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Seminar vom 14.05.-18.05.

03.05.2018 | Seminar vom 14.05.-18.05.

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie, dass ich mich vom 14.05. bis 18.05. auf einem Seminar befinde. In dringenden Fällen können Sie mich auf dem Handy erreichen. 0173 5685814 Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger
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Gutachter bei Kleinschäden muss die KFZ-Versicherung nicht zahlen

26.04.2018 | Gutachter bei Kleinschäden muss die KFZ-Versicherung nicht zahlen

Wer bei kleineren Schäden am Auto einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt, sollte zuvor die Übernahme der Kosten mit der Versicherung klären. Das gilt auch, wenn die Versicherung des Schädigers sich schon bereiterklärt hat, den vollen Schaden zu regulieren. Das Amtsgericht Hamburg entschied kürzlich über die Klage einer Kfz-Halterin, die neben den 760 Euro für die Behebung des Schaden auch 360 Euro für ein Gutachten eingefordert hatte. Dieses hielt sie für nötig, um verdeckte Schäden auszuschließen. Der Versicherer hingegen war der Auffassung, es sei für die Geschädigte leicht erkennbar gewesen, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelte. Die 360 Euro für das Gutachten gehörten damit nicht zur Versicherungsleistung. Dieser Argumentation des Versicherers schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab. Bei einem Bagatellschaden – wofür gemeinhin eine Grenze von 1.000 Euro gezogen wird – sei ein einfacher Kostenvoranschlag einer qualifizierten Werkstatt zur Schadensfeststellung ausreichend. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Starke Nachfrage nach Wasserfonds

20.04.2018 | Starke Nachfrage nach Wasserfonds

Die Versorgung der stark wachsenden Weltbevölkerung mit Wasser bildet eine der großen infrastrukturellen Herausforderungen der nächsten Jahre - Wasserfonds können einen Beitrag dazu leisten. Ohne private Investoren sind diese Herausforderungen finanziell nämlich für viele Staaten nicht zu bewältigen. Auch deutsche Anleger können davon profitieren: Aktuell stehen deutschen Anlegern 15 Investmentfonds offen, die auf die Wasserwirtschaft setzen. Das Analysehaus Scope hat diese Fonds kürzlich untersucht. Allein im Jahr 2017 konnten die 15 Wasser-Fonds ihre "Assets under Management" um 1,6 Milliarden Euro ausbauen. Ende Februar 2018 verwalteten sie damit schon über neun Milliarden Euro, wovon rund die Hälfte auf den Platzhirsch entfiel, den Pictet-Water-Fonds. Mehr als acht Milliarden von dieser Summe stecken in aktiv gemanagten Fonds. Die Performance dieser Anlagen in Wasser überzeugt allerdings nicht auf ganzer Linie. Nur 3 der 15 Fonds schlugen den Vergleichsindex MSCI World. Die Spanne reichte von 1,44 bis 6,82 Prozent Rendite p. a. Zudem beherzigen "nur" acht Fonds Nachhaltigkeitskriterien – diese werden jedoch, wie auch in anderen Segmenten, sehr unterschiedlich ausgelegt. Auch bei mir können Sie Wasserfonds erwerben. Kommen Sie gerne auf mich zu! Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Finanzberater im Landkreis Neustadt/Aisch
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Milliardengrab Container-Anlagen?

13.04.2018 | Milliardengrab Container-Anlagen?

Mehr als 50.000 Investoren blicken derzeit gebannt und aufgeregt nach München. Dort hat der Marktführer für Container-Investments in Deutschland, die Firma P&R, nach über 40 Jahren ihrer Geschäftstätigkeit am Markt Insolvenz anmelden müssen. Das Geschäftsmodell von P&R bestand darin, Schiffscontainer an Anleger zu verkaufen und dann für diese an Reedereien zu vermieten. Nach einigen Jahren erwarb P&R die Container vom Kunden dann zu im Vorhinein festgelegten Preisen zurück. Allein in den vergangenen zehn Jahren hat das Unternehmen nach eigenen Angaben Container im Wert von rund sieben Milliarden Euro an seine Investoren veräußert. Aktuell stehen rund dreieinhalb Milliarden Euro im Feuer. Offenbar hat das Unternehmen jahrelang mehr Miete und höhere Rückkaufpreise ausgeschüttet, als der von Aufs und Abs geprägte Schifffahrtsmarkt hergibt. Nun haben die Insolvenzverwalter übernommen, verschaffen sich als Erstes einen Überblick und versuchen, die vorhandenen Anlagen im Sinne der Anleger möglichst lukrativ zu verwerten – was aber lange Zeit dauern kann. Für betroffene Investoren haben die Insolvenzverwalter eine Informationsseite eingerichtet. Hinsichtlich der Summe, die auf dem Spiel steht, stellt dieser Anlageskandal alle seine „Vorgänger“ in den Schatten. So hatten die Prokon-Anleger 1,4 Milliarden Euro investiert, während es bei S&K "nur" 240 Millionen Euro waren. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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96% Annahmequote

05.04.2018 | 96% Annahmequote

Hartnäckig hält sich das Gerücht, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) bekommt man ja eh nur, wenn man jung und gesund ist und noch einem Beruf mit wenig Risiko nachgehe. Wer zum Beispiel im Bausektor arbeitet, habe eh keine Chance. Dass solche Gerüchte in die Märchenwelt gehören, zeigt eine aktuelle Statistik des Versicherer-Gesamtverbands. Dessen Analysten haben Daten aus dem Jahre 2015 ausgewertet, die mehr als 75% des Gesamtmarktes widerspiegeln. Demnach wurden gerade mal nur 4 Prozent der BU-Anträge abgelehnt. 3 von 4 Anträgen gingen „glatt“ – ohne Leistungsausschlüsse oder Beitragsaufschläge – durch. Bei 12 Prozent unterbreiteten die Versicherer ein Angebot mit Ausschlüssen, bei 3 Prozent mit Aufschlägen. Beides zusammen kam nur bei 1 Prozent vor. Die restlichen 5 Prozent der Interessenten haben sich nach der Antragstellung nicht mehr zurückgemeldet. Diese Zahlen belegen: Nicht mal jeder 20. BU-Antrag wird von den Versicherern abgelehnt. Die oben zitierten Gerüchte können damit als widerlegt gelten. Und dies spiegelt nicht nur die Statistik, sondern auch meine eigene Erfahrung, auch wenn es in Einzelfällen schwierig werden kann. Was die Statistik nicht widerspiegelt ist, das bei sehr schweren Erkrankungen häufig gar kein Antrag gestellt wird - dies muss man realistischer Wese berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Abwesenheiten wegen Fortbildung

12.03.2018 | Abwesenheiten wegen Fortbildung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kunden, zu den folgenden Terminen befinde ich mich nicht im Büro: 19.03.-20.03.: Fortbildungsveranstaltung und Messe in München 26.03.-29.03.: Seminar in Rosenheim In dringenden Fällen bin ich auf dem Handy für Sie zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger
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Leitungswasserschäden sind am häufigsten

06.03.2018 | Leitungswasserschäden sind am häufigsten

In die Medien schaffen sie es – im Gegensatz zu Elementarschäden oder Feuerschäden – eher selten, doch im Alltag haben Leitungswasserschäden es in sich: Sie verursachen mit Abstand die häufigsten Schadensfälle in der Wohngebäudeversicherung und damit auch die höchsten Kosten. Das geht aus einer kürzlich vorgelegten Auswertung des Gesamtverbandes der Versicherungen für das Kalenderjahr 2016 hervor. Demzufolge mussten die Versicherer knapp 2,6 Milliarden Euro für rund 1,15 Millionen Leitungswasser-Schadensfälle leisten. Der Geldbetrag entspricht einen Anteil von 54 Prozent aller Aufwendungen in der Wohngebäudeversicherung. Feuerschäden folgen mit knapp einer Milliarde Euro und 210.000 Schadensfällen. Durch Sturm/Hagel bedingte Versicherungsfälle traten zwar häufiger auf (rund 400.000 mal), doch mit 610 Millionen Euro verursachten sie deutlich weniger Kosten. Elementargefahren schließlich komplettieren das Bild mit einer Schadenssumme von 420 Millionen Euro, die sich auf 70.000 Fälle verteilen. In dieser Klasse werden Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch zusammengefasst. Die tatsächlich eingetretenen Schäden waren deutlich höher, doch die Versicherer erfassen naturgemäß nur die versicherten Fälle. Eine Wohngebäude-Police haben weniger als die Hälfte der deutschen Immobilienbesitzer abgeschlossen. Auch verzerrt sich das Schadensbild auch dadurch das früher nur eine Feuerversicherung abgeschlossen wurde und viele Eigenheimbesitzer die eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, nicht die Elementargefahren abgesichert haben. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier-Finanz und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Geldanlagen im Jahresvergleich 2017

01.03.2018 | Geldanlagen im Jahresvergleich 2017

Auch im Jahr 2017 jagte ein Rekord den anderen an den Börsen. Wer Anfang 2017 100 Euro im DAX angelegt hatte, konnte sich zum Jahresende im Durchschnitt über 11 Euro Rendite freuen, wie der Bankenverband feststellte. Das ist nur ein Euro weniger als im Jahr 2016 und somit wieder ein erstklassiges Ergebnis. Das krasse Gegenteil waren alle -vermeintlich- sicheren Anlagen aus: So lag die Durchschnittsrendite bei Sparbriefen bei ganzen 30Cent. Bei Termingeldern lag der Gewinn bei 20Cent und bei Sparkonten sogar nur bei 2Cent. Also Renditen zwischen 0,02%-0,30%. Da frisst die Inflation schon eine ganze Menge auf. Es geht aber noch schlimmer. Bei Bundesobligationen musste man einen Verlust von 13% hinnehmen und auch bei dem ach so hoch gelobten Gold blieben am Ende des Jahres von 100 Euro auch nur noch 84 Euro übrig. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Bedingungsfallen bei Reiserücktritts-Versicherungen

22.02.2018 | Bedingungsfallen bei Reiserücktritts-Versicherungen

Wer eine Reiserücktritts-Versicherung abschließt, sollte sich die Bedingungen anschauen (bzw. sich gleich an einen Versicherungsvermittler wenden :-)). Denn nicht alle Anbieter genügen deutschen Standards. Das zeigt eine Abmahnung, die der Bund der Versicherten (BdV) kürzlich einem irischen, aber auch in Deutschland tätigen Versicherer zustellen ließ. Die Bedingungen dieser Gesellschaft seien teilweise unwirksam, so der BdV. Unter anderem monieren die Verbraucherschützer, dass nur ungenau formuliert ist, wann der Versicherer eigentlich in der Leistungspflicht sei. Lediglich „höhere Gewalt“ wird als Auslöser für einen versicherten Reiserücktritt angeführt, was großen Spielraum für Interpretationen lässt. Marktstandard ist es demgegenüber, die auslösenden Ereignisse genau zu benennen (etwa schwere, unerwartete Erkrankungen oder gravierende Verletzungen durch einen Unfall). Überdies ist es Versicherern seit einer Gesetzesreform von 2008 verboten, bei grober Fahrlässigkeit gänzlich die Leistung zu verweigern. Genau dies sehen die beanstandeten Bedingungen aber vor. Stattdessen darf die Leistung nur in dem Maß gekürzt werden, in dem das fahrlässige Verhalten Anteil an der Auslösung des Versicherungsfalls hatte. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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