Ein Autofahrer war an einem Abend im November im letzten Jahr auf regennasser Straße ins Schleudern gekommen und gegen eine Warnbake geschleudert. In der Dunkelheit stellte der Fahrer lediglich einen kleinen Schaden am Seitenspiegel des Autos fest. Die Polizei hinzuzuziehen hielt der Autofahrer deshalb nicht für notwendig – und fuhr daraufhin nach Hause. Erst am nächsten Tag bemerkte er Kratzer an seinem Fahrzeug und erstattete eine Meldung bei der Polizei. Ein Sachverständiger schätzte den Schaden dann auf rund 10.400 Euro.
Zwar hatte der Fahrer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, doch die Versicherung warf ihm unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. So habe beispielsweise seine Fahrtüchtigkeit nicht amtlich/polizeilich festgestellt werden können. Damit liege eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung vor, die den Versicherer von seiner Leistungspflicht entbinde. Dieser Auffassung folgten auch das Landgericht Kleve und im Berufungsverfahren das Oberlandesgericht Düsseldorf. Beide Gerichte sahen den Fahrer zudem wegen einer möglichen Beschädigung der Warnbake in der Pflicht, die Polizei zu rufen. Den Fahrzeugschaden muss der Verunfallte nun aus seinen eigenen Geldbeutel bezahlen.
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KFZ Versicherung
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Finanz und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Liebe Kunden,
bitte beachten Sie, dass ich mich vom Samstag den 02.03. bis Sonntag den 10.03. im Urlaub befinde.
Mails werden in dieser Zeit sporadisch gelesen. In dringenden Fällen bin ich unter 0173 5685814 zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
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Wenn die Inflation, am Wert des Geldes nagt, das Kapital aber gleichzeitig mit niedrigen Zinsen oder gar zinslos aufbewahrt wird, entstehen reale Verluste, der sogenannte Kaufkraftverlust. So mussten die Deutschen, die ihr Guthaben auf Sparkonten & Co. geparkt haben, im Jahr 2018 einen Kaufkraftverlust von rund 40 Milliarden Euro hinnehmen. Das bisherige Rekordjahr 2017 (32 Milliarden) wurde damit sehr deutlich in den Schatten gestellt. Seit 2011 haben die deutschen Sparer auf diese Weise fast 110 Milliarden Euro verloren.
Grund für die schlechte Entwicklung ist die im abgleuafenen Kalenderjahr relativ hohe Inflation von 1,9 Prozent. Ihr steht eine Verzinsung von rund 0 Prozent bei Sparbüchern und von knapp 0,4 Prozent bei Festgeld gegenüber. Da die Deutschen diesen Sparformen in großen Teilen eisern die Treue halten, verzichten sie nicht nur auf Milliarden an möglichen Renditen, sondern lassen ihr Vermögen kontinuierlich durch die Inflation vernichten. Das dürfte so auch noch einige Zeit weitergehen, denn die Zeichen stehen nicht auf eine baldige Zinserhöhung im Euroraum; sollte sie noch in diesem Jahr kommen, dürfte sie nur sehr gering ausfallen. Einem entschiedenen Zinsschritt stehen schwächelnde Konjunkturen in Deutschland und Italien sowie sehr hohe Staatschulden in einigen wichtigen Euroländern entgegen.
Alternative Anlageangebote können Sie gerne bei mir erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler
Neustadt/Aisch (NEA)
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Knapp dreieinhalb Millionen Menschen sind in Deutschland auf eine Pflege angewiesen, bis 2045 soll diese Zahl sogar auf circa fünf Millionen anschwellen (nach aktuellen Prognossen). Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt – als eine Art Teilkaskoversicherung – bei Weitem nicht alle Pflegekosten, die anfallen. Und der Eigenanteil, den die Pflegebedürftigen oder ihre nächsten Angehörigen beisteuern müssen, steigt und steigt:Laut Stand vom Januar 2019 sind im bundesweiten Durchschnitt für stationäre Pflege 1830€ aus eigener Tasche zu entrichten. Das entspricht einer Steigerung um 58 Euro im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Am teuersten ist die stationäre Pflege im Bundesland Nordrhein-Westfalen, wo im Schnitt 2.252 Euro zugezahlt werden müssen; Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt müssen dagegen mit 1.218 Euro am wenigsten aufbringen. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Rentenhöhe liegt in der gesetzlichen Rentenversicherung bundesweit bei rund 1.050 Euro. Bei Frauen beträgt die Durchschnittsrente sogar nur 685 Euro.
Trotz dieses eklatanten Missverhältnisses hat nur jeder 20. Erwachsene für den Fall vorgesorgt, einmal selbst zum Pflegefall zu werden. Dabei kosten entsprechende Versicherungen, gerade wenn man in relativ jungen Jahren einsteigt, nur wenige Euro pro Monat.
Gerne können Sie sich zum Thema Pflegeversicherung über mich informieren. Ich helfe ihnen gerne weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch (NEA)
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Wer als Hausbesitzer (oder wenn der Mieter vom Hausbesitzer beauftragt ist) seinen Verkehrssicherungspflichten nicht hinreichend nachkommt, riskiert unter Umständen den Schutz der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Im Winter müssen insbesondere Gehwege und Zufahrten schnee- und eisfrei gehalten sowie eventuell gefährliche Eiszapfen, etwa an Regenrinnen und Dachkanten, entfernt werden. Wird z.B. ein Dritter durch eine Dachlawine geschädigt, springt die Versicherung in der Regel ein (bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern übernimmt meist die Privathaftpflichtversicherung den Schaden). Wer Passanten, per Schild, vor der Lawinengefahr warnt, hebt damit übrigens noch nicht seine Haftung als Hausbesitzer auf.
Gebäudeschäden durch Schneedruck können mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Diese muss dafür allerdings einen Elementarschutz beinhalten. Auf einen solchen sollte auch in der Hausratversicherung nicht verzichtet werden, wenn Schneedruck oder Lawinen drohen. Denn oftmals kommen nicht nur das Gebäude und dessen fest verbaute Bestandteile zu Schaden, sondern auch der Hausrat, also Möbel und technische Geräte im Inneren des Hauses.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Bei dem größten Anlageskandal der deutschen Geschichte, der Pleite des Containerleasing-Unternehmens P&R, macht Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé den Gläubigern Hoffnung auf erste Zahlungen im Jahr 2020. Ein wichtiger Meilenstein ist dafür vor kurzer Zeit erreicht worden, nämlich der Zugriff auf den Ableger der Unternehmensgruppe in dr Schweiz. Dieser ist nämlich nicht insolvent und betreibt sein Geschäft einstweilen weiter. Die Erträge können also nun für die Entschädigung der rund 54.000 geprellten Anleger verwendet werden.
Der ambitionierte Zeitplan Jaffés wird allerdings dadurch durchkreuzt, dass die gerichtlichen Prüfungstermine auf den 29. Mai dieses Jahres verschoben wurden. Zuvor müssen die Forderungen und die Masse der Insolvenz rechtssicher festgestellt werden. Wichtiger als der genaue Zeitpunkt dürfte für die enttäuschten und getäuschten Anleger ohnehin sein, dass überhaupt nennenswerte Auszahlungen erfolgen. Und dass nicht noch zu Unrecht erhaltene Gelder – die nicht aus operativem Geschäft, sondern in Schneeballsystem-Manier von Neuanlegern stammten – rückerstattet werden müssen. Zumindest in einzelnen Fällen dürfte das vielleicht rechtlich möglich sein, wenn auch die Insolvenzverwalter „nach derzeitiger Einschätzung“ keinen Anlass dafür sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landrkeis Neustadt/AIsch
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Die Älteren werden sich an die Zeiten noch gut erinnern, in denen die Lebensversicherungspolicen eine Gesamtverzinsung von über 7 Prozent p. a. aufweisen konnten. In der Phase der Niedrigzinsen ging dieser Wert in den Sinkflug; 2012 fiel er auf unter 4 Prozent, 2016 auf unter 3. Im gerade abgelaufenen Jahr wurden im Schnitt auch die 2,5 Prozent unterschritten. Und höhere Leitzinsen sind noch immer nicht in Sicht.
Dennoch scheint so langsam der Tiefpunkt erreicht zu sein – denn die bisher für 2019 bekannt gegebenen Überschussbeteiligungen brechen teilweise mit dem Abwärtstrend. Stabil bleibt die laufende Verzinsung beispielsweise bei LVM, Stuttgarter, Württembergischer, Allianz, Alte Leipziger, Nürnberger, Axa und Bayerischer. Eine Anhebung haben die Ideal und die DEVK angekündigt.
Für manche Versicherten verwirrend sind die Begrifflichkeiten. Die laufende Gesamtverzinsung umfasst den Garantiezins, der für die gesamte Vertragsdauer gilt, und den jeweils für ein Jahr garantierten Überschuss. Daneben gibt es noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven und einen Schlussüberschuss, die manchmal mit der Gesamtverzinsung zu einem Gesamtzins zusammengefasst werden. Der sieht dann optisch höher aus, ist aber nicht garantiert.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Online-Vergleichsportale erlebten in den letzten Jahren einen wahren Boom, auch aufgrund sehr groß angelegter Werbekampagnen. Werbung von Check24 oder Verivox laufen im Fernsehen ja rauf und runter. Ob der Vorschuss an Vertrauen durch die Verbraucher auch immer gerechtfertigt ist, wird jedoch immer mehr in Zweifel gezogen. Seit Oktober 2017 untersucht das Bundeskartellamt 36 Anbieter, von denen 17 auch Versicherungsvergleiche anbieten. Nun haben die Beamten ein Konsultationspapier vorgelegt, auf das die Anbieter reagieren können, bevor im nächsten Jahr der abschließende Bericht veröffentlicht wird.
Die vorläufigen Ergebnisse sehen überhaupt nicht gut für die Branche aus, wie Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt betont: „Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. […] So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen.“ Die Marktabdeckung in den Bereichen Haftpflicht- und Hausratversicherung betrage bei fünf Portalen im Schnitt gerade mal 55 bzw. 56 Prozent. Damit fehlt also fast jeder zweite Tarif in den Vergleichs-Rankings, womit kaum von einem „umfassenden Marktüberblick“ die Rede sein kann. Unter den fehlenden Versicherern finden sich öfters auch Marktgrößen wie Allianz, R+V, HDI, Generali oder Huk-Coburg. Das Bundeskartellamt moniert, dass diese eklatanten Lücken von den Vergleichern nicht transparent gemacht würden. Das Gleiche gelte für die Zusammenarbeit mit externen Vergleichsanbietern, von denen Daten bezogen werden.
Gerne biete ich ihnen einen umfassenden Vergleich an, bei dem auch Tarife der Allianz, HDI und R+V mit angeboten werden. Teilweise auch von der Generali (Tochtergesellschaft). Gerne erläutere ich ihnen warum Tarife der Huk-Coburg nicht dabei sein können (das ist bei der Huk nämlich auch kein Problem der Vergleichsportale).
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Wer früher als vor der gesetzlichen Altersgrenze den verdienten Ruhestand genießen will, sollte einen beträchtlichen Spielraum bei seinen Finanzen haben. Denn der Abschlag bei einer früheren Verrentung fällt recht satt aus, wie Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Jahrgang 2017 der Neurentner zeigen.
Jeder vierte der 760.000 Neurentner ist frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden. Der Rentenabschlag betrug dabei durchschnittlich 0,3 Prozent pro Monat. Im Mittel mussten die Frührentner 26 Monate vor der Altersgrenze in den Ruhestand gehen, womit sich die Einbuße auf knapp 8 Prozent summiert. Das entspricht einer durchschnittlichen Rentenminderung um 84 Euro. Der Rentenzahlbetrag des 2017er-Jahrgangs beläuft sich im Schnitt auf 873 Euro.
Die Bundesregierung hat vor das Rentenniveau bis 2025 stabil halten. Wie es danach weitergehen soll, wird aktuell in der sogennanten Renten-Kommission rege diskutiert. Steigen werden die Renten angesichts von immer mehr Leistungsempfängern und immer weniger Beitragszahlern mit Sicherheit nicht. Schon das bisherige Rentenniveau zu halten würde in den kommenden Jahrzehnten Unsummen an Steuergeldern verschlingen, da die Beiträge nicht unbegrenzt steigen können. Kommende Rentnergenerationen werden also den Gürtel enger schnallen müssen, wenn sie nicht betrieblich und/oder privat vorgesorgt haben.
Mehr Infos zum Thema ALtersvorsorge erhalten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
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