Über die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland hat noch gar nicht vom Pflegestärkungsgesetz II gehört, das zum Jahresanfang 2017 in Kraft treten wird. Dabei bringt dieses Gesetz viele wichtige Änderungen mit sich. So begründet in Zukunft auch eine Erkrankung an Demenz eine Pflegebedürftigkeit und damit einen Leistungsanspruch; aus den bisherigen drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. In einer aktuellen Umfrage gaben lediglich 11 Prozent der befragten Bürger an, sich mit der anstehenden Reform schon auseinandergesetzt zu haben. Immerhin 38 Prozent wussten, dass es auf diesen Feld irgendwelche Änderungen anstehen sollen.
Auch viele andere Fakten rund um die Pflege sind weitgehend unbekannt. In einer weiteren Befragung räumten 61 Prozent der unter 40-Jährigen ein, sich noch nie mit dem Thema befasst zu haben. Über alle Altersgruppen hinweg waren es 46 Prozent. Entsprechend groß sind daher auch die Wissenslücken: Nur rund jeder dritte Befragte konnte beispielsweise die Kosten eines Heimplatzes annähernd schätzen (derzeit im Bundesschnitt circa 3.600 Euro monatlich, bei großen regionalen Unterschieden). Dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil dieser Kosten deckt, wissen hingegen weit mehr als die Hälfte der Bürger. Konsequenzen in Form privater Vorsorge ziehen jedoch bislang nur die wenigsten.
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Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Finanzberater
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Liebe Kunden,
zu folgenden Zeiten befinde ich mich im Urlaub:
am 23.12.2016
und
vom 30.12.2016 bis 10.01.2017
Ab dem 11.01.2017 bin ich dann wieder im Büro für Sie da.
Mail/WhatsApp werden im Urlaub gelegentlich gelesen.
In dringenden Fällen können Sie meinen Kollegen Thomas Gerbig unter 09104 860640 erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz-und Versicherungsmakler
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Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat in einer Studie untersucht, wie es um die Altersvorsorge der Selbstständigen und Freiberufler bestellt ist. Im Fokus standen die 57 Prozent, die nicht Mitglied in der Gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk sind. Die gute Nachricht: Fast zwei Drittel der nicht gesetzlich bzw. obligatorisch Versicherten haben ein Vermögen von mindestens 100.000 Euro, in Geld, Immobilien oder weiteren Kapitalanlagen. Bei 40 Prozent beläuft sich dieser Wert sogar auf über eine Viertelmillion Euro.
Auf der anderen Seite jedoch fährt jeder fünfte Solo-Selbstständige ein hohes Altersarmutsrisiko, hat also kein größeres Vermögen noch eine ausreichende Rentenversicherung. Über alle Selbstständigen hinweg liegt die Quote der besonders Armutsgefährdeten bei nur 12 Prozent. Eine „massenhafte Altersarmut“ droht damit laut DIW-Analyst Karl Brenke zwar nicht, aber eine „beachtliche Minderheit“ müsse sich darauf einstellen, später mit der staatlichen Grundsicherung auskommen zu müssen. Bundessozialministerin Andrea Nahles möchte die Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung integrieren, was die Christdemokraten allerdings ablehnen.
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Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Vergleichsportale für Versicherungen, Finanzen, Telekommunikation und weitere Leistungen erfreuen sich sehr großer Beliebtheit. An der Transparenz dieser Portale hapert es jedoch nach wie vor. Bereits im Juli hatte das Landgericht München den Anbieter Check24 in einem Urteil dazu verdonnert, wichtige Informationen klarer hervorzuheben. Konkret muss den Kunden mitgeteilt werden, dass das Unternehmen als Versicherungsmakler handelt und von den Anbietern der Produkte Provisionen erhält. Außerdem wurde kritisiert, dass Check24 nicht ausreichend genug über bestimmte Versicherungen informiere.
Zu einem Durchbruch in Sachen Transparenz hat dies jedoch noch nicht geführt. Noch immer können die Kunden nicht klar erkennen, ob es sich jeweils um eine Vergleichsplattform für den gesamten Markt oder um einen Buchungsservice für ausgewählte kooperierende (also zahlende) Anbieter handelt. Die Grünen fordern nun in einem Gesetzesantrag klarere Angaben zu Betreiber, Provisionen, Auswahl und Vergleichskriterien. Auch sogenannte gesponserte Links sollten deutlicher von normalen Suchergebnissen abgegrenzt werden. Die Aufsichtsbehörden sollten dazu mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Vor allem wegen der anhaltend niedrigen Zinsen müssen viele Privatversicherte 2017 merkliche Erhöhungen der Beiträge hinnehmen. Aufgrund gesetzlicher Regelungen sind die Versicherer nämlich verpflichtet, nun „auf einen Schlag“ die Minizinsen der letzten Jahre und die zugleich steigenden Ausgaben bei den Leistungen einzupreisen. Rund zwei Drittel der Privatversicherten werden im Schnitt rund 11 Prozent drauflegen müssen. In den Medien haben diese Prämienaufschläge für ein mittleres Beben gesorgt.
Ein langfristiger Vergleich zeigt jedoch, dass die Beiträge pro Versicherten sich annähernd gleich zu denen der gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt haben. Während die Beitragseinnahmen pro Kassenpatient seit 2007 jährlich durchschnittlich um 3,2 Prozent stiegen, waren es bei den Privaten nur 3,0 Prozent. Herausgerechnet ist dabei der aus Steuern finanzierte Bundeszuschuss zur gesetzlichen Versicherung! Gäbe es diese Zuschüsse nicht, würden die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung viel schneller steigen. Dass die Erhöhungen der privaten Versicherer regelmäßig Wellen schlagen, liegt vornehmlich daran, dass sie nicht so kontinuierlich wie in der gesetzlichen Kasse durchgeführt werden, sondern von Zeit zu Zeit nach Erreichen bestimmter vorgeschriebener Schwellenwerte.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Der Gesamtverband der Versicherer hat die Schadensbilanz im KFZ-Teilkaskobereich für das vergangene Jahr vorgelegt. An die Versicherten wurden insgesamt fast drei Milliarden Euro ausbezahlt.
Auf dem ersten Rang unter den Schadensursachen steht nach wie vor der Glasbruch, auch wenn die Zahl diesbezüglicher Schadensfälle gegenüber 2014 um rund 2 Prozent auf 2.156.000 zurückging. 1,134 Milliarden Euro kostete die Reparatur und er Austausch von Windschutzscheiben, Seitenspiegeln und Scheinwerfern. Die zweithöchsten Leistungen wurden für Wildschäden ausgeschüttet (653 Millionen Euro), wenngleich deren Zahl mit 263.000 unter der von Naturgewaltenschäden blieb. Diese wurden 296.000 Mal reguliert – eine Zunahme um satte 69 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wegen des geringeren Durchschnittswerts kosteten die Schäden durch Sturm, Blitz, Überschwemmungen und Hagel aber „nur“ 570 Millionen Euro und damit weniger als die Wildschäden
Einen geringen Rückgang um 4 Prozent verzeichneten die Versicherer bei Marderschäden: Kühlwasserschläuche, Gummidichtungen und Stromleitungen wurden 207.000 Mal zur Beute der putzigen, aber mit scharfen Zähnen ausgestatteten Tiere. Der Gesamtschaden belief sich auf ca. 63 Millionen Euro. Deutlich teurer waren Diebstähle aus dem Auto, oftmals begleitet von Vandalismus. Die 117.000 Fälle kosteten 228 Millionen Euro. Komplette Autos wurden 19.000 Mal gestohlen – 291 Millionen Euro betrug hier der Schaden.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
der 30.11. ist für gewöhnlich der Stichtag, um seine KFZ-Versicherung zu wechseln...
Termin verpasst und Sie möchten noch wechseln - geht das noch ??
Die Antwort lautet vielleicht... Zunächst sollten Sie einmal nachsehen, ob die Laufzeit Ihrer KFZ-Versicherung auch vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres geht. (Zu sehen am Datum Versicherungsablauf) Wenn dies der Fall ist, dann trifft für Sie auch der 30.11. als Stichtag zu. Wenn nicht, dann kläre ich Ihren individuellen Stichtag gerne für Sie ab.
Nun sollten Sie prüfen, ob der Beitrag Ihrer Versicherung für 2017 im Vergleich zu 2016 gestiegen ist... Wenn dies der Fall ist, dann haben Sie ein 4-wöchiges Sonderkündigungsrecht ( ab Briefdatum der Beitragserhöhung) und können Ihre KFZ-Versicherung noch wechseln.
Die komplette Abwicklung aller Formalitäten übernehme ich für Sie und unterbreite Ihnen gerne ein Angebot.
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Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch und Umgebung
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Der Garantiezins wird ab 01.01.2017 von 1,25% auf 0,90% gesenkt.
Was heißt das für Sie?
Wenn Sie später nicht weniger in Kauf nehmen wollen, als es jetzt aktuell noch gibt, dann müssen Sie noch in diesem Jahr handeln.
Konkret:
Wenn Sie im Bereich der Altersvorsorge noch dieses Jahr einen Vertrag abschließen, dann lohnt sich das für Sie! Denn durch einen Abschluss in 2016 sichern Sie sich den noch höheren Garantiezins und das führt zu ca. 15% höheren garantierten Leistungen zum Laufzeitende. Das kann ein großer "Batzen" Geld sein!!
Gerne führe ich für Sie einen Garantiezins-Check durch und bin Ihnen bei der Suche nach attraktiven Lösungen behilflich.
!! Auch wichtig !!
Auch im Bereich der persönlichen Absicherung gibt es aufgrund der Garantiezinssenkung Veränderungen. Beiträge für Berufsunfähigkeitsversicherungen, Risikolebensversicherungen und andere Absicherungsmodelle werden im nächsten Jahr für Sie um ca. 10-15% teurer. Jetzt handeln spart hier also bares Geld!
Kommen Sie gerne auf mich zu!
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch und Umgebung
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