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Der Beginnd er Ausbildung steht vor der Tür?

29.07.2019 | Der Beginnd er Ausbildung steht vor der Tür?

Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen für Berufsstarter und zum Berufsbeginn finden Sie hier: Hier geht's zur Infoseite! Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf. Ich berate Sie gerne ausführlich und neutral. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch (NEA)
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Niedrige Zinsen sichern

15.07.2019 | Niedrige Zinsen sichern

Niedrige Zinsen!! Jetzt zuschlagen und sich die extrem günstigen Konditionen sichern! Haben Sie vor sich ein Haus zu kaufen oder zu bauen? Gerne helfe ich Ihnen mit einer passenen Baufinanzierung weiter. Ich arbeite hier mit ca. 25 Banken und Bausparkassen zusammen und kann so, die für sie optimal Lösung erarbeiten. Inklusive Konditionsvergleich der einzelnen Institute. Sie haben bereits eine Baufinanzierung? Läuft die Zinsbindungsfrist innerhalb der nächsten 2 Jahre aus, können Sie auch schon heute die Konditionen für die Zukunft fix machen. Auch hier stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sie haben einen Privatkredit abgeschlossen? Hier kann ich Ihnen ein Alternativangebot erstellen und ggf. den bestehenden Privatkredit abzulösen und Ihnen somit Geld zu sparen Ihr Girokonto ist im Minus? Gleichen Sie Ihr Konto aus und vermeiden Sie so die teuren Dispozinsen/Überziehungszinsen. Auch für alle anderen Finanzierungs- und Kreditanfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. !! Niedrige Zinsen --- Jetz handeln und Geld sparen --- Niedrige Zinsen !! Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch Tel.: 09161 6200136 Handy: 0173 5685814
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Berufsunfähigkeitspolicen im Test

08.07.2019 | Berufsunfähigkeitspolicen im Test

Die Stiftung Warentest hat Berufsunfähigkeitspolicen unter die Lupe genommen. Dabei hat die Stiftung im Juni eine Bewertung von 59 am deutschen Markt angebotenen Tarif veröffentlicht. Das Ergebnis präsentiert sich wie folgt: Ein einziges Angebot wurde nur mit der Note "befriedigend" bewertet. Alle anderen 58 Tarifwerke erhiehlten ein "gut" oder "sehr gut". Darin spiegelt sich die hohe Qualität der Tarife wieder. Das liegt auch daran, dass sich die Versicherer in Sachen "Kleingedrucktes" immer mehr verbessert haben und sich mit guten Leistungen gegenseitig überboten haben. So wurden die Policen immer kundenfreundlicher. Und auch für Arbeitnehmer die keine Berufsunfähigkeitspolicen mehr erhalten, gibt es Alternativen am Markt: Grundfähigkeitsversicherungen, Schwere-Krankheiten-Versicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder auch Multi-Risk-Tarife. Da die private Absicherung der Arbeitskraft zu den wichtigsten Abischerungen überhaupt zählt, ist die positive Entwicklung in den Bedingungswerek, sehr gut für Sie als Kunde. Den eine Berufsunfähigkeit tritt statistisch etwa bei jeden vierten Arbeitnehmer ein. Ob Rückenbeschwerden, schwere Krankheiten oder psychische Erkrankungen. Die psychischen Ursachen nehmen mittlerweile den Spitzenplatz bei der Ursachen einer Berufsunfähigkeit ein. Damit man nicht ein Leben auf Sozialhilfeniveau führen muss, ist daher eine Absicherung in diesem Bereich absolut notwendig. Ich helfe Ihnen hier gerne zur allen Themen weiter. Mehr zum Thema auch hier! Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Darf der Fahrzeugschein im Auto bleiben?

02.07.2019 | Darf der Fahrzeugschein im Auto bleiben?

Darf der Fahrzeugschein im Auto bleiben? Diese Frage wird immer wieder gestellt, nachdem einer Kaskoversicherten im Dezember 2010 das Auto gestohlen worden war, weigerte sich der Versicherer den Schaden zu bezahlen. Begründung: Der Fahrzeugschein habe im Handschuhfach gelegen, was eine Gefahrerhöhung bedeutet habe. Damit wollte sich die Geschädigte nicht abfinden, sie zog vor Gericht. Nach einem langen Weg durch die Instanzen sprach das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich abschließend Recht: In diesem Fall stellt es keine grobe Fahrlässigkeit oder Gefahrerhöhung dar, den Fahrzeugschein im Auto zu belassen. Denn im Handschuhfach war dieser für potenzielle Langfinger nicht sichtbar; bei einer Deponierung hinter der Windschutzscheibe sähe es also demnach anders aus. In die gleiche Richtung gingen zuvor schon die OLGs Oldenburg und Hamm, die den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht dadurch verwirkt sahen, dass der Fahrzeugschein nicht mitgenommen wird. Das OLG Celle hingegen gab 2007 einem Versicherer recht, der sich auf Leistungsfreiheit wegen der geänderterten Gefahrenlage berief. Fazit: Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Fahrzeugschein mit sich führt und nicht im Auto belässt. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Urlaub 24.06. - 28.06.

17.06.2019 | Urlaub 24.06. - 28.06.

Sehr geehrte Kunden, bitte beachten Sie, dass ich mich vom 24.06. bis 28.06. im Urlaub befinde. In dringenden Fällen können Sie mich aber trotzdem erreichen. Handy-Nr.: 0173 5685814 oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen: 09161 6200136. Ich rufe sie dann spätestens am nächsten Tag zurück! Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger
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Diskussion um Verkauf von Lebensversicherungs-Beständen neu aufgeflammt

11.06.2019 | Diskussion um Verkauf von Lebensversicherungs-Beständen neu aufgeflammt

In der andauernden Niedrigzinsphase fällt es vielen Lebensversicherern schwer, die in früheren Zeiten zugesagte Verzinsung zu erwirtschaften. Für einige der Anbieter lautet ein Ausweg: „Run-off“, also der Verkauf riesiger Versicherungsbestände an sogenannte Abwickler. Obwohl die vertraglich fixierten Ansprüche der Versicherten dabei geschützt sind, verunsichern solche Bestandsverkäufe viele Kunden. Aktueller Fall: die Veräußerung von rund vier Millionen Policen der Generali an den Abwickler Viridium. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun mit einem Forderungspapier reagiert, das im Wesentlichen fünf Kriterien für eine faire – das Verbrauchervertrauen erhaltende – Abwicklung formuliert: Bei einer Einstellung des Neugeschäfts sollten Versicherer ihre Kunden zeitnah gründlich informieren. Bei einem geplanten Bestandsverkauf sollte ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden. Wechselt ein Run-off-Versicherer den Besitzer, sollten die an die Muttergesellschaft abgeführten Gewinne ohne Zeitbegrenzung für die Nachhaftung bereitgehalten werden. In den veräußerten Versicherungsbeständen sollte für eine Übergangszeit (5 bis 10 Jahre) eine Interessenvertretung der Kunden installiert werden. Mindestens 90 Prozent der Kostenüberschüsse sollten den Versicherten zugutekommen.
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Bundeskartellamt prüft Vergleichsportale kritisch

27.05.2019 | Bundeskartellamt prüft Vergleichsportale kritisch

Die Bechwerden über zweifelhafte Geschäftspraktiken bei Online-Vergleichsportalen sind so alt wie diese selbst. Das Bundeskartellamt hat deshalb 36 führende Portale auf Verstöße gegen das Verbraucherrecht hin untersucht. Nun legten die Beamten ihren Abschlussbericht vor. Darin benennen sie zahlreiche Defizite, die auch den Versicherungsvergleich betreffen. Wie an dieser Stelle *1 bereits berichtet, herrschen oftmals Intransparenz und Unvollständigkeit. So werden auf einigen Portalen kaum mehr als die Hälfte der Anbieter in den Sparten Haftpflicht- und Hausratversicherung gelistet. Zudem wird den Nutzern oft nicht ausreichend verdeutlicht, woher die Daten für den Vergleich stammen und welche Kooperationen das Vergleichsunternehmen überhaupt unterhält. Das Bundeskartellamt hält daher regulatorische Änderungen für nötig und fordert den Gesetzgeber auf, diese nun einzuleiten. Dass sich damit die vorherrschenden Mängel effektiv beseitigen ließen, glauben die Beamten jedoch nicht. Daher wünschen sie sich, dass die dauerhafte Aufsicht über die Portale auf das Kartellamt übertragen wird. Eine solche Ausweitung der Eingriffsbefugnisse sei eine „gezielte und wirksame Ergänzung der privaten Verbraucherrechtsdurchsetzung“. *1 Online-Vergleichsportale nicht immmer das "Gelbe vom Ei" Einen transparenten Vergleich mit einer breiten Auswahl an Versicherern erhalten Sie bei mir! Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt an der Aisch
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Sehr niedrige Baugeldzinsen

20.05.2019 | Sehr niedrige Baugeldzinsen

Die schwelenden weltwirtschaftlichen Unsicherheiten – von Handelskonflikten über den Brexit bis hin zu Schuldenkrisen und hohen Staatsverschuldungen – bereiten den internationalen Investoren zunehmend Sorgen. Auch die starken Schwankungen der letzten Zeit an den Finanzmärkten tragen dazu zurätzlich bei. Viele Anleger flüchten sich daher in deutsche Staatsanleihen. Deren Rendite sinkt entsprechend, im März bei zehnjähriger Laufzeit wieder einmal bis in den Negativbereich. Da sich auch die Konditionen für Immobilienfinanzierungen daran orientieren, ist Baugeld derzeit so günstig zu bekommen wie selten zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Für 5-jährige Darlehen werden aktuell unter optimalen Bedingungen weniger als 0,8 Prozent verlangt, für 10-jährige unter 1,0 und für 15-jährige häufig weniger als 1,5 Prozent. Gute Zeiten also, um eine Anschlussfinanzierung abzuschließen oder einen neuen Immobilienkredit aufzunehmen. Um die attraktivsten Konditionen am Markt zu erhalten, lohnt sich eine professionelle Finanzierungsberatung – automatische Online-Vergleichsprogramme haben oft nennenswerte Lücken. Gerne beraten ich Sie zu den Themen Anschlußfinanzierung und Forwarddarlehen. Selbtsverständlich stehe ich Ihnen auch für eine Neufinanzierung gerne mit meiner Beratung zur Seite. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Plärrer 3 91413 Neustadt/Aisch
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350 Milliarden Dividenden für Aktionäre in Europa

13.05.2019 | 350 Milliarden Dividenden für Aktionäre in Europa

Was die Kursentwicklung betrifft, war das vergangene Jahr 2018 mit einem Minus von circa 18 Prozent im DAX bekanntlich ein Reinfall. Anders sieht es aber auf der Seite der Dividenden aus. Wie der deutsche Fondsverband BVI mitteilte, summierten sich die von börsengelisteten europäischen Unternehmen im Jahr 2018 gezahlten Dividenden auf rund 350 Milliarden Euro. Das sind 16 Milliarden mehr als im Vorjahr. Die Dividendenrendite betrug daher im Schnitt etwa 4 Prozent. Damit machen die Gewinnbeteiligungen der Aktionäre einen Teil der Kursverluste wieder wett. Aber auch in Hausse-Phasen ist das Plus durch Dividenden nicht zu verachten; diese trugen in den letzten vier Jahrzehnten satte 41 Prozent zur Gesamtrendite aus Aktieninvestments bei. Hinzu kommt: Dividendenzahlende Unternehmen weisen durchschnittlich geringere Schwankungen auf. Es empfiehlt sich allerdings nicht, bei der Titelauswahl allein auf die Dividendenhöhe zu schauen. Entscheidend ist auch, woraus diese sich speist und wie nachhaltig sie erwirtschaftet wird. Eine qualitative Analyse des jeweiligen Unternehmens ist daher unabdingbar. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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