In der Hausratversicherung und vor allem in der Haftpflichtversicherung gibt es "komische" Gesetzmäßigkeiten. Kaum ist ein neues und gleichzeitig beliebtes Handymodell auf dem Markt, passieren sehr viele versicherte Missgeschicke mit dem Vorgängermodell; steht eine Fußball-WM an, fallen wie von Geisterhand viele Fernseher von der Wand.
Versicherungsbetrug wird oft als „Volkssport“ verharmlost, dabei handelt es sich um eine klare Straftat. Bei einer Verurteilung drohen bis zu fünf Jahre Haft , bei schwerem Betrug sogar bis zu zehn Jahre. Dessen ungeachtet hat jeder 20. Deutsche laut Umfrage bereits seine Versicherung beschummelt besser gesagt betrogen, Dunkelziffer unbekannt. Meist betrifft es Unterhaltungs- und Haushaltselektronik.
Statt das Risiko einzugehen, erwischt zu werden, kann man das nicht mehr gemochte Gerät allerdings ebenso gut einfach weiterverkaufen. Entgegen einem verbreiteten Irrglauben wird nämlich keineswegs ein neues erstattet. Vielmehr gilt der Zeitwert als Entschädigungsgrundlage, also der tatsächliche Wert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts. Um diesen Wert abschätzen zu können, schauen die Versicherungsmitarbeiter nicht selten bei Ebay & Co. nach, wie viel für vergleichbare Geräte gezahlt wird. Ein Verkauf über solche Plattformen bringt also in etwa so viel ein wie die Betrügerei gegenüber der Versicherung – und das mit deutlich weniger Stress, Aufwand und Risiken.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
Plärrer 3
91413 Neustadt/Aisch
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Sollen Beiträge in der privaten Krankenversicherung erhöht werden, gelten starre Regeln, die im Versicherungsaufsichts- und im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt sind. Diese haben aber oftmals zur Folge, dass die Anbieter nicht zeitnah und schnell auf gestiegene Leistungsausgaben reagieren können, sondern nur in Intervallen. Die daraus resultierenden großen Beitragssprünge sorgen dann regelmäßig für schlechtes Medienecho und einen stark verzerrten Eindruck der langfristigen Beitragsentwicklung. Den Gesetzen der Presse gemäß ist es nämlich keine Nachricht wert, wenn Beiträge stabil bleiben oder nur minimal erhöht werden. Springen sie aber beispielsweise nach fünf Jahren um neun Prozent nach oben, ist das Geschrei immer wieder groß.
Die Deutsche Aktuarvereinigung, die die deutschen Versicherungsmathematiker vertritt, hat nun ein Reformkonzept für die Beitragskalkulation vorgelegt. Es sieht unter anderem eine kleinteiligere, geglättete Anpassung der Versicherungsprämien vor. Das hätte den Effekt, dass die Beitragsentwicklung für die Versicherten – aber auch für Außenstehende wie die Medien – besser nachvollziehbar wäre. Das Bundesgesundheitsministerium richtet seinen Fokus derzeit noch auf die gesetzlichen Krankenkassen, hat aber Änderungen am PKV-System nicht ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz-und Versicherungsmakler
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2013 wurde pro versichertem Blitzeinschlag noch eine Schadenssumme von im Durchschnitt rund 580 Euro registriert. Binnen vier Jahren ist dieser Wert nun auf 840 Euro geklettert, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nun in seiner Bilanz für das Jahr 2017 darlegte. Diese satte Steigerung um 45 Prozent wird primär dem Trend zum Smarthome zugeschrieben, also zur elektronischen Vernetzung von immer mehr Geräten und Funktionen. Werden beispielsweise Rollläden und Heizungen klassischerweise von Hand betätigt, so werden sie im Smarthome in die digitale Steuerung einbezogen. Dementsprechend kann sich die Überspannung im Haus weiter ausbreiten und mehr und höhere Schäden verursachen.
Insgesamt blieb die Schadenssumme 2017 aber mit circa 250 Millionen Euro auf dem Vorjahresniveau, da insgesamt rund 20.000 Fälle weniger zu verzeichnen waren. Auch dieser Trend zeigt sich seit Jahren. So gab es im Jahr 2007 noch ca. 480.000 versicherte Einschläge, im letzten Jahr waren es nur noch rund 300.000. Die Blitzschutzmaßnahmen scheinen also besser als früher zu funktionieren.
Auch unter diesem Hintergrund ist eine Hausratversicherung und/oder Wohngebäudeversicherung sehr wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Die finanzielle Ausstattung und Finanzstabilität der deutschen Lebensversicherer hat einen guten Sprung nach oben gemacht. Dies lässt sich an der sogenannten Solvenz- oder Bedeckungsquote ablesen und erkennen. Sie ist laut dem europäischen Regelwerk Solvency II eine der zentralen Kennziffern für die Stabilität und „Sturmfestigkeit“ der Versicherungsanbieter. An ihrer Aussagekraft und Vergleichbarkeit werden von Experten zwar starke Zweifel geäußert. Dennoch lassen sich zumindest Trends daraus erkennen.
Und der grundsätzliche Trend ist in diesem Fall deutlich: Im vierten Quartal stand laut Versichererverband GDV im Schnitt eine Solvenz-Quote von 383 Prozent zu Buche; ein Jahr zuvor waren es lediglich 344 Prozent. Anders als die Lebensversicherer traten die Schadens- und Unfallversicherer in puncto Bedeckungsquote auf der Stelle: Bei ihnen stieg die Kennziffer von 286 Prozent auf 287 Prozent.
Insgesamt weist die deutsche Assekuranz im europäischen Vergleich eine deutlich überdurchschnittliche Bedeckungsquote aus. Während das Mittel bei 229 Prozent liegt, kommen die deutschen Versicherer spartenübergreifend auf 331 Prozent.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
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Die Krankenrücktransporte haben im letzten Jahr zugenommen, denn obwohl das deutsche Gesundheitssystem seine Schwächen aufzuweisen hat, gehört es aber trotzdem zu den besten der Welt. Das wird uns Patienten vor allem dann bewusst, wenn wir im Ausland erkranken oder einen Unfall haben. In einem solchen Fall kann es sehr wichtig sein, schnell die Vorteile der deutschen Ärzte und Krankenhäuser nutzen zu können.
Knapp 13.000 ,al hat der ADAC im vergangenen Jahr Rücktransporte von Kranken nach Deutschland organisiert. Im Vergleich zum Jahr 2016 ist dies ein Plus von 6 Prozent im Jahr 2017. Ein großer Teil dieses Anstiegs ist sicherlich der wachsenden Reiselust der Deutschen zuzuschreiben. Aber: Nicht alle, die wollen, können auch. Ein Krankenrücktransport ist sehr kostspielig und wird in aller Regel auch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wer nicht Zehntausende an Euros aus der eigenen Tasche zahlen will oder kann, muss also mit der Gesundheitsversorgung im bereisten Land auskommen. Um einen Einblick über mögliche Kosten zu bekommen. Ein fachgerechter Rücktransport kann z.B. folgendes kosten:
Von den Kanarischen Inseln: 45.000€
aus Fernost: bis über 100.000€
Um auf solchen Kosten nicht selbst sitzen zu bleiben, sollte man eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.
Mehr Infos gibt es bei mir.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Im Koalitionsvertrag hat die Regierung eine „doppelte Haltelinie“ für die gesetzliche Rente vereinbart und damit völlig unrealistische Rentenpläne: Das Rentenniveau soll zum einen nicht unter 48 Prozent sinken, der Beitragssatz zum anderen nicht auf über 20 Prozent steigen. Alle Fachleute halten dieses Ziel – angesichts der stetig fortschreitenden Überalterung der deutschen Bevölkerung – für "mindestens" sehr optimistisch, wenn nicht gar völlig utopisch.
Diese Einschätzung haben nun renommierte Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik in München mit konkreten Zahlen untermauert. Ihnen zufolge müssten im Jahr 2030 bereits 45 Milliarden Euro an Steuermitteln zugeschossen werden, wenn die „doppelte Haltelinie“ steht. 2035 wären es bereits rund 80 Milliarden, 2048 schließlich 125 Milliarden Euro. „Unbezahlbar“, so das Urteil der Experten um den Rentenforscher Axel Börsch-Supan. Die Zahlen zeigen erneut, dass die Bürger auf private und betriebliche Vorsorge angewiesen bleiben werden, wenn sie nicht im Alter drastische Einschnitte beim Lebensstandard hinnehmen wollen. Denn die Haltelinie wird nicht zu halten sein. Gerne unterstütze ich Sie bei der Planung für Ihren Ruhestand. Denn angesichts der dramatischen Zahlen die zuzuschießen wären, ist klar, dass die gesetzliche Rente stetig sinken wird.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
Tel.: 0173 5685814
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In einem 2-wöchigen Seminar habe ich mich zum Thema Betriebliche Altersvorsorge (bAV) fortgebildet und die Prüfung der Deutschen Versicherungsakademie "Experte Betriebliche Altersvorsorge" erfolgreich abgelegt.
Gerne berate ich Sie zu diesen hochinteressanten Thema. Egal ob Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer an diesem Thema interessiert sind. In den letzten Jahren hat sich hier sehr viel verändert, es gab verschiedene rechtliche Änderungen und Entscheidungen, sowie ist das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Und auch für die nächsten Jahre gibt das Gesetz bereits einige Änderungen vor.
Mehr zum Thema auch hier: Betriebliche Altersvorsorge
[caption id="attachment_5046" align="aligncenter" width="212"] Zertifikat Experte Betriebliche Altersvorsorge[/caption]
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Wer bei kleineren Schäden am Auto einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt, sollte zuvor die Übernahme der Kosten mit der Versicherung klären. Das gilt auch, wenn die Versicherung des Schädigers sich schon bereiterklärt hat, den vollen Schaden zu regulieren.
Das Amtsgericht Hamburg entschied kürzlich über die Klage einer Kfz-Halterin, die neben den 760 Euro für die Behebung des Schaden auch 360 Euro für ein Gutachten eingefordert hatte. Dieses hielt sie für nötig, um verdeckte Schäden auszuschließen. Der Versicherer hingegen war der Auffassung, es sei für die Geschädigte leicht erkennbar gewesen, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelte. Die 360 Euro für das Gutachten gehörten damit nicht zur Versicherungsleistung.
Dieser Argumentation des Versicherers schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab. Bei einem Bagatellschaden – wofür gemeinhin eine Grenze von 1.000 Euro gezogen wird – sei ein einfacher Kostenvoranschlag einer qualifizierten Werkstatt zur Schadensfeststellung ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Hartnäckig hält sich das Gerücht, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) bekommt man ja eh nur, wenn man jung und gesund ist und noch einem Beruf mit wenig Risiko nachgehe. Wer zum Beispiel im Bausektor arbeitet, habe eh keine Chance.
Dass solche Gerüchte in die Märchenwelt gehören, zeigt eine aktuelle Statistik des Versicherer-Gesamtverbands. Dessen Analysten haben Daten aus dem Jahre 2015 ausgewertet, die mehr als 75% des Gesamtmarktes widerspiegeln. Demnach wurden gerade mal nur 4 Prozent der BU-Anträge abgelehnt. 3 von 4 Anträgen gingen „glatt“ – ohne Leistungsausschlüsse oder Beitragsaufschläge – durch. Bei 12 Prozent unterbreiteten die Versicherer ein Angebot mit Ausschlüssen, bei 3 Prozent mit Aufschlägen. Beides zusammen kam nur bei 1 Prozent vor. Die restlichen 5 Prozent der Interessenten haben sich nach der Antragstellung nicht mehr zurückgemeldet.
Diese Zahlen belegen: Nicht mal jeder 20. BU-Antrag wird von den Versicherern abgelehnt. Die oben zitierten Gerüchte können damit als widerlegt gelten. Und dies spiegelt nicht nur die Statistik, sondern auch meine eigene Erfahrung, auch wenn es in Einzelfällen schwierig werden kann. Was die Statistik nicht widerspiegelt ist, das bei sehr schweren Erkrankungen häufig gar kein Antrag gestellt wird - dies muss man realistischer Wese berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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