge der Klimakrise auch in Deutschland eine immer stärkere Brisanz erhalten. Längst müssen nicht mehr nur Anlieger von Gewässern mit dem Schlimmsten rechnen, denn durch Starkregen können sich auch abseits von Flüssen und Meeren Flutwellen bilden.
Der Versicherer-Gesamtverband GDV bietet Hauseigentümern und Mietern nun mit der neuen
Online-Plattform www.hochwasser-check.com ein kostenloses, schnelles und unkompliziertes
Tool an, das adressgenau das Risiko durch Flusshochwasser und Starkregen analysieren und anzeigen kann. Rund 22,4 Millionen Anschriften in Deutschland sind hier hinterlegt. Eine Anmeldung oder die Preisgabe weiterer Daten sind dabei nicht nötig. Die auf Informationen der regionalen Hochwasserämter und der deutschen Versicherer basierenden Risikoeinschätzungen werden von Tipps zur Prävention begleitet.
„Obwohl sich extreme Wetterereignisse häufen, sind immer noch circa 8,3 Millionen Gebäude nicht
gegen Starkregen und Hochwasser versichert“, warnt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach. Ein solcher Elementarschutz ist standardmäßig nicht in den Policen der Wohngebäudeversicherungen enthalten, vor allem in jenen älteren Datums nicht. Im Zweifel
sollten die Bedingungen sachkundig daraufhin überprüft werden.
Gerne unterstütze ich Sie hierbei!
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
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Deutschland wird laut aktuellen Klimafoschungen in Zukunft immer häufiger von Extremwettern
heimgesucht werden. Das dadurch ansteigende Risiko von Sturzfluten wird nach Meinung des
Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bisher nicht ausreichend genug in der
Prämienkalkulation für die Elementarschadenversicherung berücksichtigt. Daher werden nun
für circa 30% der Deutschen Adressen, hauptsächlich im Mittel- und Hochgebirge,
Sturzflut-Risikomodellierungen erstellt. Sie fließen voraussichtlich ab dem Jahr 2025 in das
Geoinformationssystem ZÜRS Geo ein, das für ca. 22 Millionen Adressen das jeweilige Risiko für
Überschwemmungen, Starkregen und Rückstau angibt und von den Versicherern standardmäßig
für die Kalkulation der Versicherungsbeiträge heran gezogen wird.
„Insbesondere die Juli-Flut 2021 hat gezeigt, dass die bisherigen Hochwassersimulationen
Sturzfluten nicht genau genug abbilden. In engen Gebirgstälern, in denen viel Wasser von den
Berghängen stürzt, können die Flusspegel deutlich höher anschwellen als bei der gleichen
Regenmenge im offenen Gelände“, begründet die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin
Anja Käfer-Rohrbach die ZÜRS-Ergänzung. Von zentraler Bedeutung sei eine stärkere Prävention und
unter anderem auch Baustopps in Risikogebieten.
Anmerkung: Aus meiner Sicht werden die Beiträge in der Wohngebäudeversicherung in den nächsten Jahren weiter ansteigen: Mehr Schäden, teurerer Handwerkerkosten, höhere Materialkosten bei Reparaturen, gestiegene Löhne bei den Versicherungsgesellschaften.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Circa 150.000 Fahrraddiebstähle wurden den deutschen Versicherungen im Jahr 2023 gemeldet. Damit
blieb die Anzahl der Diebstähle in etwa auf dem gleichen Niveau, das 2022 und auch schon 2019 vor dem „Corona-Knick“ verzeichnet wurde. Einen deutlichen Anstieg gab es aber bei der
gesamten Schadenssumme, die um circa 10 Millionen auf 160 Millionen Euro anstieg. Die daraus
resultierende durchschnittliche Schadenssumme von rund 1.100 Euro markiert einen neuen
Höchststand. Der Hauptgrund dürfte sein, dass vor allem hochwertigere Räder gestohlen werden, die sich dann gut für einen Weiterverkauf eignen. Von diesen Fahrrädern stehen wegen des E-Bike- und Luxusrad-Booms in den letzten Jahren mehr und mehr an den Straßen und in den Kellern.
Die Hausratversicherung deckt Fahrraddiebstähle ab, sofern die entsprechende Klausel vereinbart wurde. Eine separate Fahrradversicherung kann ebenfalls abgeschlossen werden. Hier ist dann nicht nur der Diebstahl, sondern noch viele weitere Leistungen mitversichert. Wie z.B. Schäden nach einem Unfall, Schäden am Akku und vieles mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
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Die Ratingagentur Assekurata hat für die deutschen Lebensversicherer in ihrer aktuellen Marktstudie
„Überschussbeteiligungen und Garantien 2024“ eine durchschnittliche
Gesamtverzinsung von 3,1 Prozent berechnet. Bei modernen Garantieprodukten sogar 3,3 Prozent.
Damit ist die Zinswende bei den Kunden endgültig angekommen, die zudem – sofern die Zinsen hoch
bleiben – auf noch mehr hoffen dürfen: Zum einen kann das Kapital aus den auslaufenden, niedrig
verzinsten Assets zu neuen, besseren Konditionen wieder angelegt werden; zum Anderen wird die
Zinszusatzreserve (ZZR) zunehmend immer mehr verzichtbar und in der Folge vor allem ab 2026
beschleunigt aufgelöst.
Die ZZR wurde den Versicherungen in der Phase der Niedrigzinsen per Gesetz auferlegt, um
sicherzustellen, dass sie die vertraglich vereinbarten Garantieverzinsungen auch leisten können.
Die Deckungsrückstellung belief sich zeitweise auf insgesamt 96 Milliarden Euro. Seit 2021
fließt das Geld in Form höherer Überschüsse wieder an die Versicherten zurück. Im Gespräch ist
nun auch eine Anhebung des Höchstrechnungszinses. Die Deutsche Aktuarvereinigung schlägt
einen Satz von 1 Prozent ab 2025 vor. Anmerkung: Dies wurde inzwischen auch von der Bundesregierung beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
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Eine EU-weite Pflicht zu regelmäßigen allgemeinen Medizinchecks für Führerscheininhaber ist
vom Tisch, nachdem das EU-Parlament den Daumen gesenkt hat. Geplant waren obligatorische
Untersuchungen im 15-Jahres-Rhythmus, bei über 70-jährigen Fahrern alle fünf Jahre.
Die Ablehnung im Parlament ist ganz im Sinne der Versicherer, wie Jörg Asmussen,
Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
hervorhebt: „Medizinchecks haben keine positiven Effekte für die Verkehrssicherheit. Besonders
Ältere sind medizinisch in der Regel gut eingestellt. Das Problem ist nicht die Fahreignung,
sondern die Fahrkompetenz: Aufmerksamkeit, Konzentration, Reaktionsgeschwindigkeit.“
Sinnvoller seien daher obligatorische Rückmeldefahrten mit eigens dafür geschulten
Begleitpersonen wie Fahrlehrern, -prüfern oder Verkehrspsychologen. Sanktionen wie ein
Führerscheinentzug sollen damit aber nicht verbunden sein, das Ergebnis geheim bleiben. In
zwei Testprojekten seien mit solchen Fahrten ermutigende Erfahrungen gemacht worden.
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So mancher Marktbeobachter reibt sich in diesen Wochen verwundert die Augen angesichts derRekordjagd, die der deutsche Leitindex DAX hinlegt und die so gar nicht zu den tristen Konjunkturmeldungen passen will. Während beispielsweise das ifo Institut für dieses Jahr mit einem BIP-Wachstum von gerade mal 0,2 Prozent rechnet, stieg der DAX zwischen Neujahr und Ende März um 9 Prozent. Die Diskrepanz rührt vor allem daher, dass die großen Aktiengesellschaften ihr Geschäft mittlerweile zu rund 80 Prozent im Ausland machen, insbesondere in den USA und in China. Diese Unabhängigkeit von der deutschen Konjunktur zeigt auch der Softwareriese SAP, der den DAX stark prägt – umso mehr, nachdem die Kappungsgrenze für den Index auf 15 Prozent angehoben wurde. Nach Meinung von Börsenexperten wie dem Vermögensverwalter Bert Flossbach ist der deutsche Leitindex daher „ein schlechter Indikator für die wirtschaftliche Gesamtsituation in Deutschland“. Prof. Andreas Hackethal von der Goethe-Universität Frankfurt sieht auf den globalen Märkten „diverse Wachstumsimpulse, die die Kurse auch hier beeinflussen können“
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Wer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht.
„Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen.“
Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.
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Immer mehr Wetterextreme mit steigender Gefahr von Überschwemmungen machen es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren - wie z.B. Hochwasser -abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen erzeugen, sodass es zu sehr starken Schäden an Häuasern kommen kann.
Dabei sollte man aber beachten: Schäden, die durch aufsteigendes Grundwasser entstehen sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Versicherungsschutz.
Immobilienbesitzer sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude auf beweglichem Grund steht, der die Bildung von Rissen begünstigt.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
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