Sonderkündigungsrecht KFZ-Versicherung !
Sehr geehrte Damen und Herren,
der 30.11. ist für gewöhnlich der Stichtag, um seine KFZ-Versicherung zu wechseln…
Termin verpasst und Sie möchten noch wechseln – geht das noch ??
Die Antwort lautet vielleicht… Zunächst sollten Sie einmal nachsehen, ob die Laufzeit Ihrer KFZ-Versicherung auch vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres geht. (Zu sehen am Datum Versicherungsablauf) Wenn dies der Fall ist, dann trifft für Sie auch der 30.11. als Stichtag zu. Wenn nicht, dann kläre ich Ihren individuellen Stichtag gerne für Sie ab.
Nun sollten Sie prüfen, ob der Beitrag Ihrer Versicherung für 2017 im Vergleich zu 2016 gestiegen ist… Wenn dies der Fall ist, dann haben Sie ein 4-wöchiges Sonderkündigungsrecht ( ab Briefdatum der Beitragserhöhung) und können Ihre KFZ-Versicherung noch wechseln.
Die komplette Abwicklung aller Formalitäten übernehme ich für Sie und unterbreite Ihnen gerne ein Angebot.
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Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch und Umgebung