Kategorie: Versicherungen

Wann gilt die Winterreifenpflicht?

07.03.2017 | Wann gilt die Winterreifenpflicht?

Ist es eigentlich grob fahrlässig, wenn man im Winter bei eisigen Temperaturen, aber sonst trockener Straße mit Sommerreifen unterwegs ist? Darum ging es vor kurzen in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Papenburg. Nachdem ein Fahrer unter eben solchen Umständen einen Unfall verursacht hatte, wollte die Versicherung nur die Hälfte des Schadens regulieren – und das mit dem Verweis auf die Winterreifenpflicht. Der Geschädigte fand dies unangemessen, da nach seiner Meinung die Bereifung keinen Einfluss auf den Unfallhergang hatte. Die Richter folgten dieser Auffassung. Der Grund: Die Winterreifenpflicht gilt nicht generell, sondern nur bei Glatteis, Schneeglätte usw., also bei winterlichen Straßenverhältnissen. Angesichts von 1,8 Grad Außentemperatur sei es zwar „objektiv verkehrswidrig“ gewesen, mit Sommerreifen zu fahren, da mit Eisbildung gerechnet werden musste. Es fehlte nach Einschätzung des Gerichts aber ein subjektiv erheblich gesteigertes Verschulden, da der Fahrer im guten Glauben an trockene Straßen unterwegs war. Die Versicherung musste daraufhin den vollen Schaden ersetzen.
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Woran Hausbesitzer im Winter denken sollten

02.03.2017 | Woran Hausbesitzer im Winter denken sollten

Rohrbruch durch anhaltenden Frost, herabfallende Eiszapfen, Schneelawinen vom Dach oder Eisglätte: Im Winter gibt es rund um ihr Haus einige Gefahrenquellen, die Sie im Blick behalten sollten. Wer haftet in welchen Fällen? Wenn Wasserleitungen frostbedingt brechen, ist prinzipiell die Wohngebäudeversicherung in der Pflicht. Allerdings hat der Versicherungsnehmer einige Obliegenheiten zu beachten, sonst drohen Leistungskürzungen. Leitungen in leer stehenden Gebäudeteilen sollten daher entleert und von der Wasserversorgung abgesperrt werden. Zudem ist für eine ausreichende Beheizung zu sorgen, was auch für einen Mieter gilt. Regelmäßige Kontrollen, in der Frostperiode am besten halbwöchentlich, sind ebenfalls zumutbar und zu empfehlen. Schäden am Mobiliar fallen in die Zuständigkeit der Hausratversicherung. Eiszapfen müssen vom Hausbesitzer bzw. -bewohner regelmäßig vorsorglich entfernt werden. Kommt er dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nach, droht bei Schäden eine Haftung. Bei Dachlawinen hingegen kommt es immer auf den Einzelfall und die lokalen Regelungen und Gegebenheiten (beispielsweise in schneereichen Gebieten) an. Es empfiehlt sich jedenfalls, durch Schneefanggitter, Absperrungen oder Warnhinweise eventuellen Schädigungen vorzubeugen. Bei vereisten oder verschneiten Wegen muss der Eigentümer oder Mieter für die Begehbarkeit sorgen, teilweise auch auf öffentlichen Gehwegen vor dem Haus. Um einer Haftung zu entgehen, reicht es aus, einen Streifen für Fußgänger frei von Eis und Schnee zu halten. Viele Grüße Jochen Reininger
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Im Öffentlichen Dienst beschäftigt? Was ist wichtig?

27.02.2017 | Im Öffentlichen Dienst beschäftigt? Was ist wichtig?

Sie sind im Öffentlichen Dienst beschäftigt oder Beamter?? Dann schauen Sie doch mal auf meine Infoseite für den Öffentlichen Dienst... Gerne stehe ich Ihnen für Ihre Fragen auch telefonisch oder persönlich zur Verfügung! Hier geht's zur Infoseite Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Das hat sich in puncto Rente geändert

23.02.2017 | Das hat sich in puncto Rente geändert

Seit Anfang 2017 gelten einige neue Regeln für die gesetzliche Rente. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Altersgrenzen: Zum einen wurde die Regelaltersgrenze nach oben angepasst, die nun bei 65 Jahren und 6 Monaten liegt und für den Jahrgang 1952 greift. Bis 2031 wird die Schwelle dann Schritt für Schritt bis auf 67 Jahre heraufgesetzt. Zum anderen gilt für die abschlagsfreie Rente für langjährige Beitragszahler nun ein Mindestalter von 63 Jahren und 4 Monaten. Das betrifft den Jahrgang 1954; nachfolgende müssen jeweils zwei Monate länger arbeiten. Arbeiten im Alter: Wer auch nach Erreichen der Altersgrenze noch weiterarbeitet, kann nun weiterhin Beiträge abführen und damit seine Rente erhöhen. Beitragsbemessungsgrenze: Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge für die Rente abgezogen werden, liegt nun bei 6.350 Euro (West) bzw. 5.700 Euro (Ost.) Rente für Pflegeleistungen: Im Zuge der jüngsten Pflegereform können Pflegende höhere Rentenanwartschaften erlangen, wenn sie Angehörige ab Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung pflegen. Freiwillige Versicherung: Wer ohne gesetzliche Verpflichtung in die Rentenkasse einzahlt, kann nun monatlich bis zu 1.187,45 Euro dafür aufwenden (bisher 1.159,40 Euro).
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5+7-Modell ausbezahlt-Neuanlage?

21.02.2017 | 5+7-Modell ausbezahlt-Neuanlage?

Haben auch Sie ein 5+7-Modell das fällig geworden ist und sind auf der Suche nach einer Neuanlage für das Geld? Die meisten dieser Modelle sind in den letzten Monaten fällig geworden und oft mangelt es an Anlagealternativen. Gerne helfe ich Ihnen bei der Suche nach einer attraktiven Wiederanlage und gehe individuell auf Ihre Wünsche und Ihre persönliche Situation ein. Egal ob im kurzfristigen, mittelfristigen oder langfristigen Bereich. Für jeden Zeitraum kann ich Ihnen attraktive Anlagelösungen bieten. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Finanzberater Freier Finanz- und Versicherungsmakler
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Sind Indexpolicen die besseren Rentenversicherungen?

26.01.2017 | Sind Indexpolicen die besseren Rentenversicherungen?

Seitdem die klassischen Lebens- und Rentenversicherungen nur noch sehr geringe Renditen versprechen – seit Jahresanfang gilt nämlich der Höchstrechnungszins von nur noch 0,9 Prozent –, gewinnen indexbasierte Vorsorgeprodukte an Bedeutung. Sie investieren, je nach Tarif, die Überschüsse oder auch die Beiträge, in Wertpapiere. Was spricht für, was gegen die Fondspolicen, insbesondere die mit Garantien? Das große Plus der Indexpolicen liegt in ihren Renditechancen; an den Börsen ist einfach deutlich mehr zu holen als mit Hochsicherheitsanleihen. Zudem wird wie bei den klassischen Versicherungen eine lebenslange Rentenzahlung garantiert. Wie sehr die Kunden von Kurssteigerungen profitieren, hängt allerdings wesentlich vom gewählten Modell ab: Um eine nennenswerte Rendite zu erwirtschaften, muss zunächst auch nennenswert Geld investiert werden. Policen, die eine 100-prozentige Bruttobeitragsgarantie beinhalten, können nur die Überschüsse renditestark anlegen. Die Beiträge selbst dagegen fließen in ein konservativ gemanagtes Sicherungsvermögen. Daher spielt die Qualität des Anbieters bei der Wahl einer Indexpolice eine besonders große Rolle. Experten empfehlen überdies, auf eine einfache, verständliche Gestaltung Wert zu legen, denn viele Konstrukte sind zu kompliziert. Außerdem bestimmen die zur Verfügung stehenden Anlagen wesentlich über den Erfolg. Fazit: Eine gute Indexpolice kann mehr bieten als die klassische Versicherungsvariante. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz- und Versicherungsmakler
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Folgt der Euro-Leitzins bald dem US-Vorbild?

17.01.2017 | Folgt der Euro-Leitzins bald dem US-Vorbild?

Es hat viele Anläufe gebraucht, doch Mitte Dezember hat die US-amerikanische Notenbank Fed den Schritt gewagt und eine Zinswende eingeleitet. Die teilweise befürchteten Negativeffekte an den Wertpapiermärkten blieben jedoch zum Glück aus, da die Zinserhöhung bereits eingepreist war. Nun stellen sich viele Marktteilnehmer die Frage, ob auch die Europäische Zentralbank (EZB) in naher Zukunft ihre lockere Geldpolitik beenden könnte. Unter Volkswirten wird erwartet, dass sich die EZB-Politik von der ihres amerikanischen Pendants abkoppelt. Die Wirtschaft in Europa steht deutlich weniger robust da als die in den USA; hinzu kommen nach wie vor ungelöste Banken- und Staatsschuldenprobleme, die bei einer Zinserhöhung sich verschlimmern würden. Der oberste Euro-Währungshüter Mario Draghi hat denn auch bereits angekündigt, das Anleihenkaufprogramm mindestens bis Ende dieses Jahres fortzusetzen, also wird weiter Geld in die Märkte gepumpt. Somit werden die Sparer aller Voraussicht nach weiterhin mit Niedrigzinsen leben müssen. Immerhin: Nachdem der US-Dollar wieder attraktiver geworden ist, profitiert die hiesige Exportwirtschaft vom schwächeren Euro. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Finanzberater Freier Finanz- und Versicherungsmakler
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Laufende Verzinsung in der Lebensversicherung sinkt

13.01.2017 | Laufende Verzinsung in der Lebensversicherung sinkt

Rund 50 Versicherer haben bislang ihre kommenden Überschussbeteiligungen veröffentlicht. Zusammen stehen diese Versicherungsgesellschaften für fast drei Viertel des Gesamtmarktes, so dass sich die vorherrschende Entwicklung für 2017 bereits gut erahnen lässt. Angesichts des Drucks auf der Zinsseite überrascht es nicht, dass die Tendenz nach unten zeigt. Lediglich drei Anbieter (Swiss Life Deutschland, HanseMerkur24 und SV SparkassenVersicherung) müssen ihre laufende Verzinsung "noch" nicht absenken. Bei allen anderen sind Kürzungen von bis zu 1,0 Prozent zu verzeichnen. Die Schere bei der laufenden Verzinsung 2017 klafft nach jetzigem Stand zwischen 1,75 und 3,10 Prozent. Auf letzteren Wert kommt das Versorgungswerk der Presse. Aber auch fünf weitere Versicherer können eine in Niedrigzinszeiten äußerst respektable Drei vor dem Komma ausweisen. Am anderen Ende der Skala kommen vier Anbieter nicht über 2,0 Prozent hinaus. Im Gesamtdurchschnitt stehen 2,57 Prozent zu Buche, 0,35 Prozent weniger als noch 2016. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger
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Pflegebedürftigkeit nimmt wie erwartet deutlich zu

12.01.2017 | Pflegebedürftigkeit nimmt wie erwartet deutlich zu

Aus dem jüngsten Bericht zur Pflegsituation in Deutschland geht hervor, dass zwischen 2011 und 2015 ist die Zahl der Pflegebedürftigen um 17 Prozent gestiegen ist. Wies die soziale Pflegeversicherung 2011 noch 2,3 Millionen Leistungsempfänger aus, so lag diese Zahl vier Jahre später schon bei 2,7 Millionen. Die Ausgaben legten im selben Zeitraum sogar um satte 27 Prozent zu, von 20,9 auf 26,6 Milliarden Euro. Damit ist das Ende der Fahnenstange allerdings noch lange nicht erreicht, denn alle Prognosen gehen von einem weiteren deutlichen Anstieg der Pflegebedürftigkeit in der alternden deutschen Gesellschaft aus. Hinzu kommt: Mit der zum Jahresanfang in Kraft getretenen zweiten Pflegereformstufe wird der Kreis der Leistungsempfänger erweitert, denn nun begründet auch Demenz einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung. Prognosen gehen von bis zu 200.000 zusätzlichen Leistungsempfängern im Jahr 2017 aus. Was bleibt, ist die Pflegelücke: Die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen werden auch in Zukunft hohe Eigenanteile aufbringen müssen. Private Pflegevorsorgepolicen werden daher weiter an Bedeutung gewinnen.   Mehr zum Thema Pflegeversicherung hier Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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