Zum dritten Mal in Folge ist die Anzahl der Einbrüche (Wohnungseinbrüche) in Deutschland im zurückliegenden Jahr gesunken. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden insgesamt rund 110.000 Schadensfälle gemeldet, während es 2017 noch etwa 20.000 mehr waren. Damit hat die Zahl der Einbrüche den niedrigsten Stand seit 20 Jahren erreicht. Der versicherte Schaden belief sich 2018 auf circa 310 Millionen Euro, nach 360 Millionen im Vorjahr. Konterkariert wird die erfreuliche Entwicklung von einem Anstieg der durchschnittlichen Schadenssumme um rund 100 auf circa 2.850 Euro.
Nicht versicherte Fälle wurden in der GDV-Statistik allerdings nicht erfasst. Das tatsächliche Einbruchsrisiko lässt sich also so kaum beziffern. Wer sich vor den finanziellen Schäden schützen will, kann dies mit einer Hausratversicherung tun. Neben Einbruchdiebstahl deckt die Police auch die Schadensquellen Leitungswasser, Sturm und Hagel, Feuer und Vandalismus ab. Hinzu kommen je nach Tarif weitere Risiken wie Überspannungsschäden oder Elementargefahren – ein fundierter Vergleich lohnt sich.
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Jochen Reininger
Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Frauen stehen vor einem beträchtlichen Altersarmutsrisiko.Die Rente von Frauen fällt im Schnitt nämlich nur etwa halb so hoch aus wie die von Männern. Die Gründe dafür sind vielschichtig: Da sie zum großen Teil die Kindererziehung, den Haushalt und die Pflege von Angehörigen übernehmen, arbeiten sie häufiger in Teilzeit oder gar nicht. Hinzu kommt der berüchtigte „Gender Pay Gap“, also die geringere Bezahlung von Frauen für gleichartige Tätigkeiten. Außerdem klettert man/frau die Karriereleiter leider nicht so schnell empor, wenn ein Vollzeitjob nicht oder nur zeitweise möglich ist. Dadurch spreizt sich die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen ebenso weiter wie durch die Geschlechtertendenzen bei der Berufswahl: Frauen ergreifen häufiger Berufe im sozialen Bereich, wo das Lohnniveau im Allgemeinen geringer ist als beispielsweise in technischen Berufsfeldern.
Da sich all diese Faktoren negativ auf die Rentenhöhe auswirken, läge es eigentlich nahe, der privaten Altersvorsorge besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wie Umfragen zeigen, befassen sich Frauen aber deutlich weniger mit dem Thema als Männer. Im Schnitt beginnen sie erst zehn Jahre später mit der Vorsorge. Dabei sollte der Einstieg ins Sparen für den Ruhestand gerade bei begrenztem Vorsorgebudget früh erfolgen, um vom Zinseszinseffekt zu profitieren. So kann das Altersarmutsrisiko dann wenigstens zum Teil etwas reduziert werden.
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Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Der Versicherungsombudsmann e. V. dient der außergerichtlichen Streitschlichtung zwischen Versicherern und ihren Versicherten. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, findet hier kostenlose, unbürokratische und vor allem neutrale Hilfe. So kann in sehr vielen Fällen eine Einigung erzielt werden, ohne dass ein Gericht bemüht (und bezahlt) werden muss.
Seit 2008 hatte Prof. Dr. Günter Hirsch, Ex-Präsident des Bundesgerichtshofs, die Schlichtungsstelle geleitet, nun gab er den Stab an seinen Nachfolger weiter: Zum 1. April hat der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Dr. Wilhelm Schluckebier das Amt übernommen. Rund 270.000 Beschwerden wurden in den elf Jahren unter Hirschs Leitung bearbeitet. Der Rechtsexperte zieht die Bilanz, dass es „selten um einen harten Streit um Recht geht, sondern um einen Mangel an Transparenz und Klarheit“.
Die Zahl der zulässigen Beschwerden seitens Versicherungskunden sank im letzten Jahr um rund 5 Prozent auf knapp über 14.000. Zum Vergleich: In Deutschland laufen, Stand 2017, rund 435 Millionen Versicherungspolicen. Damit liegt die Beschwerdequote bei circa 0,003 Prozent. Also eine sehr, sehr niedrige Quote.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Plärrer 3
91413 Neustadt an der Aisch
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Thema "Berufsunfähigkeitsversicherung" ist eines der wichtigsten Versicherungsthemen für einen Berufseinsteiger.
Ausbildungsbeginn am 01.08. oder 01.09. dieses Jahres??
Dann am besten jetzt einen Termin vereinbaren. Denn jetzt können Sie sich den günstigen "Beruf Schüler" noch lebenslang sichern. Gerade für körperlich tätige Berufe sehr interessant!
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Kommen Sie gerne auf mich zu! Ich berate Sie gerne zu diesem wichtigen Punkt.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Plärrer 3
91413 Neustadt an der Aisch
09161 6200136
0173 5685814
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Der Bereich der Gebäudeversicherungen war für die Anbieter in den vergangenen Jahren ein Draufzahl-Geschäft. Verantwortlich sind auf der einen Seite schadensträchtige Stürme. So kostete allein „Friederike“, die im Januar 2018 übers Land fegte, die Versicherungen über eine Milliarde Euro. Insgesamt war die Sturmsaison 2017/2018 eine der vier kostspieligsten der vergangenen zwei Dekaden. Doch Sturm und Hagel waren lediglich für rund ein Viertel der (versicherten) Wohngebäudeschäden der Jahre 2002 bis 2017 verantwortlich. Es sind nämlich zum anderen insbesondere Leitungswasserschäden, die zu Buche schlagen und die für rund die Hälfte des Wohngebäude-Schadensaufwands sorgen. Der lag 2018 bei über 5,2 Milliarden Euro und überstieg damit – wie schon mit einer Ausnahme in den Vorjahren – die Beitragseinnahmen deutlich.
Daher müssen die Prämien angehoben werden, was auch schon seit einiger Zeit geschieht. Parallel dazu beschneiden manche Versicherer bei Neuverträgen den Schutzumfang – weshalb ein sorgfältiger Tarifvergleich vor einem Abschluss sinnvoll ist.
Gerne vergleiche ich die Tarife für Sie, weise Sie auf wichtige Deckungserweiterungen (Zusatzleistungen der Versicherungen, die nicht automatisch mitversicht sind) hin und wir wählen so gemeinsam den richtigen Tarif für Sie aus.
Kommen Sie gerne auf mich zu!
Mehr zum Thema Wohngebäudeversicherung finden Sie auch hier!
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Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt an der Aisch
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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben die „Jahresgemeinschafts-Statistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2017“ veröffentlicht. In dieser Statistik werden rund 2,8 Millionen Schäden ausgewertet, die zusammen Kosten von 9,7 Milliarden Euro verursachten.
Wie sich zeigt, sind Oldtimer besonders selten in Haftpflichtfälle involviert. Die unfallträchtigste Pkw-Altersgruppe bilden 16 bis 23 Jahre alte Fahrzeuge – hier stehen 90 Unfälle pro 1.000 Autos zu Buche, bei älteren Fahrzeugen nur 40. Unter Dreijährige kommen auf eine Schadenhäufigkeit von 58 pro 1.000 Pkw.
Anders sieht das Verhältnis bei den Fahrer-Altersgruppen aus: Die bis zu 18-Jährigen verursachen sowohl die meisten Schäden (121 pro 1.000 Pkw) als auch die höchsten Kosten pro Schadensfall (4.088 Euro). Am sichersten fährt es sich statistisch zwischen 42 und 67 Jahren (51 pro 1.000 Pkw). Ein unterdurchschnittliches Risiko besteht übrigens prinzipiell, wenn ein Beamter am Steuer sitzt.
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Jochen Reininger
Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Man sollte der Meinung sein, dass die vielfältigen ergonomischen Verbesserungen der Arbeitswelt zu einer sinkenden Berufsunfähigkeitsrisiko führen. Immerhin wird heute z.B. auf rückenschonendes Sitzen geachtet, Sicherheitsvorschriften werden fortlaufend verschärft, zunehmend werden körperlich strapaziöse Arbeiten von Maschinen erledigt und auch das Gefahrenbewusstsein der Angestellten und Arbeiter steigt stetig.
Wie die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) kürzlich errechnet hat, ist aber der Quote derjenigen, die vor dem Rentenalter ihren Beruf aufgeben müssen, seit rund 20 Jahren gleich geblieben: Noch immer trifft dieses Schicksal jeden vierten Arbeitnehmer. Als Datenbasis dienten 17 Millionen private Berufsunfähigkeitspolicen und das Tafelwerk „DAV 1997 I“.
Dramatisch verschoben haben sich allerdings die Ursachen: Während früher vor allem körperliche Schädigungen den vorzeitigen Renteneintritt ausgelöst haben, sind heute psychische Leiden der Berufsunfähigkeits-Auslöser Nummer eins. Fast jeder dritte Versicherungsfall geht laut dem Versicherer-Gesamtverband auf Psychische Erkrankungen, wie z.B. Burn-Out und Depressionen zurück. Danach folgen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats, die für jeden vierten Fall einer erzwungenen Berufsaufgabe verantwortlich sind.
Unter diesen Umständen, bleit eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Policen für jeden Kunden!
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Jochen Reininger
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In Großbritanien und auch in den USA ist die Idee schon seit längerer Zeit Realität: Jeder Bürger darf einen bestimmten Betrag pro Jahr steuerfrei auf ein Vorsorge- bzw. Vermögenskonto einzahlen. Wie das Geld dort angelegt wird – ob beispielsweise in Rentenversicherungen, Fondssparplänen oder Anleihen –, entscheidet allein der Bürger selbst. Die US-Amerikaner horten bereits rund 14 Billionen Dollar auf derartigen Konten.
Schon seit Anfang des Jahrtausends wird dieses Konzept auch in Deutschland diskutiert, doch dann kam erst einmal die geförderte Riester-Rente. Die SPD wollte dieser nicht das Wasser abgraben, indem eine weitere private Vorsorgeoption begünstigt wird. Nun unternimmt die FDP einen neuen Vorstoß in Richtung Vermögenskonto. Nach ihren Vorstellungen soll jeder Bürger im Jahr 24.000 Euro steuerfrei auf ein Vorsorgekonto einzahlen dürfen. Auch die Grünen stehen der Idee prinzipiell positiv gegenüber, verlangen allerdings andere Rahmenbedingungen als die FDP, beispielweise eine staatlich gelenkte Verwaltung der Konten. Ob staatliche gelenkte Verwaltungen eine optimal Lösung sind, darf jedoch starkt bezweifelt werden.
Ohnehin befinden sich beide Parteien in der Opposition, was eine Realisierung des Vermögenskontos in absehbarer Zeit unwahrscheinlich macht. Zudem gilt in der deutschen Rentenpolitik der Grundsatz, dass auch das Langlebigkeitsrisiko abgesichert sein sollte. Daraus ergibt sich, dass der Erwerb zeitlich unbegrenzter Rentenansprüche im Vordergrund steht. Und dies können nur Versicherer darstellen.
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Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Ein Autofahrer war an einem Abend im November im letzten Jahr auf regennasser Straße ins Schleudern gekommen und gegen eine Warnbake geschleudert. In der Dunkelheit stellte der Fahrer lediglich einen kleinen Schaden am Seitenspiegel des Autos fest. Die Polizei hinzuzuziehen hielt der Autofahrer deshalb nicht für notwendig – und fuhr daraufhin nach Hause. Erst am nächsten Tag bemerkte er Kratzer an seinem Fahrzeug und erstattete eine Meldung bei der Polizei. Ein Sachverständiger schätzte den Schaden dann auf rund 10.400 Euro.
Zwar hatte der Fahrer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, doch die Versicherung warf ihm unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. So habe beispielsweise seine Fahrtüchtigkeit nicht amtlich/polizeilich festgestellt werden können. Damit liege eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung vor, die den Versicherer von seiner Leistungspflicht entbinde. Dieser Auffassung folgten auch das Landgericht Kleve und im Berufungsverfahren das Oberlandesgericht Düsseldorf. Beide Gerichte sahen den Fahrer zudem wegen einer möglichen Beschädigung der Warnbake in der Pflicht, die Polizei zu rufen. Den Fahrzeugschaden muss der Verunfallte nun aus seinen eigenen Geldbeutel bezahlen.
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KFZ Versicherung
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
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