Solvenzquoten – Vergleich sinnvoll?
Die deutschen Versicherer sind seit Ende Mai verpflichtet, ihre Solvabilitätsquoten (auch Bedeckungsquoten genannt) nach den Regelungen von Solvency II zu veröffentlichen. Gewissermaßen soll in dieser Wert die Krisenfestigkeit der Unternehmen widerspiegeln. Transparenz und Verbrauchervertrauen sollen so gesteigert werden und Vergleiche der Versicherer erleichtert werden. Ob die komplexe Thematik die Krisenstabilität eines Versicherers in einer einzigen Kennzahl auszudrücken, lässt sich aber durchaus bezweifeln.
Verschiedene Marktteilnehmer haben hier bereits ihre Bedenken angemeldet. Zum Beispiel wird die Volatilität der Anlagen eines Versicherers in der Solvenzquote nicht mit berücksichtigt. Sogar die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weist durch ihren Exekutivdirektor für die Versicherungsaufsicht Dr. Frank Grund auf die Einschränkungen hin: „ Auch wenn sich die Kennzahlen grundsätzlich vergleichen lassen, zur Aufstellung einer Rangliste taugen sie nicht.“ Da sich die Quoten, je nach Marktentwicklung häufig ändern können, besitzen sie schon deshalb nur bedingte Aussagekraft in einem Anbietervergleich. Hierauf hat auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft noch einmal hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch