Rechtsschutzversicherung
Ob im Privatleben, als Verkehrsteilnehmer, mit Behörden, Arbeitgebern oder Vermietern / Mietern – an allen Ecken kann es Streit geben. Rechtsstreitigkeiten kosten viel Nerven und oftmals auch viel Geld. Für solche Fälle sind Sie mit einer Rechtsschutzversicherung ideal abgesichert. Denn die Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten für Gutachter und Sachverständiger und Zeugen werden übernommen.
In den unterschiedlichen Tarifen der Rechtsschutzversicherung achte ich auf qualitative Merkmale wie:
kostenlose telefonischhe Erstberatung
kostenlose Anwaltshotline
eine niedrige Selbstbeteiligung
Freie Wahl des Rechtsanwalts
Nachfolgend ein kurzer Überblick welche einzelne Möglichkeiten es gibt, sich im Falle von Streitigkeiten, abzusichern:
Rechtsschutzversicherung
Der Begriff Rechtsschutzversicherung dient als Überbegriff über die nachfolgenden Unterpunkte. Oftmals können diese als Einzelverträge abgeschlossen werden. Bei manchen Tarifkombinationen und/oder Gesellschaften nur in Verbindung mit dem Privatrechtsschutz.
Privatrechtsschutzversicherung
Die Privatrechtsschutzversicherung tritt z.B. bei folgenden Gegebenheiten ein:
Streitigkeiten im Familien- und Erbrecht
Ärger mit einem Reiseveranstalter
Ärger mit dem Handyprovider wegen einer falschen Rechnung
Rechtsschutz als Opfer einer Gewaltstraftat
Klage auf einen Kindergartenplatz
Sozial-Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit einer Krankenkasse
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
und viele weitere Beispiele
Berufsrechtsschutzversicherung
Die Berufsrechtschutzversicherung (Arbeitsrechtsschutzversicherung) hilft einen zum Beispiel bei Streitigkeiten bei:
Nichtzahlung von Lohn oder Gehalt
bei Kündigungsstreitigkeiten ( auch teilweise schon bei angedrohter Kündigung)
bei Streitigkeiten rund um das Arbeitszeugnis
usw.
Verkehrsrechtsschutzversicherung
Der Tarifbaustein Verkehr tritt z.B. bei folgenden Fällen für Sie ein:
Nach einer Verletzung in einem Verkehrsunfall verlangen Sie Schmerzensgeld
nachdem Sie einen Fußgänger mit ihrem Auto verletzt haben, verklagt Sie dieser
Sie sollen behindernd geparkt haben und es drohen Punkte in Flensburg
Ordnungswidrigkeiten wegen zu schnellen Fahrens
die Schuldfrage ist bei einem Verkehrsunfall strittig
Mieterrechtsschutzversicherung
Der Mieterrechtsschutz tritt z.B. ein, wenn Sie sich gegen eine Kündigung der Wohnung oder eine Mieterhöhung wehren möchten oder wenn es um Streitigkeiten wegen der Nebenkostenabrechnung geht. Zudem auch bei Streitigkeiten unter Mietern, z.B. in einem Mehrfamilienhaus.
Vermieterrechtsschutzversicherung
Der Vermieterrechtsschutz leistet z.B.:
Sie müssen einen Mieter wegen Eigenbedarf verklagen
sie haben Ärger mit Ihrem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung oder ausstehenden Mietzahlungen
Differenzen mit Ämtern
Wohnungseigentümerrechtsschutzversicherung
Dieser Baustein leistet z.B. in folgenden Fällen:
Sie möchten Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen
Ärger mit benachbarten Wohnungseigentümern (Haus oder Wohnung)
und auch bei anderen Streitigkeiten mit Ämtern
Kann ich eine Rechtsschutzversicherung für einen laufenen Rechtsstreit abschließen?
Sie können jederzeit eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Auch dann, wenn Sie sich aktuell in einem Rechtsstreit befinden. Für Ihren laufenden Rechtsstreit greift die Versicherung aber dann noch nicht. Auch wenn Sie in Revision oder Berufung gehen, besteht noch kein Versicherungsschutz.
Diese Regelung gilt generell (für den Privatrechtsschutzbereich gibt es eine Gesellschaft die eventuell auch hier Schutz gewährt). Zudem kann es noch Wartezeiten geben (häufig drei Monate, teilweise auch mehr) in denen ab Vertragsabschluss noch keine Leistungen übernommen werden.
Kann ich meinen Rechtsanwalt frei wählen?
Generell können Sie Ihren Anwalt frei wählen. Manche Versicherungsgesellschaften bieten jedoch einen Rabatt bei der Selbstbeteiligung an, wenn Sie einen Anwalt beauftragen, der Ihnen von der Versicherung empfohlen wird.
Beim Versicherungsschutz gibt es aber ansonsten keinerlei Unterschiede – egal ob Sie einen empfohlenen Anwalt oder einen eigenen Anwalt beauftragen.
Kann ich die Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen?
Die Rechtsschutzversicherung zählt nicht zu den Vorsorgeaufwendungen und kann daher auch nicht von der Steuer abgesetzt werden. Die Beiträge für den Baustein “Arbeitsrechtsschutz”, der dem Schutz des Arbeitsplatzes dient, werden jedoch als Werbungskosten anerkannt.
Haben Sie die Bausteine Privatrechtsschutz und Arbeitsrechtsschutz abgeschlossen, werden in der Regel 50% des Beitrages in der Steuererklärung anerkannt. Bei mehreren Bausteinen, können Sie sich vom Versicherer eine Bescheinigung über die Beiträge zukommen lassen.
Die oben genannten Ausführungen können in den verschiedenen Tarifen der Gesellschaften unterschiedlich geregelt sein. Das heißt nicht jeder Tarif deckt alles ab, auf der anderen Seite sind natürlich viele Leistungen nicht aufgeführt, da dies den Rahmen hier sprengen würde. Nachdem das Thema Rechtsschutzversicherung sehr komplex ist, empfehle ich Ihnen Kontakt mit mir aufzunehmen. Ich berate Sie gerne ausführlich und gehe auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ein.
Aus dem Newsarchiv
Rechtsschutzversicherung wird teurer?
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Ihr Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch und Umgebung
Parkstraße 25
91413 Neustadt/Aisch
Informationen zum Thema Rechtsschutzversicherung auf Wikipedia: Hier geht’s zum Wikipedia-Eintrag!