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Jochen Reininger
Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch (NEA)
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Die Älteren unter uns werden sich erinnern: Es gab mal eine Zeit, in der den Kunden beim Abschluss einer Lebensversicherung satte 4 Prozent Zinsen auf das Kapital garantiert wurden – noch keine 20 Jahre ist das her. Seitdem hört der Sinkflug des Höchstrechnungszinses nicht mehr auf. Ab 2017 wird dieser bei mageren 0,9 Prozent liegen. Die klassische Lebensversicherung mit Garantieverzinsung wird damit immer unattraktiver, und viele der Anbieter ziehen ihre Konsequenzen daraus.
Nach Branchengrößen wie Ergo und Gothaer hat nun auch die Stuttgarter W&W-Gruppe, zu der die Versicherer Württembergische und Karlsruher gehören, die mit Garantiezins unterlegte Lebensversicherung aus dem Programm genommen. Die Produktgattung sei „derzeit nicht zeitgemäß“, begründet das Unternehmen seine Entscheidung. Stattdessen sollen neuartige Vorsorgeprodukte forciert werden, in denen eine geringere Garantie mit höheren Renditechancen verknüpft wird.
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Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Für Hunderttausende Kinder beginnt nach den Sommerferien der „Ernst des Lebens“. Eltern (nicht nur) von ABC-Schützen sollten im Bilde darüber sein, wann ihre Sprösslinge gesetzlich unfallversichert sind und wann nicht. Unsere Grafik verschafft Überblick.
Die Leistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung sind jedoch sehr gering. Und bei allen Aktivitäten Ihres Kindes, außerhalb der Schule ist Ihr Kind nicht gesetzlich unfallversichert.
Wie z.B.
bei sportlichen Aktivitäten
beim Spielen (Spielplatz oder im heimischen Garten)
zu Hause
und während des ganzen Zeit außerhalb der Schule...
Ein private Unfallversicherung kann hier den notwendigen finanziellen Schutz bieten.
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Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Lange schwebte das Deflationsgespenst über den Märkten, doch nun prognostizieren Experten für das zweite Halbjahr 2016 wieder eine nennenswerte Inflation. Für Investoren und Sparer eine zwiespältige Nachricht, denn die Entwertung niedrig verzinsten Kapitals schreitet dadurch schneller voran. Andererseits aber spricht eine gewisse Inflation für eine gut laufende Konjunktur, die wiederum durchaus im Interesse der Investoren liegt.
Als Treiber für die Inflation fungieren vor allem der Ölpreis und in Deutschland die zuletzt relativ üppigen Tariflohnerhöhungen. Die Eins vor dem Komma erwarten Makroökonomen daher schon gegen Ende des laufenden Jahres. Für 2017 prognostiziert der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) eine Inflation von 1,2 Prozent, nachdem für 2016 eine Rate von 0,3 Prozent erwartet wird. Ein Unsicherheitsfaktor ist allerdings der britische EU-Austritt mit seinen Folgen für die europäische und weltweite Konjunktur.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch und Umgebung
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Infolge des Klimawandels kommt es auch in Deutschland immer häufiger zu Starkregen. Die Wassermassen überfluten Keller und Tiefgaragen, reißen Autos und Bäume mit sich und schieben Schlammlawinen in Wohnhäuser. Der Deutsche Wetterdienst erwartet für die kommenden Jahrzehnte eine rund 50-prozentige Zunahme dieser katastrophalen Wetterlagen.
Das hat Folgen für die Versicherbarkeit Zehntausender Häuser: Sie werden womöglich zukünftig als gegen Elementargefahren „nicht mehr versicherbar“ gelten, weil sie in Risikozonen liegen. Aktuell erstellen Behörden und Versicherer neue Risikozonenkarten, aus denen die jeweilige Gefährdung durch Starkregen hervorgeht. Die bisher übliche ZÜRS-Kategorisierung in Gefahrenzonen, die als Grundlage für Gebäudeversicherungen dient, hat sich als für die Starkregeneinschätzung eher unbrauchbar erwiesen (obwohl ZÜRS für „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ steht). Denn Starkregen tritt nicht nur an Gewässern auf, sondern potenziell überall, und dann wird es vor allem an Hängen und in Mulden gefährlich. Hausbesitzer in entsprechenden Risikozonen gehören damit möglicherweise zu den frühen Klimawandel-Geschädigten in Deutschland.
Mehr zum Thema Wohngebäudeversicherung hier!
Mehr zum Thema Hausratversicherung hier!
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch und Umgebung
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Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass die deutschen Versicherer trotz widriger Umstände – Stichwort Niedrigzinsphase – ihre Eigenmittelausstattung (Solvabilität) zum Teil deutlich ausbauen konnten. Vor allem die Lebensversicherer ächzen jedoch weiterhin unter dem Zinstief. 21 von 54 untersuchten Lebensversicherern konnten zwar ihr Eigenkapital aufstocken, doch im Schnitt sank die Solvabilitätsquote der Branche zwischen 2014 und 2015 um 2 Prozent auf 161,7 Prozent – ein immer noch üppiges Polster.
Noch bessere Durchschnittszahlen liefern die Krankenversicherer, die mit 249,7 Prozent rund zweieinhalbmal so viel Eigenkapital vorhalten wie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgeschrieben. Rund die Hälfte (14 von 29) von ihnen konnte ihre Solvabilität steigern. Auch die getrennt betrachteten Versicherungskonzerne kommen mit 219,9 Prozent auf eine hohe Durchschnittsquote.
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Wer heute ein hochwertiges technisches Gerät kauft, bekommt häufig auch eine sogenannte Garantieversicherung angeboten, vor allem in Elektronikmärkten. Die Policen erstatten in der Regel Reparaturkosten für technische Defekte, die nach Ablauf der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftreten, und umfassen in manchen Fällen auch einen Diebstahlschutz.
Eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) zeigt nun: Lediglich jeder siebte Kunde wird darüber aufgeklärt, was die angebotene Versicherung eigentlich genau für Leistungen erbringt. Häufig findet sich beispielsweise eine lange Reihe von Ausschlüssen in den Bedingungen, die aber nicht kommuniziert werden. Damit sind böse Überraschungen im Leistungsfall vorprogrammiert. Auch ein Preisvergleich findet nicht statt, so dass den Kunden nicht klar wird, wie teuer die Policen normalerweise sind. Im Gegensatz zu Versicherungsvermittlern verfügen die Elektronikverkäufer zudem in der Regel nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung, die bei einer Falschberatung einspringen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch (NEA)
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Es gibt eine Vielzahl von Versicherungstarifen auf dem Markt, die bei Beschädigung oder Verlust des Smartphones eine Zahlung leisten.
Man sollte jedoch genau hinschauen, denn oftmals finden sich zahlreiche Ausschlüsse in den Bedingungen, die das Preis-Leistungs-Verhältnis dann fraglich erscheinen lassen. Diesbezüglich gibt es riesige Unterschiede zwischen den Anbietern. So enthalten beispielsweise manche Tarife eine Nachtzeitklausel (wie oft auch Fahrradversicherungen), der zufolge zwischen 22 und 6 Uhr gestohlene Handys nicht erstattet werden. Überdies schließen manche Versicherer einfachen Taschendiebstahl aus, obwohl die meisten Handy-Diebe genau nach dieser Methode vorgehen. Viele Verträge verlängern sich auch automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.
Insgesamt lohnt sich eine Handyversicherung in aller Regel nur für hochwertige Geräte – schon allein, weil gemeinhin nicht der Neuwert, sondern nur der Zeitwert erstattet wird, also der beim Schadenseintritt aktuelle Wert.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Schon seit Jahren tobt der Streit darüber, ob Autofahrer mit den sogenannten Dashcam-Kameras hinter der Windschutzscheibe ihre Fahrten aufzeichnen dürfen und ob die dabei entstandenen Aufnahmen vor Gericht zulässig sind. Mehr und mehr Verkehrsteilnehmer sichern sich mit der – mittlerweile sehr günstig erhältlichen – Technik für den Fall ab, dass sie gegenüber Versicherern und Behörden einmal einen Unfallhergang nachweisen müssen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun den „Hobbyfilmern“ den Rücken gestärkt: Zwar griffen diese in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der ungefragt aufgezeichneten Verkehrsteilnehmer ein; die Verfolgung schwerer Verkehrsverstöße sei jedoch höherrangig. Ein Beweisverwertungsverbot wird damit zumindest für Straf- und Bußgeldverfahren ausgeschlossen. Im zivilrechtlichen Bereich schwelt der Streit indes weiter, die Gerichte urteilen nicht einheitlich.
Dashcam-Kritiker wie der Deutsche Anwaltverein sehen in den anlasslosen Videoaufzeichnungen einen Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht am eigenen Bild.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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