Ruhestand im Ausland: Das ist zu beachten

18.10.2016
Immer mehr Deutsche möchten ihren Ruhestand im Ausland, z.B. am Strand unter Palmen verbringen, wo die Lebenshaltungskosten praktischerweise oft auch noch niedriger liegen als hier in Deutschland. 1,75 Millionen Renten überweist die gesetzliche Rentenversicherung aktuell in andere Länder. Der Wegzug in ferne Gefilde birgt allerdings einige Fallen; wer mit einer Auswanderung liebäugelt, sollte sich daher gut vorbereiten.
 
Vor einer dauerhaften Umsiedlung in ein Land außerhalb der EU sollte zunächst geklärt werden, ob die Rente auch ungemindert dorthin fließt. Wenn sie beispielsweise Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz einschließt, kann das ebenso fraglich sein wie bei einer Erwerbsminderungsrente, die nicht nur aus medizinischen Gründen geleistet wird. Bei Überweisungen außerhalb des Euroraums sollte man eventuelle Schwankungen des Wechselkurses und Gebühren für den Zahlungsverkehr einkalkulieren. Zudem muss aus vielen Ländern jeweils jährlich eine sogenannte Lebensbescheinigung eingereicht werden, damit der Zahlungsfluss nicht gestoppt wird und weiter die Rente bezahlt wird. Vorsicht bei Riester-Renten: Wer sich außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) niederlässt, muss die erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Wichtig ist auch die Steuerfrage: Die Rente wird entweder in Deutschland oder – bei vorhandenem Doppelbesteuerungsabkommen – im neuen Heimatland besteuert. Schließlich sollte man sich auch über den Krankenversicherungsschutz informieren, der gemeinhin nur in Europa weiterhin gilt.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch

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