Es ist umstritten inwieweit man den neuen Solvenzquoten, nach Solvency II, Bedeutung beimessen kann oder soll. In Zukunft dienen diese Quoten der Versicherer der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Grundlage für die Bewertung der Kapitaldeckung der einzelnen Versicherungsgesellschaften.
Bis Ende Mai mussten die Versicherer erstmals diese Kennzahlen veröffentlichen und die BaFin hat nun die erste Bilanz daraus gezogen: Keines der Unternehmen ist unterdekct. Über alle Geschäftssparten hinweg beträgt die Solvenzquote rund 330%; mindestens soll diese 100% betragen.
In den einzelnen Sparten zeigen sich allerding doch Unterschiede. Im Bereich der Lebensversicherung erreichten so 29 Anbieter die erforderliche Quote nur mithilfe der Übergangsmaßnahmen, die den Start in SolvencyII für die Gesellschaften erleichtern sollen. Ein Anbieter schaffte die 100% auch nur ganz knapp. Die Sparte Lebensversicherung kommt branchenweit auf eine durchschnittliche Quote von 340%, die Krankenversicherung auf 432 Prozent und die Schadens-und Unfallversicherung auf 286 Prozent.
Insgesamt lässt sich zusammenfassen, dass die Deutschen Versicherer gut aufgestellt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Die deutschen Versicherer sind seit Ende Mai verpflichtet, ihre Solvabilitätsquoten (auch Bedeckungsquoten genannt) nach den Regelungen von Solvency II zu veröffentlichen. Gewissermaßen soll in dieser Wert die Krisenfestigkeit der Unternehmen widerspiegeln. Transparenz und Verbrauchervertrauen sollen so gesteigert werden und Vergleiche der Versicherer erleichtert werden. Ob die komplexe Thematik die Krisenstabilität eines Versicherers in einer einzigen Kennzahl auszudrücken, lässt sich aber durchaus bezweifeln.
Verschiedene Marktteilnehmer haben hier bereits ihre Bedenken angemeldet. Zum Beispiel wird die Volatilität der Anlagen eines Versicherers in der Solvenzquote nicht mit berücksichtigt. Sogar die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weist durch ihren Exekutivdirektor für die Versicherungsaufsicht Dr. Frank Grund auf die Einschränkungen hin: „ Auch wenn sich die Kennzahlen grundsätzlich vergleichen lassen, zur Aufstellung einer Rangliste taugen sie nicht.“ Da sich die Quoten, je nach Marktentwicklung häufig ändern können, besitzen sie schon deshalb nur bedingte Aussagekraft in einem Anbietervergleich. Hierauf hat auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft noch einmal hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Im Jahr 2016 gingen im Vergleich zum Vorjahr 2015 die Beschwerden beim Versicherungsombudsmann um gute 6 Prozent zurück. Waren es 2015 noch 20.827 Beschwerden die bei Ombudsmann Günter Hirsch landeten, sank die Zahl im vergangenen Jahr auf nur noch 19.579. Beschwerden hinsichtlich einer privaten Krankenversicherung sind dabei nicht erfasst, da es einen eigenen Ombudsmann hierfür gibt.
Die meisten Beschwerden bezogen sich auf die Sparte Rechtsschutz (2.094), gefolgt vom Bereich Lebensversicherungen (1.980). Mit weitem Abstand steht die Gebäudeversicherung (582) auf Rang drei. Auf Kfz-Haftpflicht entfielen 539, auf die Kaskoversicherung 474 Beschwerden.
Am unteren Ende der Skala rangieren Unfallversicherung (375) und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die lediglich 212 Beschwerden betrafen – angesichts von über 17 Millionen BU-Verträgen eine Quote, für die man reichlich Nachkommanullen braucht. Zusammengefasst ein guter Trend. Auch beweist dies den hohen Qualitätsstand der Deutschen Versicherer!
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Seit einigen Jahren sind Telematik-Tarife bereits auf dem Vormarsch. Diese Tarife beziehen das individuelle Fahrverhalten, wie z.B. vorsichtiges Fahren oder sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten in die Prämienkalkulation ein - und werden dafür dann mit einem Beitragsrabatt belohnt.
Nun liebäugelt erstmals ein Versicherer mit der Idee, den Versicherungsbeitrag auch vom Punktestand in der Flensburger „Verkehrssünderdatei“ abhängig zu machen. Für die betroffenen Autofahrer würde das bei entsprechenden Verstößen eine doppelte Bestrafung bedeuten: zum einen das oftmals happige Bußgeld, zum anderen eine höhere Prämie für die Autoversicherung. Bei einer Kundenumfrage sprachen sich dem Versicherer zufolge mehr als die Hälfte der Befragten für die Einführung eines solchen Systems aus, nur jeder fünfte lehnte die Idee generell ab.
Allerdings ist, wenn es zur Einführung kommt, die Ehrlichkeit der Autofahrer gefragt. Denn die Versicherer dürfen in Flensburg nicht nachfragen, denn der Datenschutz steht solchen Anfragen entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Wie viel man für sine Hausratversicherung bezahlen muss, hängt vor allem stark vom Wohnort ab. Die Durchschnittsprämie von 85Cent pro Quadratmeter wird in einigen Deutschen Städten deutlich überschritten, in der Spitze um 61 Cent. Köln liegt dabei an der Spitze - obwohl die rheinische Domstadt in puncto Einbruchszahlen (489 pro 100.000 Einwohner/Jahr) gar nicht zu den am Stärksten betroffenen Städten gehört. Beispielsweise werden in Dortmund jährlich 578 Einbrüche pro 100.000 Einwohner verzeichnet. Aber neben den Einbrüchen gibt es natürlich noch viele andere Risikofaktoren.
Frankfurt am Main, wo im Schnitt 1,14€ pro Quadratmeter zu bezahlen sind, folgt nach Köln, dann auf Platz zwei der Städte mit den teuersten Hausratschutz. Einbrecher schlagen hier mit 294 Fällen pro 100.000 Einwohner vergleichsweise selten zu. Diese Kennzahl sind in Düsseldorf mit 514 Fällen ganz anders aus, Platz drei des Rankings mit einer Quadratmeterprämie von 1,13 Euro. In Bremen zahlt man 1,11 Euro, in Duisburg 1,07 Euro, in Berlin und Hamburg 1,05 Euro und in Leipzig 1,04 Euro. In ländlichen Gegenden sind die Beiträge mit im Schnitt 85 Cent wesentlich niedriger als in den Städten; ein Hoch aufs Landleben, so wie auch in Neustadt/Aisch... Dies sind aber die Durchschnittsprämien im Bereich Hausratschutz. Auch die Qualität des Tarifes hat natürlich starken Einfluss auf den Preis. Meine Faustformel für einen guten Hausrattarif sind 1€ pro Quadratmeter. Denn was nützt eine billige Hausratversicherung die viele wichtige Punkte, wie z.B. bei Rußschäden, Fahrraddiebstahl, Überspannungsschäden und vielen mehr nicht bezahlt..
Hier gibt es weitere Infos zur Hausratversicherung!
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Knapp jeder zweite Deutsche weiß laut Umfragen zufolge, dass das Risiko, sich bei einem Unfall im Haushalt zu verletzen, „groß“ bzw. „sehr groß“ ist. Richtiger wäre aber um genau zu sein „sehr, sehr, sehr groß“ – denn pro Jahr kommen in Deutschland rund 10.000 Personen bei Stürzen im Haushalt zu Tode. Das sind circa dreimal so viele Opfer, wie Verkehrsunfälle kosten. Also ein vielfach unterschätztes Risiko.
Dennoch wird Prävention bei den meisten Menschen nicht großgeschrieben – und zwar in doppelter Hinsicht. Zum einen verzichten vier von zehn Deutschen auf Leitern oder sichere Tritte, wenn sie im Haushalt etwas weit über Kopfhöhe erledigen. Auch in der besonders unfallgefährdeten Personengruppe der über 60jährigen nehmen 29 Prozent lieber, was gerade da ist, Drehstuhl, Hocker, Schrank, Tisch oder Regal. Diese Bequemlichkeit kennt, wenn man ehrlich ist, fast jeder - und häufig muss es auch einfach nur schnell gehen - gerade deshalb ist das Risiko eines Unfalles im Haushalt so groß!
Zum anderen ist die Zahl der Unfallversicherungen seit Jahren rückläufig. Die Anzahl der Unfallversicherungen fiel seit 2005 von circa 29 Millionen Verträgen auf unter 26 Millionen Policen in 2016. Dabei bezahlt die Gesetzliche Unfallversicherung nur für Wegeunfälle zur Arbeit und für Arbeitsunfälle und auch hier nur unzureichend. Für den gesamten Privaten Bereich besteht von gesetzlicher Seite überhaupt kein Schutz.
Mehr zum Thema Unfallversicherung gibt es hier!
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Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Die Produkttester von Finanztest haben in der April-Ausgabe ihres Magazins das hohe Niveau des Angebots von Auslandsreisekrankenversicherungen auf dem deutschen Markt bestätigt. Insgesamt 88 weltweit gültige Jahresverträge ohne Gesundheitsprüfung und ohne Bindung an andere Reiseversicherungen nahmen sich die Experten von Finanztest vor. Rund die Hälfte der Tarife wendet sich sowohl an Einzelpersonen als auch an Familien. Im Fokus des Tests standen Leistungen für Krankenrücktransporte, Überführung und Bestattung, sowie Kinderbetreuung ebenso wie die Gesundheitsleistungen an sich, die Transparenz der Vertragsklauseln und die Regelung für Schäden durch Kernenergie, Pandemien und Krieg.
Fast die Hälfte der 88 Tarife erhielt die Höchstnote, während nur 5 schlechter als „befriedigend“ eingestuft wurden. Gegenüber früheren Tests von 2014 und 2015 hat sich das Ergebnis damit deutlich verbessert und das sogar bei jetzt strengeren Prüfkriterien als vorher. Man kann also in diesem Marktsegment durchaus sagen: "Gute Anbieter mit guten Leistungen! So soll es sein!"
Mehr zum Thema Auslandskrankenversicherung gibt es hier
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Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch (NEA)
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Wer unaufgefordert Gratis-Versicherungen erhält und einer kostenpflichtigen Weiterführung nicht widerspricht, ist keineswegs zur Zahlung verpflichtet. Das hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ BW) mit gerichtlicher Flankierung durch das Landgericht Limburg an der Lahn klargestellt.
Anlass hierfür war eine Versicherungspolice, die als „Treuebonus“ einem Zeitschriftenabo beigefügt wurde. Die Empfänger, die nie zu einer Versicherung angefragt hatten, erhielten ein Urlaubsreisen-Versicherungspaket für drei Monate „geschenkt“. Wer jedoch spätestens nach der Hälfte dieser Zeit nicht einer Fortführung explizit widersprach, sollte anschließend Versicherungsbeiträge bezahlen. Dieses unlautere Geschäftsgebaren hat keinen Bestand, wie nun klar geworden ist. „Durch Schweigen kommt kein Vertrag zustande“, betont Dr. Peter Grieble, der Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Seriöse Versicherungsangebote - ohne versteckte Kosten - gibt es bei mir!
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch (NEA)
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In der Pipeline des Gesetzgebers steckt aktuell das „Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ (Betriebsrentenstärkungsgesetz). Damit soll die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen- bis mittelgroßen Betrieben gefördert werden und auch Geringverdienern der Zugang erleichtert werden.
Künftig sollen die Sozialpartner im Rahmen von Tarifverträgen reine Beitragszusagen einführen können, was für Arbeitgeber die Haftungsrisiken für die Betriebsrenten reduziert. Garantierte Leistungen gibt es damit dann nicht mehr, stattdessen einen stärkeren Fokus auf renditeträchtige Anlageformen wie Aktien. Arbeitgeber und Beschäftigte, die nicht tarifgebunden sind, können sich entsprechenden Tarifverträgen anschließen.
Geringverdiener sollen von einem neuen Steuer-Fördermodell und von neuen Anrechnungsregeln profitieren. So bleiben Betriebsrenten beispielsweise bei Empfängern von Grundsicherung im Alter bis zu 202 Euro anrechnungsfrei.
Aktuell wird der Gesetzentwurf zwischen Bundesrat und Bundesregierung abgestimmt.In der ersten Märzhälfte stehen dann voraussichtlich Beratungen im Bundestag an.
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